Tanja Meyer: Rede zu Paritätsgesetz und Frauenquote (Aktuelle Stunde AfD)

TOP 3b: „Paritätsgesetz und Frauenquote – was steckt dahinter?“ (Aktuelle Stunde AfD)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

gestern haben Sie, Frau Schülker, in Ihrer PM zu Ihrer aktuellen Stunde schon Ihre Perspektive auf die Themen Paritätsgesetz und Frauenquote veröffentlicht. Ihre Rede gerade bestärkt mich nochmal darin, meine Verwunderung dazu auszudrücken.

In Deutschland leben knapp 51 Prozent Frauen. Allein in diesem Parlament sind es jedoch nur knapp 35 Prozent. Das repräsentiert nicht unsere Gesellschaft!

Wir brauchen die Perspektive von Frauen – in ihrer Vielfalt – überall und vor allem dort, wo Entscheidungen getroffen werden. Ich erinnere hier gerne an Ruth Bader-Ginsburg, die das schon vor Jahrzehnten forderte. Und sie hatte recht!

Wenn wir über Mobilität sprechen, über Wirtschaft über Digitalisierung – um nur ein paar Bereiche zu nennen - dann fehlen sehr häufig die weiblichen Perspektiven und die Sichtbarkeit von Frauen. Und warum? Genau. Weil diese nicht in kritischer Menge mitgestalten oder mit in den entsprechenden Entscheidungsgremien sitzen.

Genau das führt zu Benachteiligungen, wie wir sie gerade erleben - von u.a. den Frauen, die Sie, Frau Schülker in Ihrer PM angesprochen haben: Die Krankenschwester, die Verkäuferin oder die alleinerziehende Mutter. Durch mangelnde Wahrnehmung.

Genau deswegen müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen: Warum sind zu wenig Frauen hier im Parlament vertreten?

Ich hoffe sehr, Sie erzählen mir jetzt nicht, das liegt an mangelnder Kompetenz. Das wäre eine Unverschämtheit gegenüber all den kompetenten Frauen, die sich um politische Teilhabe bemühen. Das Problem liegt an anderer Stelle. Nämlich an strukturellen Hürden, an mangelnder Chancengleichheit. Thomasse rekrutieren Thomasse. Ein bestehendes System erhält dieses. Das hat mit Macht und Einfluss zu tun. Die gibt niemand gerne her.

Diese Selbstverständlichkeit ist auch in der niedersächsischen Verfassung festgeschrieben: „Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.“

Und ich will noch ergänzen:  Es geht hier um die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter. Denn wie in Satz drei weiter steht: Es darf niemand auf Grund seines Geschlechtes benachteiligt werden.

Es ist also unsere verfassungsmäßige Pflicht, dieses Recht auch zu realisieren. Wenn gewachsene Strukturen aber eine entsprechende Teilhabe – in diesem Fall von Frauen - am politischen Leben verhindern, dann müssen wir dem strukturell entgegenwirken und besagte Chancengleichheit schaffen.

Und dafür ist zum einen ein Paritätsgesetz notwendig. Das bedeutet dann, auch andere Gesetze und auch unsere Strukturen in den Blick zu nehmen. Und es ist gut, wenn wir das endlich tun. Für gelebte Gleichstellung, für paritätischen Repräsentation in diesem Parlament, wie auch in anderen Räten.

Ich sehe sowohl die Grünen, wie auch die SPD und auch die CDU hier auf dem Weg. Denn sie haben erkannt, dass es nicht reicht nur zu „wollen“. Sie haben deswegen schon – in unterschiedlicher Ausgestaltung - eine Frauenquote eingeführt. Diese drei Parteien sind auf dem Weg, weil ihnen wichtig ist, dass Politik Gesellschaft repräsentiert. Und ja, es wäre schöner, wenn es ohne Quote klappt. Aber das hat die Realität hinlänglich bewiesen, dass es nicht funktioniert. Unter anderem aus eben schon benanntem Thomas-Effekt.

Ich möchte mit einem Blick ins Grundgesetz schließen. Dort heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Und genau das erfordert, dass Algorithmen Frauen gleichermaßen abbilden, dass weibliches Mobilitätsverhalten berücksichtigt wird bei der Verkehrswegeplanung, dass Medikamente auch für Frauen getestet werden oder Erkrankungen wie Endometriose überhaupt mal erforscht werden. Und damit das auch passiert, ist der zweite Satz des Artikel 3 (2) so wichtig: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Genau da setzt das Paritätsgesetz an.

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