Rede Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes und des Niedersächsischen Ministergesetzes

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Anrede,
mit der heutigen Abstimmung wird ein langer Verständigungsprozess beendet, den meine Fraktion mit 2 Entschließungsanträgen zur Landtagsverkleinerung und zur Änderung der Abgeordneten- und Ministeraltersentschädigungen im November und Dezember des vergangenen Jahres begonnen hatte.
Wir haben fraktionsübergreifend Einigkeit erzielt, dem Vorschlag der Diätenkommission zu folgen und die Altersversorgung der ParlamentarierInnen auf eine lückenfüllende lineare Teilversorgung umzustellen. Dabei entfällt der Sockelbetrag nach 8 Jahren, die jährliche Steigerungsrate wird von 3,5% auf 2,5% zurückgefahren. Der so genannte "Riester-Faktor" wird eins zu eins nachvollzogen und das Eintrittsalter heraufgesetzt.
Damit zeigt dieses Parlament, dass es ihm mit der Abschaffung der überzogenen Altersversorgung von ParlamentarierInnen ernst ist.
Auch bei der Änderung des MinisterInnengesetzes, meine Damen und Herren, sind mit der Heraufsetzung des Eintrittsalters und der leichten Absenkung der Höhe der Versorgungsbezüge Schritte in die richtige Richtung erfolgt.
Das Parlament soll bereits im Jahr 2008 verkleinert werden. Damit wird eine grüne Kernforderung aufgenommen, zu deren Erfüllung die Koalition erst unter erheblichem öffentlichem Druck bereit war.
Allerdings hätten wir es lieber gesehen, wenn die Anzahl der Direktmandate auf 80 reduziert worden wäre. Dies hätte die Gefahr eines aufgeblähten Landtags durch Überhangs- und Ausgleichsmandate bei einem ähnlichen Wahlergebnis wie 2003 deutlich reduziert.
Im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Wahlkreise bleiben unterschiedliche Auffassungen bestehen, die dazu führen, dass auch wir der Anlage zu §10 Absatz 1 in der vorgelegten Form nicht zustimmen können.
Es ist nicht erkennbar, dass die Koalition bei der Neueinteilung durchgängig und einheitlich nachvollziehbaren Kriterien gefolgt wäre.
In einigen Regionen weicht der Zuschnitt der Wahlkreise vom rechnerischen Mittel von 69.237 Wahlberechtigten je Wahlkreis ab. Dabei ist die zukünftige Bevölkerungsentwicklung nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Das Kriterium der Anzahl der Wahlberechtigten wurde höchst selektiv verwendet. Der Landkreis Schaumburg zum Beispiel erhält nach dem Vorschlag der CDU nur noch einen eigenen Wahlkreis, obwohl er von der Einwohnerzahl her deutlich höher liegt, als zum Beispiel die Wahlkreise Nienburg oder Hameln-Pyrmont, die weiterhin aus zwei Wahlkreisen bestehen. In diesem Fall wird zusätzlich der politische Landkreis wahlkreismäßig so aufgeteilt, dass er künftig 3 Landkreisen angehören wird. Es hat aus nahezu allen betroffenen Gebietskörperschaften einstimmige Resolutionen der politischen Gremien gegeben, ohne dass dies bei der Koalition zu einem erneuten Nachdenken Anlass gegeben hätte. Die einmal eingenommene Position erschien in dieser Frage wie betoniert. Ohne sachliche Begründung werden gewachsene und historisch begründete regionale Strukturen zerschlagen. Die Menschen vor Ort verstehen das nicht - zu Recht. Diese Entscheidung trägt mit Sicherheit nicht zu mehr Verständnis und Vertrauen in die Politik bei.
In Hannover zeigt sich die Situation ähnlich. Ohne Rücksicht auf die gewachsene Mitte oder natürliche Grenzen wie den Maschsee oder die Eilenriede wurden hier Wahlkreise gebildet, deren Zuschnitte jenseits von wahltaktischen Erwägungen nicht zu rechtfertigen sind.
Anrede,
ich bin sehr froh darüber, dass in den Ausschussberatungen Einvernehmen darüber erzielt wurde, dass die MitarbeiterInnen der Abgeordneten künftig nicht schlechter gestellt werden als die übrigen Angestellten des Landtages. Hier haben wir gemeinsam für Gerechtigkeit gesorgt und dafür bedanke ich mich bei allen Beteiligten ausdrücklich.
Anrede,
wenn wir als grüne Fraktion diesem Gesetz heute, mit Ausnahme der Wahlkreisreform zustimmen, dann deshalb, weil die Gesamtrichtung stimmt: Einschnitte müssen alle treffen, insbesondere die, die es sich mehr leisten können als andere.
Mit der erneuten Null-Runde bei Diäten und Aufwandsentschädigungen sowie der Senkung der Aufwendungen für den eigenen Geschäftsbetrieb um 3% zeigen wir uns solidarisch mit den Beamtinnen und Beamten im Landesdienst, aber auch mit den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in sozialen Einrichtungen, die bei Nullrunden und ständigen Einsparungen im Landeshaushalt von Tariferhöhungen nur träumen können.
Mit den heute zu beschließenden Änderungen bewegt sich Niedersachsen künftig im unteren Drittel im Vergleich der Länderparlamente. Ausnahmsweise darf man hier einmal mit einem hinteren Platz zufrieden sein.
Anrede,
unter der Voraussetzung, dass im nächsten Jahr die redaktionelle Überarbeitung des Gesetzes im Sinne der Gleichstellung von Frauen und gegebenenfalls, nach Stellungnahme des GBD, der dies aus Zeitgründen in diesem Jahr nicht mehr vornehmen konnte, eine Regelung zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten erfolgt, werden wir dem Gesetz zustimmen.

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