Rede Meta Janssen-Kucz: Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes

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Anrede,
das Transplantationsgesetz ist seit Ende 1997 in Kraft. Darin wurden die Länder aufgefordert bis Dezember 1999 Ausführungsgesetze zu erlassen. Es enthält aber keine ausdrückliche Verpflichtung der Länder zum Erlass von Ausführungsregelungen.
Vor diesem Hintergrund konnte man durchaus, wie die ehemalige SPD- Landesregierung der Auffassung sein, dass es angesichts der sehr genauen Vorschriften des Transplantationsgesetzes des Bundes, nicht noch eines eigenen Ausführungsgesetzes auf Landesebene bedarf.
Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben die Möglichkeit, landeseigene Regelungen zu erlassen, bereits umgesetzt. Unter anderem ist auch die Einsetzung von Transplantationsbeauftragten in Intensivkrankenhäusern gesetzlich geregelt. Dort sind Zuwächse in Organspendezahlen deutlich.
In Niedersachsen entstanden durch die "Niedersächsische Gemeinschaftsinitiative für Organspende" beispielhafte Strukturen, die zu einer Vergrößerung des Organspendeaufkommens beigetragen haben.
Doch das alles reicht bei weitem nicht. Bis heute warten rund 14.000 Menschen in Deutschland jährlich auf ein neues Organ. Doch nur etwa 3800 Transplantationen konnten im Jahr 2000 vorgenommen werden. Die Transplantations-Zahlen stagnieren. Im internationalen Vergleich ist Deutschland nach wie vor ein so genanntes Organ-Importland. Ohne die Organe aus unseren Nachbarländern könnten noch weniger Menschen gerettet werden.
Anrede,
das sollte uns alle nachdenklich stimmen, und jeder Einzelne, der noch keinen Organspendeausweis in der Tasche hat, sollte sich fragen, weshalb nicht? Natürlich hat niemand ein Recht auf eine Organspende. Aber wir sollten uns bewusst machen, dass jeder von uns in eine Situation geraten kann, in der nur noch eine Organspende die Chance auf ein neues Leben eröffnen kann.
Wer einen Spenderausweis bei sich trägt, dokumentiert damit seine Bereitschaft, Menschen in existenzieller Not zu helfen. Die Organspendeausweise sind kostenfrei bei Ärzten, Krankenkassen und Apotheken erhältlich. Hier ist noch viel Aufklärungsarbeit erforderlich.
Anrede,
im Antrag der CDU/FDP Fraktion geht es darum, ein Verfahren zur Umsetzung der Meldepflicht transplantierbarer Organe durch die Krankenhäuser in einem Ausführungsgesetz festzulegen. Ein solches standardisiertes Verfahren ist notwendig, weil die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung generell hoch und die Meldungen der Krankenhäuser nach Aussagen von Transplantations-Experten immer noch zu niedrig sind. Nach deren Berechnungen könnten Organspenden um das 2 ½ fache gesteigert werden.
Um diese grundsätzliche Zustimmung besser zu nutzen und die Situation in Niedersachsen zu verbessern, müssen in den Krankenhäusern mit Intensivbetten die notwendigen strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Organspende geschaffen werden.
Bei der Forderung nach Transplantationsfürsprechern in den Krankenhäusern habe ich ein zwiespältiges Gefühl. Sie sollten, so die Formulierung in der Begründung, darauf hinwirken, dass die Krankenhäuser alle in Betracht kommenden potenziellen Spender ermitteln.
Wie und in welcher Form muss im Ausschuss nach Vorlage des Entwurfes zum Ausführungsgesetz intensiv diskutiert werden. Es kann auch die Gefahr entstehen, dass - bildlich gesprochen - ein solcher Fürsprecher hinter jedem eingewiesenen Intensivpatienten wie ein Schatten hinterherläuft, in der Hoffnung, ein Spenderorgan akquirieren zu können.
Die Frage ist auch, wie in der Praxis geprüft werden soll, ob eine Organspende freiwillig ist. Wir befinden uns hier in einem sehr sensiblen Bereich, in dem es gilt, behutsam und rücksichtsvoll mit den betroffenen Patientinnen und Patienten umzugehen.
Wir müssen uns über die Definition der Begriffe "Fürsprecher" und "Beauftragte" konkret auseinandersetzen. Für mich haben die beiden Begriffe eine unterschiedliche Intention.
Transplantationsbeauftragte können Krankenhäuser selbstverständlich jetzt schon auf freiwilliger Basis bestellen, um ihren Pflichten zur Beteiligung an der Organspende nach dem Transplantationsgesetz und aus dem Versorgungsauftrag nachzukommen.
Ich halte dieses für eine Selbstverständlichkeit, aber nach den mir vorliegenden Zahlenmaterial kommen nur 40 % der niedersächsischen Krankenhäuser ihrer Verpflichtung zur Meldung von potenziellen Organspendern an die Koordinierungsstelle nach, das ist mehr als bedenklich.

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