Rede Miriam Staudte: Aktuelle Stunde (FDP) zur Schweinepest

- Es gilt das gesprochene Wort - 

Die Afrikanische Schweinepest ist ohne Zweifel eine Tierkrankheit, die ein seuchenartiges Geschehen bei Wildschweinen und Hausschweinen auslösen kann. Gerade in einem Bundesland mit einer derartig hohen Dichte an Mastschweinen wie in einigen Regionen in Niedersachsen ist es richtig, im Vorfeld Präventionsmaßnahmen einzuleiten und  sich um Katastrophenpläne für den Fall des Falles Gedanken zu machen. Ein Dank an dieser Stelle an den ehemaligen Agrarminister Christian Meyer, der vorausschauend schon eine kürzlich stattgefundene Übung angeordnet hatte, damit die Behörden besser zusammen arbeiten und koordinieren können.

Aber diese Maßnahmen, die wir angehen, müssen auch zielgerichtet sein.

Also muss die erste Frage lauten:

Wie sind die Verbreitungswege? Wenn ich die Verbreitungswege kenne, kann ich auch versuchen sie einzudämmen.

Die Afrikanische Schweinepest wird über Blut und Gewebe.

Also kann ein Wildschwein durchaus ein Hausschwein anstecken oder umgekehrt, wenn es zum Austausch von Blut  und Gewebe etwa durch Beißen oder das Fressen von Kadavern oder rohen Fleischprodukten kommt.

Aber auch der Mensch kann der Überträger der Krankheit sein, er wird zwar nicht selbst krank, kann aber dann, wenn er kontaminierte Fleischprodukte wie Wurst oder rohen Schinken von A nach B transportiert zur Verbreitung beitragen. Das berühmte Wurstbrot, dass der LKW-Fahrer aus dem Baltikum auf dem Rastplatz ins Gebüsch wirft und das von einem Wildschwein gefressen wird.

Oder aber der Jagdtourist, der noch Schweiß- also Blut- an der Kleidung oder an den Schuhen hat, und sie in den Stall einträgt.

Ich glaube heute kann keiner mit Sicherheit sagen, welche Verbreitungswege die wahrscheinlichsten sind. Alle Maßnahmen der Bio-Sicherheit müssen verbessert werden. Information an den Grenzübergängen und Kontrolle der Einfuhr von nicht erhitzten Fleischwaren aus betroffenen Ländern.

Wir müssen alle Risikogruppen identifizieren: Und das heißt, dass auch die Jagdtouristen, ob sie nun in Polen oder in afrikanischen Ländern waren, informiert werden müssen:

Jagdkleidung, Jagdtrophäen, Jagdwaffen –alles muss dekontaminiert werden.

Im Safarianzug in den Schweinestall vom Nachbarn zu gehen, um ihm die Jagdtrophäre zu zeigen und Warzenschweinsalami anzubieten, die dieser dann höflich probiert, aber den Rest den Schweinen in den Trog wirft, das ist also nicht in Ordnung. Ich weiß, das ist jetzt konstruiert, aber nicht ganz unmöglich!

Nun zu den von der FDP geforderten Maßnahmen der schärferen Schwarzwild-Bejagung:

Ja, es gibt sehr hohe Bestände an Wildschweinen in Niedersachsen. Kann man mit einer schärferen Bejagung die reproduktionsfreudigen Tiere wirklich dezimieren? Ganzjährig soll bejagt werden: Das ist bei Frischlingen und Überläufern eh der Fall. Beim Abschuss von Bachen, den sie fordern, ist tierschutzrechtlich problematisch: Wie wollen sie im Frühjahr eine führende Bache von einer nicht-führenden unterscheiden? Die Frischlinge sind ja vielleicht im Kessel? Sollen die da verhungern? Das ist nicht tierschutzgerecht. Es gibt auch unterschiedliche Theorien: Wird die Leitbache geschossen, kann es dazu führen, dass dann mehrere andere weibliche Stücke aus der Rotte trächtig werden, das ist also unter Umständen kontraproduktiv.

Ich vermute, solange wir mit den großen Maiskulturen den Tieren Deckung und Nahrung ohne Ende bieten, wird sich der Bestand nicht dezimieren, denn das Schwarzwild ist sehr reproduktionsfreudig. Eine Auslobung einer Abschussprämie von 25€, wie die FDP dies fordert, verursachte immense Kosten für den Steuerzahler und wird nur zu Mitnahmeeffekten führen. Sinnvoller wäre es sicher, wenn Fütterungen unterbunden werden würden. Eine geringe Menge darf man als Kirrung, also als Anlockhilfe zur Jagd ausbringen, Realität ist, dass ganze Fuder Futterrüben in den Wald gekippt werden. Wir haben nämlich einen Zielkonflikt: Der Jagdausübende hat nicht unbedingt ein Interesse, dass er einen niedrigen Wildbestand im Revier hat. Das Dauerfüttern, das von 1.Januar bis 30.April erlaubt ist, muss endlich hinterfragt werden.

Solange das nicht beendet wird, muss man auch keine Abkehr von Verbot des Schießens mit Nachtzielgerät fordern. Das galt bislang nämlich als nicht waidgerecht.

Und eins muss ich an dieser Stelle auch noch anbringen:

Das Risiko berechnet sich ja immer aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadenspotenzial. Das Eintrittsrisiko können wir eben durch Hygienemaßnahmen reduzieren. Das Schadenspotenzial hat gerade in Niedersachsen aber natürlich auch etwas mit- jetzt muss ich das Wort benutzen- der Massentierhaltung zu tun. Wenn Ställe sehr dicht stehen, ist die Ausbreitung natürlich wahrscheinlicher und wenn ein sehr großer Stall betroffen ist, müssen natürlich auch auf einen Schlag mehr Tiere gekeult- also getötet- werden. Das muss man an dieser Stelle schon sagen, dass im Hinblick auf diesen Aspekt kleinere Ställe mehr Sinn machen.

 

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