Rede Enno Hagenah: Nachtflugregelung in Langenhagen an Bedarf anpassen

...

Wir greifen mit unserem Antrag Vorschläge der Lärmschutzkommission und von Anwohnerinitiativen am Flughafen Langenhagen auf, und beantragen eine Einschränkung der Nachtflüge auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß. Das tun wir, weil das bisherige Verfahren bei der Neuregelung des Nachflugverkehrs in der Öffentlichkeit und der Kommission Misstrauen und Verärgerung hervorgerufen hat.
Wir sehen die Aufgabe des Landtags darin, zwischen den wirtschaftlichen Interessen am Flughafen und den berechtigten Anwohnerinteressen einen tragfähigen Kompromiss zu erarbeiten. Viele große Firmen beweisen mit ihrer Praxis, dass ein konstruktiver Dialog mit den Anwohnern Vorteile für beide Seiten bringt und Arbeitsplätze ebenso wie Fremdinvestitionen dadurch gesichert werden können. Hannover als Flughafen mit enger Stadt-Anbindung kann diese Qualitäten durch ein besonders familienfreundliches Profil noch wesentlich mehr ausbauen und braucht keinen Nachtflug-Sonderstatus gegenüber der Konkurrenz.
Gerade weil der Flughafen Hannover-Langenhagen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat, darf nicht vergessen werden, dass vor dem Hintergrund der globalen ökonomischen Veränderungen auch in Hannover die Kapazitäten nicht derart benötigt werden, wie das vor einigen Jahren vielleicht noch den Anschein hatte. Selbst die Geschäftsführung des Flughafens prognostiziert, dass die Kapazitäten des Flughafens auch in den kommenden Jahren nur zur Hälfte ausgelastet sein werden. Die im Zuge der weltweiten Klimaschutzziele in den nächsten Jahren sicher bevorstehende Besteuerung des Flugbenzins wird dem Markt erneut zusetzen. Ein Umdenken ist also notwendig.
Ziel einer neuen Betriebsgenehmigung muss es sein, die Auslastung in Kernzeiten zu optimieren. Es ist nicht sinnvoll, nachts mehr Flugzeuge starten und landen zu lassen in der Hoffnung, sich einen vermeintlichen minimalen Vorsprung beim Wettbewerb mit anderen Flughäfen zu verschaffen. Dies gilt umso mehr, seit Herr Henninghausen von der Flughafenleitung auch in der HAZ bestätigte, dass der Nachtverkehr nicht wirtschaftlich sei und nur als Nebengeschäft zur Bindung von Fluglinien im Tagesbetrieb benötigt werde.
Das Beispiel der gescheiterten Verhandlungen mit der Post Tochter DHL zeigt, mit welchen Konsequenzen ein solcher Nacht-Transporteur angeworben werden müsste. DHL forderte eine 30-jährige uneingeschränkte Nachtfluggarantie. Einen derart riskanten Blankoscheck für die Zukunft wird wohl kein Flughafen in der Bundesrepublik ausstellen können. Hannover als stadtnaher Flughafen in der dicht besiedelten Region Hannover erfüllt eben nicht die Voraussetzungen für ein großes Nacht-Luftfracht-Drehkreuz.
Wir schlagen vor, den Fluglärm in Langenhagen durch verschiedene Maßnahmen zu reduzieren:
Der Nachtflugverkehr sollte zwischen 22 und 6 Uhr auf ein Kontingent von 16 Flugbewegungen beschränkt und die Gebührenordnung noch weiter differenziert werden. Mit einem "Lärm-Euro", der auf jedes Nachtflugticket erhoben wird, soll Schallschutz finanziert werden.
Wir brauchen einen vertrauensvollen Dialog zwischen Flughafen und AnwohnerInnen, um die Akzeptanz zu erhöhen und damit das Image des
Standortes als Familienflughafen zu verbessern. Ein Beitrag könnte es sein, allen Interessierten zukünftig einen aktuellen und kostenlosen Zugang zu Informationen über den Fluglärm, am besten über das Internet zu gewähren. Der Flughafen muss für diese "Lärm-Datenbank des Vertrauens" eine umfassendere Lärmkontrolle durchführen. Dabei soll insbesondere auch kontrolliert werden, ob die Korridore der Flugrouten eingehalten werden.
Der Flughafen sollte zusätzlich das passive Lärmschutzprogramm neu auflegen, um bisher unzureichend geschützte Haushalte unterstützen zu können. - Nötig wäre es auch, die maximale Ausbaustufe des Flughafens festzulegen. Nur so kann diese von den umliegenden Gemeinden für zukünftige Baumaßnahmen berücksichtigt werden und allen Beteiligten Planungssicherheit gegeben werden.
Schließlich wollen wir die neue Nachtflugregelung auf zwei Jahre befristen, damit zukünftig auf jedwede Veränderung in den übrigen Rahmenbedingungen unmittelbar reagiert werden kann.
Die aktuelle Betriebsgenehmigung darf nicht einfach nur verlängert werden, wie das die Geschäftsführung des Flughafens noch Ende Januar bei der Landesregierung beantragt hat. Dies wäre letztlich auch für die betriebswirtschaftliche Entwicklung des Flughafens schädlich. Wir wollen mit unserem Antrag den Interessenausgleich zwischen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor zusätzlichem Fluglärm und den betriebswirtschaftlichen Interessen des Flughafens erreichen.

Zurück zum Pressearchiv