Rede Ottmar von Holtz: Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Anrede,

SPD und Grüne haben sich auf den Weg gemacht, mehr Demokratie an den niedersächsischen Hochschulen zu wagen. Mehr Beteiligung an den Entscheidungsprozessen in den Hochschulen verfolgt auch das Ziel, junge, engagierte Leute mitzunehmen bei der Gestaltung ihres Lern- und Forschungsumfelds.

In Zeiten hoher Drittmittelabhängigkeit wird gerne schnell vergessen, dass die Aufgaben der Hochschulen auch darin liegen, jungen Menschen den Raum zu geben, selbständige, selbstdenkende, kritische Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden. Studentinnen und Studenten an unseren Hochschulen sind die Entscheider von morgen. Ich möchte keine stromlinienförmigen Entscheider haben, die nur darauf trainiert sind, für das System zu funktionieren.

Was wir brauchen, sind Menschen, die das Unerwartete tolerieren, die zukünftig in Betrieben und Verwaltungen offen sind für Neues, die gelernt haben, Verantwortung zu übernehmen, die Erfahrungen gesammelt haben, wie sie aktiv ein Projekt, eine Organisation oder die Gesellschaft mitgestalten können. Demokratie an den Hochschulen leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.

Eine erfolgreiche Gesetzesnovelle lebt allerdings davon, dass eine breite Akzeptanz sie trägt und dass sie die richtigen Weichen stellt.

Niemandem ist damit gedient, wenn ein Hochschulgesetz nach Einführung zunächst einmal von Verfassungsgerichten überprüft und korrigiert werden muss – wie das in anderen Bundesländern der Fall war.

Wir bringen Änderungen mit Augenmaß auf den Weg, die erfolgreich an den Hochschulen umgesetzt werden können:

  • Studierende, Promovierende, Personalvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte erhalten neue Möglichkeiten, sich stärker als bisher an den hochschulinternen Entscheidungsprozessen zu beteiligen – die Studierendeninitiative analog zum Bürgerbegehren und die Interessenvertretung für Promovierende sind zwei Beispiele dafür.
  • Wir öffnen das Amt des nebenberuflichen Präsidiumsmitglieds für alle Hochschulgruppen.
  • Hochschulen können eine weitere hauptberufliche Vizepräsidentin bzw. einen weiteren hauptberuflichen Vizepräsidenten für die Bereiche Studium, Lehre und studentische Belange bestimmen. Bei der Benennung haben Studierende ein entscheidendes Mitbestimmungsrecht.
  • Studierende, Personalvertretung und Gleichstellungsbeauftragte erhalten zukünftig das Recht, an den Sitzungen des Hochschulrates beratend teilzunehmen.
  • Ein Mitglied der Personalvertretung wird in Zukunft dem Senat der Hochschule mit beratender Stimme angehören.
  • der Senat als Ort akademischer Selbstbestimmung wird gestärkt, indem er künftig das Letztentscheidungsrecht bei der Abwahl von Präsidiumsmitgliedern hat.
  • Die Mitglieder der Hochschulräte und Stiftungsräte werden auf weitere gesellschaftliche Akteure ausgeweitet.
  • Wir erweitern den Fürsorgeauftrag der Hochschulen auf die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit pflegebedürftigen Angehörigen oder chronischen Erkrankungen.
  • Wir stärken wissenschaftliche Karrieren, indem wir den Tenure Track für befristete Professuren der Besoldungsgruppe W 2 öffnen und
  • wir öffnen den Masterzugang, indem wir die Grenznote beim Übergang vom Bachelor zum Master streichen.

Meine Damen und Herren,

SPD und Grüne haben im Zuge der Gesetzesberatung noch weitere, für uns wichtige Änderungen am Gesetzentwurf eingebracht. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit möchte ich nur auf zwei davon hinweisen:

  • wir haben den Aspekt „Gute Arbeit“ durch Festschreibung von guten Beschäftigungsbedingungen konkretisiert
  • und wir haben das Thema „Anwesenheitspflichten“ geregelt.

Letzteres ist ein gutes Beispiel dafür, was es heißt, Dinge im Hochschulgesetz zu regeln: Eine solche Regelung die sich gegen Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen ausspricht, ins Gesetz zu schreiben ist das Eine. Das Andere ist, dass solche Regelungen an den Hochschulen nun auch gelebt werden. Im kommenden Jahr werden wir deshalb darauf ein besonderes Augenmerk legen und mit den Studierenden und Lehrenden an den Hochschulen dazu ins Gespräch kommen.

Meine Damen und Herren,

das Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen ist ein gutes Gesetz! Mein Appell geht jetzt an die Hochschulen, die Neuerungen mit Leben zu füllen. Ich wünsche mir, dass alle Statusgruppen an den Hochschulen gemeinsam daran arbeiten, diese Beteiligungskultur im Sinne einer echten „Kultur der Mitsprache“ zu verwirklichen. Dann werden wir viel erreicht haben!

Vielen Dank

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