Rede: Ursula Helmhold: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Anrede,

kaum hatte das Verfassungsgericht im Juli das Urteil in Sachen Nichtraucherschutz verkündet, bekundete die Niedersächsische Sozialministerin große Sympathie für eine konsequente Lösung im Sinne des Gesundheitsschutzes.

Da aber hatte sie die Rechnung ohne den Wirt, respektive ohne den Ministerpräsidenten gemacht. Der hatte sich ja bereits im ersten Durchgang der Debatte als Schutzpatron der Eckkneipen geriert und war erst unter massiven Protesten davon abgerückt.

Mit dem geltenden Gesetz, das wir trotz Bedenken mitgetragen haben, konnte der Spagat zwischen den unterschiedlichen Interessen halbwegs gehalten werden. Wir haben uns schon damals für eine bundeseinheitliche Linie beim Arbeitsschutz eingesetzt.

Die hatte auch die Ministerin gefordert. Aber auch da hatte sie ihren Chef nicht an ihrer Seite. Noch bevor die Debatte sich richtig entfalten konnte, beschloss das Kabinett Anfang August die Marschrichtung: Alleingang und noch mehr Ausnahmen und zwar sofort. Die Ministerin konnte dann nur noch kleinlaut davon reden, dass es vielleicht noch eine norddeutsche Regelung geben könne.

Dahinter stand sicher auch der Wunsch, die FDP und Teile der CDU in Schach zu halten. Dass die FDP für freies Rauchen plädiert, wundert ja nicht. Aber auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Mundlos, wollte das Rauchverbot immer weiter lockern.

Natürlich führen wir an dieser Stelle eine Freiheitsdebatte, wir haben das in unserer Fraktion auch getan. Letztlich ist die Frage nach den Grenzen der persönlichen Freiheit aber doch relativ leicht zu ziehen: Sie endet da, wo andere geschädigt werden. Hier muss der Staat eingreifen.

Und exakt das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch bestätigt: Die Gesundheit der Nichtraucher ist ein höheres Gut als die Freiheit der Raucher und der Wirte.

Ein generelles Rauchverbot ist mit der Verfassung vereinbar. Man kann auch anders, aber dann dürfen kleine Kneipen nicht benachteiligt werden.

Die Landesregierung entscheidet sich hier für den Weg der Aufweichung des Gesundheitsschutzes. Diesen Weg gehen wir nicht mit.

Wir fordern ein generelles Rauchverbot ohne Ausnahmen.

Passivrauch schadet allen:  Raucherinnen und Nichtraucherinnen. Hierdurch unterscheidet sich der Konsum von Tabakprodukten von allen anderen Drogen. Und besonders gefährdet sind Kinder und chronisch Kranke.

Allein die Belastung der Luft durch Feinstoffpartikel in Innenräumen, in denen geraucht wird, liegt um ein Vielfaches höher als die in der Außenluft zugelassenen Grenzwerte. Hier mit zweierlei Maß zu messen ist nicht überzeugend.

Nun kann man ja noch argumentieren, Nichtraucher könnten Orte, an denen geraucht wird, meiden. Die Beschäftigten können das aber nicht. Sie sind dauerhaft der durch Tabakrauch entstehenden gesundheitlichen Belastung ausgesetzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie haben deshalb ein um 50 Prozent erhöhtes Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Deshalb sind Rauchverbote in ausnahmslos allen Arbeitsstätten notwendig.

Daneben bergen die feinen Möglichkeiten der Auslegung des Gesetzesentwurf Stoff für große Auseinandersetzungen: Was sind erlaubte Speisen? Frikadelle aus der Folie? Nur zum Mitnehmen? Oder darf man die gleich essen? Darf man die Theke verschieben, um den Gastraum zu verkleinern?

Unsere Lösung ist klar und einfach:

Jeder weiß, wo er dran ist.
Es gibt keine Wettbewerbsverzerrungen,
Beschäftigte und Nichtrauchende Gäste sind geschützt.
Und wer rauchen will, geht eben vor die Tür.

So wie bei unseren europäischen Nachbarn, wo die Menschen übrigens weiterhin gern in Gaststätten gehen und die Gastronomen keine Umsatzeinbußen erleiden.

Im Zweifel für die Gesundheit, meine Damen und Herren.
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