Rede Hans-Joachim Janßen: Antrag (FDP) zu Jagdzeiten für Wildgänse

- Es gilt das gesprochene Wort -

Meine Damen und Herren,

wie so viele Anträge der FDP-Fraktion ist auch dieser Antrag so recht nicht nachvollziehbar. Es ist durchaus richtig, dass die Zahl nicht brütender Tiere der Arten Graugans, Nilgans und Kanadagans zugenommen hat. Dabei kommt es örtlich auch zu Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen. So weit stimmt es ja noch. Dann aber wird es doch schon unübersichtlich: Zu Schäden an Gewässsern liegen Untersuchungen am Dümmer aus 2014 vor, nach dem der Eintrag von Phosphat durch Wildgänse in Relation zu den Einschwemmungen aus Oberflächengewässern zu vernachlässigen ist. Das dürfte bei anderen Gewässern nicht anders sein.

Sie kommen aber auch darüber hinaus zu angeblichen Erkenntnissen, die Sie nicht belegen: So die Aussage, dass non-letale Vergrämungsmethoden nicht geeignet seien, um Wildschäden zu vermeiden. Wo ist der Nachweis? Den sind Sie auch in Ihrer Rede schuldig geblieben. Nicht letal wirkende Knallapparate wirken jedenfalls bei nordischen Gänsen sehr wohl und führen zur Verscheuchung. Ob das bei Grau-, Kanada- oder Nilgänsen gilt, ist auch in dem angeführten Urteil nicht untersucht worden. Eine kurzfristige Bejagung hingegen soll nach Ihrem Antrag Wunder wirken? Auch die Folgen für die Population kennen Sie schon. Da wissen Sie aber sehr viel über die Populationsdynamik der drei betreffenden Gänsearten. Grade zu diesen Fragen, was für Folgen eine Bejagung für die Population von Wildgänsen hat, welche Folgen eine Bejagung für die Raumnutzung von Wildgänsetrupps hat, untersucht das Land grade im Auftrag des Parlaments. Meines Wissens gibt es dazu keinen Endbericht. Verblüffend, dass Sie die Ergebnisse im Detail kennen, sogar über alle betreffenden Arten hinweg. Aber wir können uns darüber ja unterrichten lassen.

Besonders faszinierend sind aber die Folgerungen, die Sie aus den zumindest nicht grade gut gesicherten Erkenntnissen ziehen:

Die Landesregierung soll die Jagdbehörden anweisen, die in Niedersachsen bei den Landkreisen angesiedelt sind, entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Kriterien zu handeln. Das brauchen wir nicht, die Landkreise als zuständige Jagdbehörden können in eigener Zuständigkeit sehr wohl beurteilen, ob die Voraussetzungen vorliegen, um im Einzelfall die Schonzeit für bestimmte Arten und Gebiete aufzuheben. Dabei sind sie im Übrigen auch an die engen naturschutzrechtlichen Regelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie gebunden, wonach eine Bejagung während der Brut- und Aufzuchtzeit nur in sehr engen Grenzen möglich ist und entsprechend die Voraussetzungen im Einzelfall von den zuständigen Landkreisen zu prüfen sind. Entsprechend kann ich mir nicht vorstellen, dass die oberste Jagdbehörde von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen wird. Wir befürworten das nicht.

Und Ihre Forderung zu Punkt 4 haben Sie leider nicht weiter erläutert. Was stellen Sie sich denn hier vor? Fallenfang? Vergasung wie in den Niederlanden? Oder haben Sie hier bessere Ideen?

Das müssen wir tatsächlich im Ausschuss diskutieren, aber ich muss schon sagen: meine Skepsis ist ziemlich groß, dass ihr Antrag hier in irgendeiner Form zielführend ist.

Vielen Dank.

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