Rede Gabriele Heinen-Kljajic: Entwurf eines Gesetzes zur Fusion der Universität Lüneburg und der Fachhochschule Nordostniedersachsen

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Wir werden dem Fusionsgesetz zustimmen, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass diese Fusion eine richtige Entscheidung für den Hochschulstandort Lüneburg ist.
Das heißt aber nicht, dass der vorliegenden Gesetzentwurf das Ergebnis einer von allen in allen Einzelpunkten getragene Kompromisslösung zwischen den Mehrheitsfraktionen und der Opposition ist.
Die Beratungen des Fusionsgesetzes haben einmal mehr deutlich gemacht, dass es in vielen Bereichen eine enorme Diskrepanz zwischen den hochschulpolitischen Zielvorstellungen der Grünen und denen der Regierungskoalition gibt.
So sind Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP bedauerlicherweise in den Beratungen an keiner Stelle davon abgerückt, Zustimmungsvorbehalte des Fachministeriums an Stellen einzubauen,
- an denen sie klar die sonst auch von Ihnen gerne beschworene Autonomie der Hochschulen beschneiden
- und Ausnahmetatbestände für die Universität Lüneburg schaffen, die der Akzeptanz der neuen Hochschule sicher nicht förderlich sein werden.
Sie planen zum Beispiel ein neues Hochschulzulassungsgesetz, das die Zulassungsentscheidung zukünftig verstärkt hochschulinternen Auswahlverfahren überlassen soll.
Anrede,
Warum muss dann die Frage der Zugangsberechtigung an der Uni Lüneburg, die auf der Grundlage externer Akkreditierung der Studiengänge basieren soll, noch mal vom Ministerium abgesegnet werden? Das ist doch paradox.
Wir haben diesem Paragraphen überhaupt nur zugestimmt, weil CDU und FDP zugesagt haben, die Frage der Zugangsberechtigung möglichst zeitnah für alle Hochschulen im Rahmen einer NHG-Novelle neu zu regeln,
so dass die Lex Lüneburg in diesem Fall nur bis Ende 2006 Bestand haben wird.
Wir plädieren dafür, dann das Modell Hessens zu übernehmen, das die Fachhochschulreife generell als Zugangsvoraussetzung für gestufte Studiengänge vorsieht.
Sie, die KollegInnen von CDU und FDP planen dagegen eine Regelung ähnlich dem jetzigen Fusionsgesetz. Das heißt, hier zeichnet sich bereits die nächste Auseinandersetzung ab.
Wirklich verheerend war der Verlauf der Beratungen beim Thema Lehrverpflichtung.
Der Änderungsantrag der FDP sah vor, entgegen der eigentlich klaren Regelung im Gesetzentwurf, dem Senat eine Art Vetorecht bei Personalfragen, nämlich der Festlegung von Lehrverpflichtungen einzuräumen.
Anrede,
wäre dies so ins Gesetz aufgenommen worden, wäre die Differenzierung in den Lehrverpflichtungen, die ja ein Kernelement zur Überwindung der Unterscheidung von Fachhochschule und Universität ist, und damit ein Kernelement des Modellcharakters der neuen Hochschule, faktisch aufgegeben worden.
Damit wäre die Fusion gescheitert gewesen, noch bevor das Gesetz in Kraft getreten wäre.
Die Formulierung die nach zähen Debatten jetzt im Gesetz steht, hat zwar das Schlimmste verhindern können, dürfte aber bei Juristen in punkto Gesetzesklarheit und Gesetzesvereinfachung, die Sie werte Kollegen von der FDP doch sonst immer einfordern, nur Kopfschütteln auslösen.
Fast noch gescheitert wäre unsere Zustimmung zum Gesetz schließlich an der Mittelausstattung für die neue Hochschule.
Bereits in der ersten Lesung hatten wir ja gefordert, dass die finanzielle Ausstattung der fusionierten Hochschulen vor der Verabschiedung des Fusionsgesetzes geklärt sein muss.
Deshalb haben wir unsere Zustimmung davon abhängig gemacht,
- dass der Gewinn der Fachhochschule aus der formelgebundenen Mittelzuweisung an die neue Universität übergeht
- und dass Lüneburg aus den Einsparauflagen des HOK für 2005 ausgenommen wird.
Zumal Minister Stratmann dies ja im November letzten Jahres bereits zugesagt hatte.
Hier hat sich die Opposition, wenn bei der Rücknahme der HOK-Sparauflagen auch nur zum Teil, erfolgreich durchsetzen können.
Denn eins, meine Damen und Herren steht fest, das Modellprojekt kann nicht, wie von CDU und FDP ursprünglich vorgesehen, als Sparmodell gelingen.
Zum einen wäre das ein fatales Signal in Richtung Motivation der Angehörigen der Hochschule gewesen und hätte sicher die Abwanderung hochqualifizierter MitarbeiterInnen zur Folge gehabt.
Zum anderen wird die Fusion nur dann erfolgreich sein, wenn sie über genügend Mittel verfügt, um ein stimmiges und leistungsstarkes Profil aufzubauen.
Diese Anforderung an das Land wird meine Fraktion, jenseits der Zustimmung zum Fusionsgesetz, auch für die zukünftigen Haushaltsrunden im Auge behalten.


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