Rede Stefan Wenzel: Entwurf eines Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG)

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Anrede,
meine Fraktion wird dem Sparkassengesetz nicht zustimmen. Es geht uns in einem wichtigen Punkt nicht weit genug; in einem weiteren Punkt bleibt es hinter den Möglichkeiten zurück.
Wir sind uns einig, dass wir starke öffentliche Sparkassen brauchen, um die klein- und mittelständische Wirtschaft und die Privatkunden in Niedersachsen mit optimalen Finanzdienstleistungen versorgen zu können.
Die Sparkassen spielen hier eine außerordentlich wichtige Rolle. Sie stärken den Wettbewerb und wirken damit preisdämpfend bei Kreditdienstleistungen der verschiedensten Art. Sie verhindern die Austrocknung des ländlichen Raums ebenso, wie den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen.
Anrede,
die Sparkassen können auf eine Tradition von mehr als 200 Jahren zurückblicken und sie haben manchen Sturm überlebt.
Wir dürfen aber nicht übersehen, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren radikal verändert haben. Der Wegfall der Gewährträgerhaftung unterwirft auch die Sparkassen einem Marktgeschehen, was schwer kalkulierbare Kräfte freisetzt.
Zurzeit erleben wir einen beispiellosen Angriff auf die Landesbanken. Die neuen Forderungen der Wettbewerbskommissarin kommen in einer Zeit, die von sensiblen Verhandlungen mit den Rating-Agenturen geprägt sind. Dabei steht sehr viel auf dem Spiel – auch für die Sparkassen.
Anrede,
die Rating-Agenturen bestimmen heute über das Wohl und Wehe von Banken, Konzernen, Unternehmen und Staaten. Sie werden durch keinerlei demokratisch legitimierte Institution kontrolliert. Drei von ihnen beherrschen den Weltmarkt für Ratingdienstleistungen. Alle drei sind angelsächsische Unternehmen. Die Kriterien, die hier angelegt werden, sind wenig transparent.
Anrede,
Sparkassen und Landesbanken müssen sich künftig in diesem Rahmen bewegen und sie müssen hier bestehen.
Hier setzen unsere Bedenken an. Sie haben in § 3 des Sparkassengesetzes vorgesehen, dass Sparkassen rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts bleiben sollen.
Wir haben Zweifel, ob dieser Schwur den künftigen Anforderungen gerecht wird. Wir hätten uns gewünscht, dass die Mehrheitsfraktionen auch andere Optionen zugelassen hätten, zum Beispiel die Bildung von Stiftungssparkassen. Die Kommunen sollten die Möglichkeit haben ihre Sparkassen in Stiftungen einzubringen, die den öffentlichen Auftrag im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich garantieren. Im Gegenzug sollten die Stiftungssparkassen mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Rechtsform bekommen. So könnten auch Fusionen mit Genossenschaftsbanken ermöglicht werden.
Stiftungssparkassen gibt es unter anderem in Spanien, wo die Sparkassen eine sehr starke Rolle spielen.
Anrede,
wir sind uns im Ziel einig, aber wir haben einen Dissens beim Weg, den es einzuschlagen gilt. Die Veränderungen, die sich in nächster Zeit abzeichnen, werden uns noch sehr stark beschäftigen.
Der öffentliche Bankensektor hat nicht nur Freunde – ganz im Gegenteil.
Ihre Haltung ist: Wer sich zuerst bewegt, ist in Gefahr.
Unsere Haltung ist: Wer zulange verharrt, hat eine schwere Zukunft.
Nicht der Erhalt des Status quo macht die Sparkassen fit für die Zukunft, sondern nur die notwendige Reaktion auf radikal veränderte Rahmenbedingungen schafft Sicherheit für einen leistungsfähigen öffentlichen Bankensektor.
Anrede,
ein weiterer Punkt hätte geregelt werden müssen. Der deutsche Corporate Governance Kodex sieht die individuelle Offenlegung der Vorstandsgehälter vor. Das hätte im Gesetz verankert werden müssen. Das gleiche gilt im Übrigen für die Aufwandsentschädigungen von Verwaltungsräten und Beiräten. Diese Transparenz brauchen wir bei allen Unternehmen, die sich ganz oder teilweise im öffentlichen Eigentum befinden.

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