Rede Hans-Jürgen Klein: Schutz der niedersächsischen Saatzuchtflächen garantieren!

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Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! In unserem Antrag geht es um einen kleinen, aber sehr wichtigen Ausschnitt aus der aktuellen Debatte um die Verwendung der Agro-Gentechnik. Es geht, wenn Sie so wollen, um eine Spezialität von gentechnikfreien Zonen in unserem Land. Gentechnikfreie Zonen auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse von Landwirten gibt es inzwischen rund 50 in Deutschland. Über 11 000 Landwirte haben sich daran beteiligt. Interessanterweise liegt der Schwerpunkt in den süddeutschen Ländern. Die niedersächsischen Landwirte tun sich noch schwer mit diesem Instrument der Koexistenz. Diese Koexistenz ist der Hintergrund und die Grundlage unseres Antrages. Dabei geht es darum, dass bei Einführung der GenTec-Landwirtschaft auch die GenTec-freie Landwirtschaft und der ökologische Landbau weiterhin existieren können. Das ist das erklärte Ziel der EU und ist entsprechend auch im EU-Rechtsrahmen verankert.
Das ist auch das erklärte Ziel der deutschen Landwirtschaftspolitik und damit Leitbild des aktuell diskutierten Gentechnikgesetzes, das gerade den Vermittlungsausschuss passiert hat. So will es die große Mehrheit der Verbraucher und die große Mehrheit der Landwirte und so will es auch die Niedersächsische Landesregierung, wenn man ihren Worten glauben darf.
Unbestritten ist, dass bei diesem Ziel der Koexistenz die Reinheit des Saatguts eine zentrale Rolle spielt. Nicht umsonst hat sich die Entscheidung über den Saatgutschwellenwert in der EU zu einer außerordentlich schweren Geburt entwickelt. Schon zweimal ist der Versuch von Kommissarin Wallström gescheitert, relativ hohe Werte rechtlich zu verankern, ab denen Saatgut als gentechnisch verunreinigt zu kennzeichnen ist.
Sie kennen unsere Position dazu. Saatgut als Ursprung der landwirtschaftlichen Produktion muss gekennzeichnet werden, wenn es nachweisbare gentechnische Verunreinigungen enthält. Toleranzgrenzen sind nicht hinnehmbar. Wer gentechnikfrei produzieren will oder muss wie der Biolandbau, kann nicht riskieren und kann auch nicht akzeptieren, dass schon bei der Aussaat jede 200. Pflanze gentechnisch verändert ist, ohne dass er es weiß. Das ist genau das, was Frau Wallström bisher mit ihrem Grenzwert von 0,5 % vorgeschlagen hat. Sie ist damit gescheitert. Die neue Kommission wird hierzu neue Vorschläge vorlegen müssen. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die designierte Agrarkommissarin Frau Fischer-Boel als dänische Agrarministerin immer für einen Grenzwert an der Nachweisgrenze eingetreten ist, so wie wir ihn fordern.
Wer das Risiko späterer Grenzwertüberschreitungen im Produkt, also die 0,9 % minimieren will und die Kosten von Koexistenzmaßnahmen bei der Produktion, beim Transport und bei der Verarbeitung so gering wie möglich halten will, der muss mit sauberem Saatgut starten können. Das sicherzustellen ist das Ziel unseres Antrags. In diesem Zusammenhang ist die Schwellenwertdiskussion eine Sache; aber man muss auch praktisch vor Ort etwas tun. Voraussetzung ist, dass die Flächen von Saatgutzüchtern und vermehrern optimal vor gentechnischen Verunreinigungen geschützt werden.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen sind das vor allem die Flächen für die Produktion von Rapssaatgut, das besonders gefährdet ist. Sie konnten in den vergangenen Tagen lesen, dass es aufgrund von saarländischen Untersuchungen Probleme mit niedersächsischem Rapssaatgut gegeben hat, das nahe der Nachweisgrenze verunreinigt war. Sie wissen, dass es inzwischen auch wissenschaftliche Meinungen gibt, die Raps für nicht koexistenzfähig halten, weil das Auskreuzungsverhalten nicht in den Griff zu bekommen sei: Bienen und Wind halten sich nun einmal nicht an Abstandsregeln. Trotzdem sollten wir das Mögliche tun, was wir tun können. Grundsätzlich sieht das EU-Regelwerk behördlich verordnete gentechnikfreie Gebiete nicht vor, obwohl wir natürlich mit Interesse zur Kenntnis genommen haben, dass es französische Verwaltungsgerichte gibt, die einem Bürgermeister Recht gegeben haben, der den Anbau von Genmais in seiner Gemeinde im Umkreis von drei Kilometern zum Schutz der örtlichen Biolandwirtschaft verboten hat. Das ist vorbildlich, kann ich dazu nur sagen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Nun gibt es aber im geltenden Saatgutrecht durchaus bereits ein Instrumentarium, Saatgutflächen vor unerwünschten Beeinflussungen zu schützen. Das geschieht durch die Ausweisung entsprechender Schutzgebiete mit in diesem Zusammenhang erteilten Auflagen. Diese Möglichkeit wird z. B. noch in Baden-Württemberg zur Qualitätssicherung der dortigen Saatgutproduktion von Mais praktiziert. Sie hat in den letzten Jahren an Bedeutung verloren, könnte aber durch einen stärkeren Genanbau neue Bedeutung erlangen.
Wir möchten, dass die Landesregierung sich präventiv mit diesem Problem befasst, bevor ein faktischer Handlungsdruck vor Ort entsteht. Wir möchten, dass die Landesregierung prüft, ob das bestehende Instrumentarium des Saatgutverkehrsgesetzes geeignet und anwendbar ist, die niedersächsischen Saatgutflächen ausreichend zu schützen. Wir sind der Meinung, dass gegebenenfalls auch Veränderungen am geltenden Recht erwogen werden müssen, um eine saubere Saatguterzeugung in Niedersachsen und natürlich nicht nur dort nachhaltig zu sichern. Wir hoffen, dass wir in den gemeinsamen Beratungen im Ausschuss diesbezüglich eine akzeptable und praktikable Lösung finden. Herzlichen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)


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