Rede Heiner Scholing: Gesetzentwurf (FDP) zur Verankerung von Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Niedersächsischen Schulgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

Unsere Schulen sind Orte lebendiger Kommunikation. Und Kommunikation ist selbstverständlich mehr als Sprache.

Kommunikation ist das hochgradig aufmerksame Gesicht einer Schülerin während eines Versuchs im Physikunterricht.

Und Kommunikation ist das gelangweilte Gesicht eines Schülers während eines zu langen Lehrervortrags.

Kommunikation braucht Gestik und Mimik.

Meine Damen und Herren, wir sind uns einig: wir wollen keine Vollverschleierung in niedersächsischen Schulen.

Soll nun ein Fall dazu führen, das Schulgesetz zu ändern?

Reichen die vorhandenen Instrumente nicht aus?

Meine Fraktion geht davon aus, dass die vorhandenen Instrumente ausreichen.

In § 58 heißt es:

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.

Hieraus kann abgeleitet werden, dass die Vollverschleierung eine Verweigerung von Leistungsnachweisen darstellt.

Schulen sind in der Regel sehr geübt im Umgang mit Verletzungen der Schulordnung bzw. Verletzungen gesetzlicher Vorgaben.

§61 dürfte im Ranking der bekannten Gesetze einen oberen Tabellenplatz einnehmen.

Schulen agieren im Spannungsfeld zwischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Um immer wieder angemessen auf unterschiedliche Situationen reagieren zu können, brauchen Schulen Freiräume. Diese Freiräume sollten wir nicht beschneiden.

Ich sehe nicht, dass Schulen wegen der Debatten um eine vollverschleierte Schülerin besonders verunsichert sind. Dazu sind unsere Schulen viel zu geübt im Umgang mit herausfordernden Situationen.

Was ihr Gesetzentwurf an Klärung herbeiführen soll, hat sich mir nicht  erschlossen. Ihr Vorschlag findet sich sinngemäß mit hoher Wahrscheinlichkeit in fast jeder Schulordnung der niedersächsischen Schulen.

Hierin wird etwas deutlich: Schulen nehmen die Konkretisierung vor! Und sie tun das in aller Verantwortung gegenüber dem Erziehungs- und Bildungsauftrag, der im Schulgesetz verankert ist.

Schulen, die Lehrerinnen und Lehrern, ringen immer wieder darum, für ihre  Schülerinnen Perspektiven offen zu halten. Debatten, die wir hier immer wieder hören, helfen nicht.

Sie behindern diese Bemühungen!

Nehmen sie die Eigenverantwortung der niedersächsischen Schulen ernst.

(Redefassung 12.12.2016 - 18.00 Uhr - per Email wurde eine frühere Fassung versendet)

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