Rede Ina Korter: Vertrauen statt Plagiatssoftware und Überwachung

Landtagssitzung am 27.09.2012

Ina Korter, MdL

Anrede,

der Schutz des geistigen Eigentums und des Urheberrechts mag ja manchem egal sein – uns Grünen ist er das nicht!

Immer wieder ist ja in der letzten Zeit über Plagiate und Fälle von Urheberrechtsverletzung diskutiert worden.

Für uns Grüne ist klar, dass die Rechte am geistigen Eigentum geschützt werden müssen.

Daran halten wir uns, davon gehen wir aus.

In der Frage der Urheberrechte der Schulbuchverlage und Bildungsmedien hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2010 eine Vereinbarung mit den Rechteinhabern für die Jahre 2011 – 2014 getroffen, die  so richtig  an der Realität vorbei geht. 

Es wurden den Verlagen zwar Kopierrechte für mehrere Millionen Euro abgekauft, aber leider nicht die Rechte für digitalisierte Kopien aus Schulbüchern für den Einsatz im Unterricht.

Solche Digitalisate dürfen nun nicht auf den Computern gespeichert und verwendet werden, mit der Folge, dass die Arbeit in den Schulklassen mit neuen Medien, mit Whiteboards zum Beispiel, stark eingeschränkt ist.

Um die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen, sollte zunächst eine geplante Plagiatssoftware die Schulcomputer durchsuchen.

Nach massiven Protesten wurde diese Aktion Ende 2011  vorläufig eingestellt.

Aber die Verlage als Rechteinhaber wollten Sicherheit und verlangten von den Kultusministern, dass sie sicherstellen, dass die Schulen sich auch an den Vertrag halten.

Und wie macht das Kultusminister Althusmann, der ja selbst Experte in Urheberrechtsfragen ist:

Er schreibt am 20. Januar 2012 einen Erlass an die Schulleitungen und fordert sie auf, bis zum 10. Februar  - mal eben über die Halbjahreszeugnisse  - eine dienstliche Erklärung abzugeben, dass sich mit Stichtag 25. Januar auf den Rechnern ihrer Schulen keine Digitalisate befinden.

Entweder sollten die Schulleitungen jetzt schnell mal an die 250 PCs durchsuchen oder eine Erklärung unterschreiben, dass alle Schulrechner frei von rechtswidrig gespeicherten Digitalisaten sind.

Eine eilige Erklärung, von der sie nicht wissen, ob sie für den Inhalt garantieren können.

Wenn nicht, trügen sie die strafrechtliche Verantwortung, ließ der Minister den Schulen mitteilen.

Das versteht Herr Althusmann offenbar unter Eigenverantwortlicher Schule – Risiken für schlecht gelöste Probleme auf die Schulleitungen abwälzen.

Inzwischen hat der Kultusminister, nachdem hunderte von Schulleitungen die Abgabe solcher Erklärungen abgelehnt haben, den Erlass zurückgezogen.

Jetzt wird weiter verhandelt.

Anrede,

nötig wäre, dass die Schulbücher und Bildungsmedien wieder eine besondere rechtliche Privilegierung bekommen, wie es vor der unsäglichen Novellierung des Urheberrechts im Jahre 2008 durch CDU, FDP und SPD im Bundestag war.

Nötig ist aber auch, dass der Kultusminister die dienstlichen Erklärungen der Schulleitungen, die sich dazu im Januar 2012 genötigt sahen, vernichtet.

Und nötig ist ein Konzept, welche Medien künftig im Schulunterricht vorrangig eingesetzt werden sollen.

Deshalb hat sich der Antrag der Linken keineswegs erledigt, meine Damen und Herren, deshalb unterstützen wir ihn.

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