Rede Hans-Albert Lennartz: Entwurf eines Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit

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Anrede,
meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf über die kommunale Zusammenarbeit zu.
Es handelt sich um die Überarbeitung des Zweckverbandsgesetzes von 1939. Diese Überarbeitung wurde schon von der früheren SPD-Landesregierung in Angriff genommen, aber in der 14. Wahlperiode nicht mehr zum Abschluss gebracht. Der Gesetzentwurf war direkt an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden.
Er beinhaltet eine leichte Verbesserung der Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit, aber im Grunde nichts Besonderes.
Im Oktober 2001 bestanden 135 Zweckverbände mit einem Beschäftigungsvolumen von 1647 Personen (Stichtag 30.6.2000). Vor allen Dingen ist fest zu stellen, dass er nicht die Lösung der mit der geplanten Kommunalisierung von Aufgaben einhergehenden Verstaatlichung der Landkreise darstellt.
Es ist auffallend, dass ihre Kommunalisierungsabsichten im Rahmen ihrer Verwaltungsreform und die Änderung des Zweckverbandsgesetzes nicht logisch synchronisiert sind.
Wer einen solch radikalen Kommunalisierungsprozess plant, müsste, wenn er schon nicht eine Kreis- und Gebietsreform in Richtung einer Regionalisierung des Landes auf die Tagesordnung setzen will, doch zumindest das Instrumentarium der kreisübergreifenden Zusammenarbeit erweitern, Anreize dazu schaffen.
Diese Chance haben Sie verpasst. Dabei haben Sie mit dem von der alten Landesregierung in Auftrag gegebenen Regionalmonitoring des niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Oktober 2003 doch nicht nur eine Analyse, sondern auch Schlussfolgerungen für eine Regionalisierungsperspektive auf dem Tisch. Zwar haben Sie inzwischen einen interministeriellen Arbeitskreis eingesetzt, aber der ist in die interne Beratung des NKommZG offensichtlich nicht einbezogen worden. Hier weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut.
Strategische Planungen über eine oder mehrere Wahlperioden hinaus dürfte man doch erwarten, wenn Sie immer wieder betonen, dass Ihre Regierung über mindestens 2 Wahlperioden im Amt bleiben werde. Aber wer nicht über Wahlperioden hinaus denken und planen kann, hat es auch nicht verdient, länger als eine Wahlperiode zu regieren.
es gilt das gesprochene Wort

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