Rede Hanso Janßen: Grundwasser und Böden schützen – ein wirksames Düngemanagement in Niedersachsen einführen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

rund 60% des Grundwassers in Niedersachsen sind in einem schlechten Zustand und durch zu hohe Nitratwerte belastet, vor allem in Regionen mit hoher Viehdichte steigen die Nitratwerte im oberflächennahen Grundwasser wieder an. Die Europäische Kommission hat der Bundesrepublik gerade attestiert, nach Malta die meisten Grundwasser-Messpunkte mit Überschreitungen des Nitratgrenzwertes zu haben: Deutschland zeigt deutlich häufiger Messungen mit erhöhten Nitratwerten als etwa Dänemark oder die Niederlande mit zum Teil ähnlich hohen Viehdichten wie Niedersachsen.

Fahren wir so fort wie bisher, werden wir zukünftig unser Grundwasser in vielen Regionen Niedersachsens nicht mehr als Trinkwasser nutzen können.

Meine Damen und Herren,

dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Die Kontrolle der Dünger-Stoffströme muss zukünftig sicherstellen, dass auf landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr Dünger aufgebracht wird, als nach der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft zulässig ist. Die Einführung der Meldepflicht des abgebenden Betriebes unter Schwarz-Gelb war ein erster Schritt hierzu, ist aber allein nicht ausreichend. Diese Meldeverordnung erfasst nur die überbetrieblichen Stoffströme. Ob jedoch die Flächen eines Landwirtes ausreichend sind, um die im Betrieb anfallenden Düngermengen auch aufnehmen zu können, und ob tatsächlich Wirtschaftsdünger von einem Betrieb in der Menge abgegeben werden, in der sie aufgrund der Flächenausstattung abgegeben werden müssten, bleibt unbekannt.

Was wir brauchen, ist eine lückenlose Erfassung der Transportkette aller Düngemittel und wir brauchen einen Abgleich der Tierzahlen eines Betriebes mit der Flächenausstattung eines Betriebes. Aus diesem Abgleich ist erkennbar, in welchem Umfange Düngestoffe abgegeben werden müssen oder aufgenommen werden können. Eine Kontrolle der Gärreste aus Biogasanlagen ist aufgrund ihres mittlerweile hohen Umfangs in gleicher Art erforderlich.

Meine Damen und Herren,

uns ist eine möglichst unbürokratische Lösung wichtig, die den Aufwand für den praktizierenden Landwirt so gering wie möglich hält. Ein automatisiertes Verfahren, das auf vorhandene Daten wie z.B. die Meldungen der Tierzahlen an die Tierseuchenkasse und die Erfassung der Flächenausstattung über die EU-Meldung zurückgreift, wäre sicher mit dem geringsten Aufwand für den einzelnen Landwirt verbunden und würde auch einen automatischen Abgleich ermöglichen. Wenn das aus Gründen des Datenschutzes nicht geht, muss nach anderen praktikablen Lösungen gesucht werden. Denn eines ist klar: eine Überdüngung der Böden müssen wir zukünftig zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers ausschließen, deshalb brauchen  wir zukünftig einen solchen Abgleich der Daten.

Meine Damen und Herren,

die dargestellten Ziele und Maßnahmen sind unerlässlich, um zu einer besseren Qualität insbesondere des Grundwassers zu gelangen. Sie allein werden jedoch nicht ausreichen. Auch beim Düngerecht des Bundes muss nachgesteuert werden:  Alle organischen Stoffe die als Dünger eingesetzt werden, egal ob Gülle, Mist, Gärreste aus Biogasanlagen, Kompost oder Klärschlamm müssen in gleicher Weise berücksichtigt werden. Sperrfristen für die Ausbringung von Dünger müssen entsprechend des tatsächlichen Pflanzenbedarfs angepasst werden und es müssen endlich alle Betriebe wo organische Düngestoffe anfallen  eine echte Hoftorbilanz erstellen – auch Biogasbetriebe, auch flächenlose gewerbliche Tierhaltungsanlagen.

Meine Damen und Herren,

lassen sie uns die möglichen Schritte hier in Niedersachsen gemeinsam gehen, damit wir zu einer vernünftigen Nährstoffversorgung landwirtschaftlicher Nutzflächen kommen und gleichzeitig Grund-und Oberflächenwasser bestmöglichst vor Überdüngung schützen.

Vielen Dank. 

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