Rede Ina Korter: Entwurf eines Gesetzes über die "Stiftung niedersächsische Gedenkstätten"

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Anrede,
die LR hat den Entwurf eines Gesetzes über die "Stiftung niedersächsische Gedenkstätten" heute dem Landtag zur Beratung vorgelegt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der Einrichtung der Stiftung die erfolgreiche und vielfältige Arbeit der niedersächsischen Gedenkstätten und Initiativen gewürdigt und in einer den aktuellen Anforderungen entsprechenden Form rechtlich abgesichert wird.
Anrede,
die Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen ist von außerordentlicher Qualität, insbesondere weil sie seit 1990 von der rotgrünen Landesregierung stark vorangetrieben wurde.
In den vergangenen Jahren sind deshalb zum Beispiel von der Gedenkstätte Bergen-Belsen zahlreiche Kontakte zu Verbänden ehemaliger Häftlinge aufgebaut worden.
Diesen Kooperationspartnern sollen auch Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten eingeräumt werden, wenn es um den auch aus ihrer Sicht legitimen Ort der Aufbewahrung der schriftlichen und mündlichen Zeugnisse aus der Zeit ihrer Verfolgung geht.

Die besondere Struktur des Lagers Bergen-Belsen, in dem z.B. etwa 3000 Kinder lebten und mehr als 2000 Kinder geboren wurden, lässt Interesse an Mitarbeit und Beteiligung der Überlebenden noch über viele Jahre hinweg erwarten.
Zahlreiche Initiativen der Erinnerungsarbeit sind in Niedersachsen durch bürgerschaftliches Engagement gewachsen und werden in unterschiedlicher Weise durch Kommunen und das Land gefördert.
Die neu zu gründende Stiftung des öffentlichen Rechts soll die rechtliche Grundlage und den institutionellen Rahmen für Kooperationen schaffen, aber auch die Möglichkeit eröffnen, unabhängig vom Landeshaushalt und darüber hinaus weitere Mittel für die Erinnerungsarbeit einzuwerben.
Die bis jetzt bundesweit beispielhafte Förderung der Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen muss sich jedoch durch die Umwandlung in die Stiftung in gleicher Qualität und Vielfalt fortsetzen und weiter entwickeln können und darf nicht als verdeckte Einsparmaßnahme funktionalisiert werden.
Besonderes Augenmerk werden wir deshalb in den Beratungen darauf richten, dass die bisher im Haushalt bereit gestellte Summe auch weiterhin erhalten bleibt und dass sie für das breite Spektrum der Gedenkstätten und der beteiligten Initiativen und Projekte eingesetzt werden.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Unterrichtung der Landesregierung vom März 2004 (Drucksache 15/938), in der klargestellt wird,
dass eine jährliche Finanzhilfe des Landes in Höhe der bisherigen Aufwendungen für Personal- und Betriebskosten und für die Förderung der regionalen Gedenkstättenarbeit weiter gewährt werden soll.
Diese Erklärung sollte auch im Gesetz ihren Ausdruck finden.
Im Gesetzentwurf sind im § 2 die beiden Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel ausdrücklich genannt.
Die zahlreichen anderen mehr als 60 Einrichtungen und Initiativen in Niedersachsen, darunter insbesondere Moringen, DIZ Emslandlager, Salzgitter - Drütte oder Sandbostel finden keine explizite Erwähnung.
Wir werden darauf dringen, dass der Vielfalt der Erinnerungsarbeit in Niedersachsen auch im Gesetzestext Rechnung getragen wird.
Auch die Freistellung von Lehrkräften aus dem Kultusministerium, die bisher von großer Bedeutung für die Durchführung des Besucherangebotes war, wird klar zu regeln sein.
Anrede,
ich denke wir werden über alle Fraktionen hinweg an diesem von uns allen für wichtig befundenen Thema ernsthaft und konstruktiv arbeiten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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