Rede Gerald Heere: Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines „Sondervermögens zum Abbau des Investitionsstaus durch energetische Sanierung und Infrastrukturierung von Landesvermögen“

"Mit dem Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zum Substanzerhalt von Landesstraßen und Landesliegenschaften und zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Diese Maßnahme steht ganz im Sinne des rot-grünen Koalitionsvertrags, bei dem das Nachhaltigkeitsprinzip, auch von Investitionen, eine besonders wichtige Rolle spielt."

- Es gilt das gesprochene Wort –

Anrede,

mit dem Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag zum Substanzerhalt von Landesstraßen und Landesliegenschaften und zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Diese Maßnahme steht ganz im Sinne des rot-grünen Koalitionsvertrags, bei dem das Nachhaltigkeitsprinzip, auch von Investitionen, eine besonders wichtige Rolle spielt.

Während die neue Landesregierung dem Erhalt besondere Priorität zuweist, ist unter der alten Landesregierung von CDU und FDP die Substanz der Landesinfrastruktur vernachlässigt worden. Wir haben zu Ihren Regierungszeiten daher auch den Zustand von Landesstraßen und Landesliegenschaften deutlich kritisiert. Auch der Landesrechnungshof hat Ihnen mehrfach vorgeworfen, dass Sie das Landesvermögen verkommen lassen. Der Investitionsstau in den Liegenschaften beläuft sich alleine in der Priorität 1 auf 140 Millionen Euro - so der Finanzminister im Ausschuss. Und daher ist es absolut konsequent, wenn wir nun diese Gelegenheit nutzen, um, über einen Zeitraum von vier Jahren gestreckt, einen Teil dieses Staus abzubauen.

Als große Maßnahmen wollen wir kommendes Jahr die Polizeisporthalle Hannoversch Münden und die Jugendarrestanstalt Hameln angehen. Die höchste Dringlichkeit dieser beiden Sanierungen sollte unstrittig sein. Verehrte Damen und Herren der Opposition, dies sollten Sie bei Ihrer heutigen Entscheidung würdigen. Bessere Rahmenbedingungen für die Polizei und ein stark verbesserungsbedürftiger Zustand im Jugendarrest können Sie doch nicht kalt lassen.

Hinzu kommen zehn Millionen Euro für Substanzerhalt von Landesstraßen, 2,9 Millionen für die Sanierung des Landtags, eine Million für die Sanierung von Baudenkmälern sowie sieben Millionen für energetische Sanierung und fünf Millionen für kleine Sanierungsmaßnahmen bei Justizgebäuden, Polizeidienststellen, Finanzämtern oder Mensagebäuden. Und ein solches Programm werden wir mit diesem Gesetz auch in den nächsten drei Jahren wieder auflegen können.

Natürlich ist diese Gelegenheit dem nicht planbaren Umstand geschuldet, dass sich Zinsausgaben und Steuereinnahmen in 2013 besser entwickelt haben als vorgesehen. Aber warum sollten wir diese Mittel in Höhe von 120 Millionen Euro - so wie Sie es in ihrem Gesetzentwurf beantragen - jetzt ausschließlich in die überplanmäßige Reduzierung der Neuverschuldung stecken? Der finanzielle Vorteil dieses Vorschlags ist mir unter den gegenwärtigen Niedrigzinsen einfach nicht ersichtlich. Das macht auch volkswirtschaftlich keinen Sinn. Und dann behaupten Sie, man könne solche Maßnahmen ganz einfach durch Umschichtungen im Haushalt durchführen. Warum haben Sie das nicht schon in den vergangenen Jahren gemacht? Und warum finde ich in Ihren Änderungsanträgen zum Haushalt keine Mittel für zusätzliche Sanierungsmaßnahmen an Landesgebäuden? Und wie wollen Sie solche Maßnahmen finanzieren, wenn in den nächsten Jahren die Steuereinnahmen - wie prognostiziert - wieder weniger Spielraum lassen? Fragen, auf die Sie keine Antworten geben. Fordern kann man viel, wir handeln!

Im Ausschuss haben Sie zudem die schlechte Verzinsung dieses Sondervermögens kritisiert. Ich sage Ihnen dazu erneut, dass das Nichtstun eine deutlich schlechtere Verzinsung mit sich bringt. Der Wertverlust der Liegenschaften wird jedes Jahr größer und notwendige Sanierungen lassen sich in ein paar Jahren ganz sicher nicht günstiger machen als heute. Und außerdem ergibt sich noch eine ganz andere Verzinsung. Wenn Sie sich anschauen, dass wir weitere sieben Millionen in diesem Jahr in die energetische Sanierung stecken, dann folgen daraus in den Folgejahren auch geringere Heizkosten, die hier noch gar nicht eingepreist sind - von den Einsparungen an CO2 ganz zu schweigen. So schafft Rot-Grün einen wirklich nachhaltigen Umgang mit Landesvermögen.

Und noch ein Argument für das Programm: Sie können sich doch sicher noch erinnern, welche positiven wirtschaftlichen Effekte das Konjunkturprogramm für Niedersachsen gebracht hat. Hier haben wir jetzt zwar nur ein kleines Programm, aber die positiven Effekte für die niedersächsische Wirtschaft - bei einem zusätzlichen Investitionsvolumen über 120 Millionen Euro in vier Jahren - werden Sie doch wohl nicht verleugnen. Gerade von Maßnahmen des Substanzerhalts und der energetischen Sanierung profitiert der lokale Mittelstand ganz besonders. So nehmen wir auch unsere wirtschaftliche Verantwortung wahr.

Das Sondervermögen ist also ein durchweg gutes Instrument, um über vier Jahre Substanz an Landesstraßen und Landesliegenschaften zu erhalten und den energetischen Standard der Landesgebäude deutlich zu steigern. Daher stimmen wir dieser nachhaltigen Maßnahme heute gerne zu und lehnen Ihren Gesetzentwurf ab! Vielen Dank.

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