Antrag: Stärkung der maritimen Wirtschaft in Niedersachsen durch nachhaltiges Recycling

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an einem nachhaltigen Ressourcenmanagement und dem Potenzial für die fertigenden Branchen in Deutschland ist es an der Zeit, das Recycling in Deutschland und insbesondere das Recycling im maritimen Bereich in Niedersachsen weiter zu stärken. Hieraus kann in der maritimen Branche in Niedersachsen ein großes Potenzial für Wertschöpfung und für Beschäftigung erwachsen.

Derzeit werden viele Schiffe und andere maritime Komponenten, in weit entfernte Länder transportiert, um dort abgewrackt zu werden. Mit Blick auf den wachsenden Bedarf muss es das Ziel sein, Kapazitäten für eine vollständige maritime Kreislaufwirtschaft zu schaffen und damit das Recycling von Schiffen und anderen maritimen Komponenten als wichtige und wettbewerbsfähige Branche der maritimen Wirtschaft in Deutschland zu etablieren, um somit Wertschöpfung vor Ort zu generieren.

Daneben ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Recycling in Deutschland nachhaltiger gestaltet werden kann. Durch den Einsatz von umweltverträglichen Recyclingmethoden und einer nachhaltigen Verwertung der recycelten Materialien kann die Belastung der Umwelt minimiert werden.

Mit einer nachhaltig betriebenen Rückgewinnung wichtiger Wertstoffe können wir auf Rohstoffe aus dem eigenen Land zurückgreifen. In Niedersachsen gibt es international erfolgreiche Unternehmen, die in der maritimen Branche tätig sind und das Recycling von Schiffen und maritimen Komponenten zunehmend in den Fokus nehmen. Diese Unternehmen sind in der Lage, hochwertige Materialien aus den beispielsweise recycelten Schiffen und Komponenten zu gewinnen, um sie direkt dem Materialkreislauf wieder zuführen zu können. Niedersachsen hat durch die bereits vorhandene Infrastruktur das Potenzial, sich für industrielles und nachhaltiges Recycling von Schiffen und maritimen Komponenten eine besondere Vorreiterrolle einzunehmen und den Bestand der Wertstoffe zu sichern.

Es ist daher wichtig, dass der Niedersächsische Landtag Maßnahmen ergreift, um diese Unternehmen zu unterstützen und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu stärken.

Deshalb bittet der Landtag die Landesregierung,

  1. zu prüfen ob ein zusätzliches Genehmigungsverfahren für bestehenden Werftareale, die bereits Genehmigungen für Schiffsreparaturanlagen besitzen, nachteilig für die Umsetzung der Anforderungen und Zielen des Hong Kong International Convention (HKC) sind und wenn ja wie solche Verfahren vereinfacht respektive beschleunigt werden können.
  2. den Bund aufzufordern, Gesetze und Verordnungen, zu erlassen, die ein nachhaltiges maritimes Recycling und die daraus resultierende Wertschöpfung in Deutschland fördern.
  3. zu prüfen, wie die unternehmensnahe Forschung sowie Entwicklung neuer, umweltfreundlicher und die Wertschöpfung erhöhenden Recyclingmethoden in den Fokus genommen und gestärkt werden kann.
  4. zu prüfen, wie die Abwanderung von industriellem Know-how durch den Aufbau eines wettbewerbsfähigen Recycling-Sektors in Deutschland verhindern werden kann.

Begründung

Die bisherige Praxis des Abwrackens ausgedienter Schiffe findet häufig in südasiatischen Ländern statt. Dabei entsprechen vielerorts Umweltschutz-, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards nicht den heutigen Erwartungen. Für europäische Reedereien ist dieses Vorgehen verboten, es gibt jedoch nur 32 in Europa zugelassene Recyclingwerften. Das Einhalten der Vorschriften zum Schiffsrecycling ist nur schwer nachzuweisen. Das Abwracken in den zugelassenen Werften bringt außerdem weniger Ertrag für z.B. Stahl und andere Materialien, im Zweifelsfall muss das Recycling sogar bezahlt werden. Dabei spielen beispielsweise Löhne und die Kosten für die umweltverträgliche Entsorgung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheitsstandards eine Rolle.

Zwei Jahre nach Erreichen der Kriterien des HKC („Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships”) tritt das Abkommen am 26. Juni 2025 in Kraft. Hierdurch werden für das Abwracken von Seeschiffen verbindliche Standards für den Rückbau der Schiffshüllen sowie dem Recycling der sich an Bord verwendeten Materialien und Rohstoffen definiert.

Ziel der “International Convention” ist es nicht nur, die Materialien, die im Schiffsbau verwendet werden, nahezu vollständig wiederverwertbar zu machen, ein wesentlicher Punkt ist es das sogenannte „Abwracken“ in ein modernes Schiffsrecycling unter Beachtung von Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards zu gewährleisten.

Im Rahmen des Inkrafttretens dieses Abkommens kann Niedersachsen seine Expertise in Hinsicht auf Schiffsbau nutzen und auf Schiffsrecycling ausweiten, um auch im Wirtschaftszweig des Schiffsbaus eine Kreislaufwirtschaft anzustreben und damit die Wertschöpfung in diesem Bereich erweitern.

Das maritime Cluster Norddeutschland (MCN) hat hier bereits Vorschläge und Strategien erarbeitet und ist in Gesprächen mit den Küstenländern.

Mit den vorhandenen schiffbaulichen Kompetenzen in unseren niedersächsischen Hafenstandorten sind wir schon heute in der Lage auf höchstem Niveau maritime Komponenten zu zerlegen, instand zu setzen und gegebenenfalls wieder zu verwerten, sodass eine Realisierung der vorhandenen Recyclingkonzepte ein hohes Wertschöpfungspotenzial birgt.

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