Rede von Ottmar von Holtz zum CDU-Antrag zur Hochschulautonomie
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
Die CDU sorgt sich um die Hochschulautonomie in Niedersachsen. Ich sage Ihnen: das ist unbegründet. Rot-Grün in Niedersachsen steht zur Hochschulautonomie. Sie ist bei uns nicht in Gefahr.
Was bewegt Sie, zu glauben, dass die Hochschulautonomie in Gefahr ist? Die angebliche Liste der 100 Vorgaben für die Wissenschaft, wie die Braunschweiger Zeitung irreführend berichtete? Gesetzesvorhaben in NRW oder Baden-Württemberg?
Herr Kollege Hillmer, ich hatte Sie wohl falsch eingeschätzt. Ich hatte gedacht, dass Sie professionell genug sind, sich nicht durch falsche Berichte in der Zeitung beirren zu lassen. Muss ich Ihnen tatsächlich erklären, wie das funktioniert mit den Zielvereinbarungen, die die Landesregierung mit den Hochschulen schließen?
Sie wissen also sehr genau, dass das schlichtweg falsch ist mit den 100 Vorgaben für Universitäten, wie es in der Zeitung steht, sondern, dass es Leitlinien für die Erarbeitung der Zielvereinbarungen sind. Die Tatsache, dass Sie an dieser Formulierung festhalten, zeigt mir, dass es Ihnen eigentlich um etwas ganz anderes geht.
Und was die Gesetzgebung anderer Bundesländer betrifft - das habe ich hier schon in der ersten Beratung gesagt: es ist müßig, eine Art der Selbstbeschäftigung, sich im niedersächsischen Landtag mit Gesetzen an der Landesregierungen auseinanderzusetzen.
Nehmen wir uns doch mal die Forderungen aus Ihrem Entschließungsantrag Stück für Stück vor:
1. „die Landesregierung soll die Autonomie der Hochschulen weiter stärken“ - die Landesregierung steht zur Hochschulautonomie, dazu müssen wir sie nicht extra auffordern
2. „es sollen keine Kompetenzen aus den Hochschulen auf das Ministerium zurückverlegt werden“ - kein Wort davon, was Sie hier meinen; eine Worthülse ohne Inhalt
3. „die Weiterentwicklung zu Stiftungshochschulen bestmöglich zu unterstützen“ - Frage: Welche Hochschule möchte denn gerne Stiftungshochschule werden? Wo wird das verhindert?
4. „die Zusammensetzung der Gremien nicht zu verändern“ - worin liegt hier eine Gefährdung der Hochschulautonomie? Kann es sein, dass Sie da etwas verwechseln? Was ist für Sie überhaupt „Hochschulautonomie“? Ist für sie die Hochschulautonomie in Gefahr, wenn Studierende und Lehrende mehr Mitspracherechte bekommen? Ich gebe zu: das würde in mein Weltbild passen, was ich von der CDU habe…
5. „Transparenzregeln für Drittmittelforschung“ - das ist alles schon im HEV geregelt. Dem haben die Hochschulen zugestimmt, dem hat sogar die CDU im Parlament zugestimmt, folglich eine Forderung der Kategorie „überflüssig“.
6. „keine Zivilklauseln“ - ich wüsste nicht, dass Zivilklauseln geplant sind. Im Koalitionsvertrag steht das jedenfalls nicht. Und an den halten wir uns - also noch eine Forderung der Kategorie „überflüssig“.
7. „Kooperationen von Hochschulen und Wirtschaft unterstützen usw.“
8. „Kooperative Promotionsverfahren mit Fachhochschulen“
9. Internationale Sichtbarkeit - wie heißt das hier: „Die internationale Sichtbarkeit insbesondere der niedersächsischen Universitäten in ihren jeweiligen Schwerpunkten zu stärken“ - Wo haben Sie denn sowas abschreiben lassen? Soll das heißen, dass die internationale Sichtbarkeit der Unis wichtiger ist, als die der international agierenden Unternehmen? Wieso „insbesondere“?
Diese drei letzten Forderungen sind alle gut und schön, nette Prosa, kann man sogar unterstützen - allein: ich frage mich, was das mit Gefährdung der Hochschulautonomie zu tun hat!
Also, meine Damen und Herren,
Dieser Antrag ist eine Liste von Themen, über die man sicherlich jedes für sich genommen, gut und gerne diskutieren kann. Mit Hochschulautonomie hat das alles nichts zu tun. Gut gemeint und schlecht gemacht. Oder so ähnlich. Jedenfalls kann man diesem Antrag nichts abgewinnen, der es Wert machen würde, ihn zu unterstützen.