Rede Ursula Helmhold: Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes, des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes und des Niedersächsischen Ministergesetzes

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Anrede,
bereits im November und Dezember des vergangenen Jahres hat meine Fraktion 2 Entschließungsanträge vorgelegt, die Vorschläge zur Landtagsverkleinerung und zur Änderung der Abgeordneten- und Ministeraltersentschädigungen zum Thema hatten.
Auch Abgeordnete und Ministerinnen sollen einen Sparbeitrag leisten, war der eine überschrieben. Wir fanden nämlich, dass die Sparmaßnahmen der Regierung nicht nur bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, den Trägern sozialer Arbeit, den Hochschulen und kulturellen Einrichtungen, sondern auch bei uns selbst greifen sollten.
Wir sind sehr zufrieden damit, dass es in Verhandlungen gelungen ist, den Großteil des Inhalts unserer damaligen Anträge umzusetzen:
Dem Vorschlag der Diätenkommission folgend wird die Altersversorgung der ParlamentatrierInnen auf eine lückenfüllende lineare Teilversorgung umgestellt, der Sockelbetrag nach 8 Jahren entfällt, die jährliche Steigerungsrate wird von 3,5% auf 2,5% zurückgefahren. Der so genannte "Riester-Faktor" wird eins zu eins nachvollzogen und das Eintrittsalter heraufgesetzt. Damit zeigt dieses Parlament, dass es ihm ernst ist mit der Abschaffung der überzogenen Altersversorgung von Parlamentarierinnen.
Bei der Änderung des MinisterInnengesetzes, meine Damen und Herren, hätten wir uns etwas weitergehende Einschnitte gewünscht, wir stellen aber fest, dass mit der Heraufsetzung des Eintrittsalters und der leichten Absenkung der Höhe der Versorgungsbezüge Schritte in die richtige Richtung im Sinne unserer Forderungen erfolgt sind.
Anrede,
im Wahlgesetz wollten wir eine Landtagsverkleinerung auf 135 Abgeordnete und wir wollten sie zur Landtagswahl 2008. Beide Forderungen unseres Antrags sind erfüllt und das freut uns sehr. Wenn man bedenkt, dass die Koalition erst unter Androhung einer Volksinitiative bereit war, einer Verkleinerung bereits zur nächsten Legislaturperiode zuzustimmen können Sie sicher ermessen wir sehr uns das freut.
Wir hätten es lieber gesehen, wenn die Anzahl der Direktmandate auf 80 reduziert worden wäre. Dies hätte die Gefahr eines aufgeblähten Landtags durch Überhangs- und Ausgleichsmandate bei einem ähnlichen Wahlergebnis wie 2003 deutlich reduziert.
Leider war dies mit der Koalition nicht verhandelbar, wie überhaupt die Änderung des Wahlgesetzes weniger konsensual verhandelt wurde.
Es bleiben im Zusammenhang mit der Neufestsetzung der Wahlkreise einige Meinungsverschiedenheiten bestehen, die dazu führen, dass auch wir der Anlage zu §10 Abs.1 in der vorgelegten Form nicht zustimmen können.
Wir können nicht erkennen, dass die Koalition bei der Neueinteilung durchgängig und einheitlich nachvollziehbaren Kriterien gefolgt wäre.
Wahlkreise wurden zum Beispiel gern dort aufgegeben, wo der CDU-Kandidat nicht mehr kandidieren wollte.
Das Kriterium der Anzahl der Wahlberechtigten wurde höchst selektiv verwendet. Der Landkreis Schaumburg zum Beispiel erhält nach dem Vorschlag der CDU nur noch einen eigenen Wahlkreis, obwohl er von der Einwohnerzahl her deutlich höher liegt als zum Beispiel Nienburg oder Hameln-Pyrmont mit weiterhin 2 Wahlkreisen. In diesem Fall wird zusätzlich der politische Landkreis wahlkreismäßig so aufgeteilt, dass er künftig 3 Landkreisen angehören wird. Die Menschen vor Ort verstehen parteiübergreifend nicht, dass gewachsen Strukturen derart zerschlagen werden.
Im Hannover zeigt sich eine ähnliche Situation. Ohne Rücksicht auf die gewachsene Mitte Hannovers oder natürliche Grenzen wie den Maschsee oder die Eilenriede wurden hier Wahlkreise gebildet, deren Zuschnitte mit den wahltaktischen Erwägungen der CDU zu rechtfertigen sind.
Ich würde mir sehr wünschen, wenn es im weiteren Verfahren in diesen Punkten noch zu einer Einigung kommen könnte.
Anrede,
wir haben dieses Gesetz trotz dieser Bedenken als Grünen-Fraktion mit eingebracht weil die Gesamtrichtung der Reform aus unserer Sicht stimmt und in die Richtung geht, die wir schon lange fordern:
Keine Privilegien der Volksvertreter und den Gürtel selbst auch enger schnallen – das muss die Botschaft sein, die aus diesem Hause geht.
Dazu passt auch die erneute Null-Runde bei den Diäten und Aufwandsentschädigungen. Auch hier wollen wir uns solidarisch mit den Beamtinnen und Beamten im Landesdienst, aber auch mit den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den sozialen Einrichtungen zeigen, die bei Nullrunden und ständigen Einsparungen im Landeshaushalt von Tariferhöhungen nur träumen können.
Ebenso wichtig ist es, dass wir uns darauf geeinigt haben im eigenen Geschäftsbetrieb im nächsten Jahr die Kosten um 3% zu senken. Das wird nicht einfach werden, aber wir werden es ebenso lösen müssen wie die vielen oben erwähnten Einrichtungen.
Anrede,
lassen Sie mich noch eine Anmerkung aus frauenpolitischer Sicht machen. Bei der Beschäftigung mit dem Abgeordnetengesetz ist mir immer wieder aufgefallen, dass im Weltbild der damaligen Verfasser dieses Gesetzes die Vorstellung, auch Frauen könnten dieses Parlament bevölkern offenbar nicht vorkam. Ich habe deshalb darauf gedrungen, dass im Zuge der jetzt geplanten Änderungen das Gesetz gleichzeitig dahingehend zu überarbeiten, dass Frauen und Männer in den Formulierungen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hat mich davon überzeugt, dass die Vielzahl der erforderlichen Änderungen in der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden könne, jedoch zugesagt, dass im Laufe eines Jahres eine entsprechende Überarbeitung erfolgen wird. Meine Herren, ich verlasse mich darauf, dass dies erfolgt und dann auch die Abgeordnete im Gesetz vorkommen wird, die gegebenenfalls einen Witwer wird zurücklassen können, der Versorgungsansprüche geltend machen kann. Bislang kann nämlich laut Gesetz nur der Abgeordnete eine Witwe und Waisen hinterlassen.

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