Rede Meta Janssen-Kucz: Nichtraucher schützen – Jugendschutz verbessern

Anrede

In Deutschland sprechen sich immer mehr Bürgerinnen und Politiker für wirksamere gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen und Rauchverbote aus. Alle wissen um die Leben gefährdende Gesundheitsschädigung durchs Aktiv-Rauchen und auch durchs Passivrauchen. Von Seiten des Gesetzgebers ist der Schutz der Bevölkerung vor den Folgen des Passivrauchens aber bisher ein zweitrangiges Ziel gewesen. Das bisherige zentrale Anliegen war die Tabakprävention. Die Herangehensweise war und ist noch geprägt vom Ansatz der Freiwilligkeit. Doch damit kommen wir nicht mehr weiter! Die Politik ist jetzt gefordert, auf Bundes- und auf Länderebene für einen umfassenden verbindlichen Nichtraucherschutz einzutreten.

Passivrauch schadet allen:  Raucherinnen und Nichtraucherinnen. Hierdurch unterscheidet sich der Konsum von Tabakprodukten von allen anderen Drogen. Und besonders gefährdet sind Kinder und chronisch Kranke.

Allein die Belastung der Luft durch Feinstoffpartikel in Innenräumen, in denen geraucht wird, liegt um ein Vielfaches höher als die in der Außenluft zugelassenen Grenzwerte. Hier mit zweierlei Maß zu messen ist nicht überzeugend.

Die Zeit ist also reif, wenn nicht sogar überreif, endlich wirksamere gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen zu verankern und weitergehende Präventionsmaßnahmen umzusetzen, so z.B. die entsprechende EU-Richtlinie zur Einschränkung der Werbemaßnahmen für Tabak. Deutschland liegt beim Thema Schutz vor Passivrauchbelastungen international zurück!

Ob im Gemeinderat, im Kreistag, hier im Landtag oder im Bundestag, es müssen gemeinsame Regelungsvorschläge erarbeitet und Mehrheiten organisiert werden. In keiner Fraktion, auf keiner politischen Ebene gibt es nämlich bisher ein einheitliches Meinungsbild. Der mit bekannt gewordene Gruppenantragsentwurf aus der Mitte des Bundestages reicht jedenfalls nicht weit genug.

An dem Tag, als die Gesundheits- und Jugendministerin in einer Pressemitteilung kundtat, dass sie in Sachen Nichtraucherschutz keinen Handlungsbedarf sieht und weiterhin auf Freiwilligkeit bei den Gaststätten setzt, führten wir im Kreisausschuss Leer eine Debatte über aktiven Nichtraucherschutz: Die Kollegen der CDU waren die vehementesten Befürworter für ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden (”¦) und forderten sogar, dass ab sofort keine  Zigarettenautomaten geduldet  und der Landkreis tätig werden sollte.

Anrede

Ich bringe dieses Beispiel, um deutlich zu machen, wie dringend notwendig es ist, dass wir ein einheitliches Meinungsbild im Interesse der Gesundheit von uns allen brauchen und konkrete Schritte hin zum aktiven Nichtraucherschutz entwickeln.

Die Lobby der Raucher, der Tabakindustrie und der Gastronomie ist stark, dem gilt es etwas entgegen zu setzen. Wir sollten nach Möglichkeit einen gemeinsamen Entschließungsantrag zum wirksamen Schutz vor Passivrauchen im öffentlichen Raum daraus machen und die daran enthaltenen Punkte konsequent und kompromisslos abarbeiten.

Dazu gehört der wirksame Schutz vor Passivrauchen in allen Gebäuden und Einrichtungen des Landes, auch hier im Landtagsgebäude. Vom Kindergarten, Krankenhaus bis zur Uni kann es letztendlich nur heißen: Nichtraucherschutz hat Vorfahrt! Auch der Landtag hat ausreichend Regelungskompetenz, die nur angewandt werden muss. Die jetzige Lösung kann noch nicht der Weisheit letzter Schluss sein!

Dieselben Grundsätze, die für öffentliche Gebäude gelten müssen selbstverständlich auch für die Bereiche mit viel Publikumsverkehr, insbesondere die Gastronomie gelten. Die Selbstverpflichtung des Gaststättenverbandes DEHOGA schützt Gäste und Angestellte nicht wirksam, da nur ein kleiner Teil der Gaststätten unter die Vereinbarung fällt und es zudem keinerlei Kriterien gibt, wie die in der Vereinbarung genannten Nichtraucherplätze überhaupt ausgestaltet sein müssen. Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Antrag ist hier nicht ausreichend, insofern behalten wir uns einen eigenen Änderungsantrag vor.

Schauen wir doch einfach bei unseren europäischen Nachbarn. Bestes Beispiel ist Irland: Rauchfreiheit in der Gastwirtschaft und in öffentlichen Räumen ist praktikabel und stößt auf positive Resonanz. Die Gastronomen verzeichnen in Norwegen, Schweden, Lettland, Italien, Schottland und Teilen der Schweiz keine wirtschaftlichen Einbußen, wie häufig behauptet wird.

Im Gegenteil erfreut sich das Ausgehen zunehmender Beliebtheit auch bei Kunden, allen voran Familien, die Kneipen und Lokalen wegen des blauen Dunstes bislang fern geblieben sind. Zur viel gepriesenen Familienfreundlichkeit gehört eben auch Rauchfreiheit!

Die Bahnhöfe sind mittlerweile fast alle rauchfrei, der öffentliche Personennahverkehr ist rauchfrei und ab 1.Oktober auch IC und ICE. Was die Bahn kann, sollten wir im Interesse unserer Bürger auch auf den Weg bringen.

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