Rede Hanso Janßen: Entwurf eines Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes

...

Anrede,
das Niedersächsische Hafensicherheitsgesetz dient der Umsetzung der vorangegangenen internationalen Vereinbarungen zur Erhöhung der Sicherheit im Schiffsverkehr und in den Häfen. Insoweit handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Landes und ist damit eigentlich unstrittig.
Die Umsetzung ist in Niedersachsen jedoch maßgeblich durch die beabsichtigte Scheinprivatisierung der niedersächsischen Häfen bestimmt.
In diesem Zusammenhang kommt den §§ 14 und 15 des Gesetzentwurfs der Landesregierung, oder sollte man besser sagen: des FDP-Wirtschaftsministers Hirche - besondere Bedeutung zu.
Nach §14 kann das zuständige Ministerium für Wirtschaft sämtliche ihm obliegenden Aufgaben im Zusammenhang mit den neuen Sicherheitsvorschriften auf juristische Personen des Privatrechts übertragen. Bekundete Absicht der Landesregierung ist die Übertragung der Aufgaben an die zukünftige Hafen-GmbH.
§15 ermöglicht es, dieser Gesellschaft auch die sonstigen Aufgaben der Gefahrenabwehr in Häfen und die Ordnungsaufgaben zu übertragen.
Beides sehen wir ausgesprochen kritisch, denn das heißt nach derzeitiger Lesart im Bereich der Hafensicherheit zum Beispiel:
Die Risikobewertungen einer Hafenanlage (§5) führt das sie bewirtschaftende Unternehmen - die GmbH -zukünftig selbst durch; Risikobewertungen aber können investive Kosten zur Folge haben, die die Bilanz der GmbH verschlechtern;
Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften kann die beliehene Hafen-GmbH die Abfertigung bestimmter Schiffe untersagen - und müsste dann auf Gebühreneinnahmen verzichten;
Das sind nur zwei Punkte, bei denen das wirtschaftliche Handeln der GmbH in drastischem Widerspruch zu einer neutralen Rechtsanwendung steht. Die aber ist für eine effektive Hafensicherheit zwingend notwendig. Der Interessenkonflikt ist vorprogrammiert.
Aber selbst dann, meine Damen und Herren, wenn Sie, Herr Hirche, hoheitliche Aufgaben in der Hafensicherheit nicht der Hafen-GmbH übertragen und damit den direkten Interessenkonflikt umgehen, stellt die Möglichkeit, hoheitliche Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit privatrechtlichen Organisationen übertragen zu können, einen politischen Paradigmenwechsel dieser Landesregierung dar.
Meine Damen und Herren von der CDU: Ein solcher Systemwechsel in einem sensiblen Teilbereich der inneren Sicherheit kann Ihnen eigentlich nicht recht sein: Genießt nicht gerade bei Ihnen innere Sicherheit höchste Priorität, die keine Risiken verträgt? Ist nicht auch gerade bei Ihnen die Gewährleistung innerer Sicherheit die Kernaufgabe staatlichen Handelns?
Und das wollen Sie einer Privatfirma übertragen - auch noch per Verordnung, ohne dass das Parlament sich damit zu befassen hat? In unserem Sinne ist dies nicht und ich hoffe, bei ernstlichem Nachdenken auch nicht in Ihrem.
Meine Damen und Herren,
bislang ist generell nicht erkennbar, wo denn die Vorteile der privatrechtlichen Organisation der Hafenverwaltung des Landes stecken sollen. Sie wird nicht billiger, sondern eher teurer und die Leistungsfähigkeit wird durch ein neues Türschild auch nicht gesteigert.
Wenn Sie die Privatisierung der Hafenverwaltung nun aber dennoch durchsetzen, möchte ich Sie an Folgendes erinnern:
Der Landesrechnungshof hat schon am Beispiel des Niedersächsischen Landesbetriebes für Naturschutz und Wasserwirtschaft die Rechtsform eines Landesbetriebes als völlig ungeeignet zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben abgelehnt.
Eine GmbH ist für die Erledigung hoheitlicher Aufgaben im Bereich innerer Sicherheit noch weniger geeignet.
Sie sehen, meine Damen und Herren, wir werden im Ausschuss erheblichen Klärungsbedarf haben.

Zurück zum Pressearchiv