Rede Georgia Langhans: Härtefallkommission einrichten

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Anrede,


Anrede, wir legen ihnen hier einen Vorschlag für die Einrichtung einer Härtefallkommission vor. Das am 1.1.2005 in Kraft tretende Zuwanderungsgesetz sieht im §23a Abs. 1 Aufnahmegesetz die Einrichtung solcher Kommissionen vor. Ich zitiere:

"Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht.(Härtefallersuchen)”¦"

Anrede

Wir wollen eine Kommission einrichten, die sich aus Mitgliedern von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen, dem Innenministerium und Vertretern der Kommunen zusammensetzt. Auf eine Vorprüfungsinstanz soll verzichtet werden, Gründe für die Unzulässigkeit eines Antrags an die Härtefallkommission haben wir benannt. Die Zusammensetzung der Härtefallkommission haben wir ganz bewusst gewählt. Die Erfahrungen aus den bestehenden Härtefallkommissionen haben gezeigt, dass es sinnvoll ist nicht nur Politiker Härtefall prüfen zu lassen. Wir glauben dass nur der geballte Sachverstand von Menschen aus verschiedenen gesellschaftlich wichtigen Organisationen Ermessensspielräume finden und davon gebrauch machen kann.

Anrede

Ein solcher geballter Sachverstand ist notwendig. Trotz eindringlicher Appelle, angefangen von Frau Süßmuth über Herrn Blüm bis zu Herrn Schwarz- Schilling ,vom früheren BDI Präsidenten Olaf Henkel von Pro Asyl und anderen Menschenrechtsorganisationen bis hin zu zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, enthält das Zuwanderungsgesetz keine Bleiberechtsregelung. Für Migranten, die seit Jahren in Deutschland leben und deren Duldung immer wieder verlängert worden ist, muss eine abschließende Regelung gefunden werden. Ihren ungesicherten Aufenthaltsstatus und sozialen Schwebezustand einfach immer wieder zu verlängern, ist keine Lösung. Für wenige dieser Menschen könnten jetzt über die Einrichtung einer Härtefallkommission zumindest Einzelregelungen getroffen werden. Das funktioniert nach unserer Auffassung aber nur, wenn ohne politisches Gerangel, ohne einer vorhandenen "Schere im Kopf" unvoreingenommen und mit einem hohen Maß an Kenntnis, die zu erwartenden Anträge geprüft werden.
Berlin, S-H, NRW und Meck.- POM haben seit Jahren Härtefallkommissionen eingerichtet und damit gute Erfahrungen gemacht. Ausschließlich Berlin hat neben den Vertreterinnen aus Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen zwei Abgeordnete in das Gremium berufen. Die 8 Mitglieder der Kommission in NRW kommen aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Innenministerium, aus Flüchtlings- und Sozialverbänden und den beiden christlichen Kirchen. In den 5 Jahren ihrer Arbeit hat die Härtefallkommission in NRW über 3400 Einzelschicksale beraten, 2200 Fälle abgeschlossen und in 40% der Fälle ein vorübergehendes oder ein Dauerbleiberecht ermöglicht.
Aus der Vielschichtigkeit ihrer Erfahrungen eröffnen sich häufig Hilfswege, die ein einzelner Mitarbeiter in der Ausländerbehörde oft nicht sehen kann. Weder Ausländerbehörden noch Gerichte können verhindern, dass es bei ihren Entscheidungen zu besondern Härten bei betroffenen Ausländern kommen kann. Ich glaube, ich muss sie nicht an den Fall der tamilischen Familie erinnern, der vielen hier im Landtag menschlich sehr nahe gegangen ist

Anrede

" Gesetze können nie so formuliert werden, dass sie Härtefälle vollständig ausschließen können, hat schon Frau Süßmuth in der Zuwanderungskommission gesagt.
Aber Härtefälle können in den seltensten Fällen bei den Behörden berücksichtigt werden. Es bedarf eines hohen Maßes an Kenntnis und Kompetenz, um im Dschungel der Vorschriften des Ausländergesetzes heraus zu finden, ob es einen Lösungsweg gibt oder ob man von vorhandenen Ermessensspielräumen Gebrauch machen kann. Ein wesentlicher Faktor hierzu ist die intensive Vorbereitung und Würdigung des Einzelfalls, der Sachverstand und die Dialog- und Konflikt Fähigkeit der Mitglieder und deren vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Vertreter der einzelnen Verbände und Einrichtungen haben sich in den bestehenden Einrichtungen diese Kompetenzen über Jahre hinweg durch intensive praktische Arbeit angeeignet.
Das meine Damen und Herren kann niemand von einem Abgeordneten im Petitionsauschuss erwarten.

Anrede

Die Einrichtung einer Härtefallkommission mit der von uns gewünschten Zusammensetzung tritt nicht in Konkurrenz mit dem Petitionsausschuss. Sie ist eine Ergänzung und gegebenenfalls auch eine Entlastung des verfassungsrechtlich verankerten Petitionsausschuss. Denn die Abgeordneten im Petitionsausschuss müssen sich sowieso schon mit einer Fülle von unterschiedlichen Themen befassen. Da wäre eine
Entlastung sinnvoll, insbesondere um den Antragstellern eine überaus fachlich kompetente Möglichkeit der Prüfung ihrer Anliegen zu bieten.

Anrede,

Die Hauptaufgabe von Kommissionsmitgliedern sehen wir im nicht- offiziellen Prüfen und Diskutieren von Anträgen unter vornehmlich humanitären und sozialen Gesichtspunkten und unter Wahrung des Gebots der Menschenwürde. Diese Arbeit ist weder spektakulär noch politisch brisant, noch eröffnet sie einen neuen Rechtsweg für die Antragsteller.




Anrede,

noch im August sah es so aus, als könnte es gelingen mit den Stimmen der FDP eine Härtefallkommission einzusetzen. Es ist merkwürdig still um die Herren Bode und Riese geworden. Ihr schüchterner Versuch, meine Herren, etwas weniger Härte in humanitären Fragen zu zeigen, wurde sehr schnell wieder zurückgepfiffen.
Jetzt legen FDP und CDU einen gemeinsam Vorschlag auf den Tisch, der der eigentlichen Intention einer Härtfallkommission wenig entspricht. Aber immerhin eröffnen sie dem Petitionsausschuss eine Option sich im Sinne einer Härtefallregelung zu verhalten.

Anrede,

Sie wollen die Beratung von Härtefällen ausschließlich in die Verantwortung des Landtages legen. Offensichtlich haben sie nur wenig Vertrauen in die Kompetenz von Vertreterinnen von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen sozialen Einrichtungen. Sie haben in Ihren Antrag Hürden aufgebaut, die es nur den wenigsten Antragsteller überhaupt ermöglichen werden, über die bloße Antragsstellung hinauszukommen.
Das ist keine Lösung im Sinne des Zuwanderungsgesetzes. HÄRTEFALLREGELUNGEN KÖNNEN OHNEHIN NUR IN Einzelfällen angewandt werden, das Gros der Flüchtlinge bleibt weiterhin auf der Strecke. Diese Einzelfälle sollten wenigstens eine faire Chance erhalten

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