Rede Dorothea Steiner: Kommunale Verantwortung für die Abfallwirtschaft sichern

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Anrede
Wir beraten über die Forderung der Grünen, die kommunale Verantwortung für die Abfallwirtschaft zu sichern.
Nachdem Umweltminister Sander sich im Kampf gegen europäische Naturschutzrichtlinien und gegen Naturschützer verausgabt hat, widmet er sich der Daseinsvorsorge und irrt im Abfallbereich herum. Auslöser für unseren Antrag an den Landtag 2004 war die erste Privatisierungsattacke von Herrn Sander, als er eine völlige Privatisierung der Abfallwirtschaft forderte. Er baute den üblichen Popanz auf und sang das Lied von den privaten Unternehmen, die alles besser und vor allem billiger können, zeigte aber im Verlauf der Debatte Schwächen. Wenn es um die Tatsachen geht, verschließt er die Augen und führt stattdessen ideologische Feldzüge gegen mechanisch-biologische Abfallvorbehandlung.
Wir schlagen in unserem Antrag vor, dass sich die Landesregierung eindeutig zur kommunalen Verantwortung für die Abfallentsorgung bekennt, als Dienstleistung für die Bevölkerung und das Gewerbe. Damit treten wir natürlich auch ein für den Erhalt kommunaler Entsorgungsträger.
Nach unserer Auffassung muss die Überlassungs- und Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten und kleinen Gewerbebetrieben erhalten bleiben und als Teil der Daseinsvorsorge auch im europäischen Recht abgesichert werden.
Die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger müssen erhalten und ausgebaut werden, z. B. soll auch die Entsorgung von Gewerbeabfall integriert werden.
Die Anhörung im Umweltausschuss hat ergeben, dass bis auf einen sehr großen Entsorger alle Beteiligten bei der kommunalen Verantwortung bleiben wollen. Dieser Feststellung hat sich auch die CDU-Fraktion nicht verschlossen. Man hätte nun erwartet, dass wir uns einhellig auf den Erhalt dieser Rahmenbedingungen verständigen – aber weit gefehlt.
Neun Monate lag unser Antrag in der Schublade, dann erblickte ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen das Licht des Ausschusses. Wer eine klare Antwort erwartet hatte, wurde enttäuscht. Sehen wir uns den Antrag näher an:
Da wird die Landesregierung gebeten, die niedersächsischen Kommunen bei der Entscheidungsfindung für die Einbeziehung von privaten Unternehmen in die Hausmüllentsorgung zu unterstützen. Wenn damit das Umweltministerium gemeint ist, dann weiß ich, dass die die Kommunen bitten: bloß nicht!
Meine Damen und Herren, Sie fordern, die Transparenz der Kosten in der Abfallwirtschaft herzustellen: Wissen Sie nicht, wie genau gerade die Grundlagen für Abfall- und Abwassergebühren untersucht und von den kommunalen Aufsichtsgremien diskutiert werden?
Als nächstes stellen Sie eine Überprüfung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Aussicht mit dem Ziel, "den Kommunen die Einbeziehung privater Unternehmen in allen Bereichen der Abfallwirtschaft zu erleichtern und ihnen so mehr Entscheidungsfreiheit über eine Einbeziehung privater Partner einzuräumen". Das erstaunt aber! Meine Damen und Herren von CDU und FDP, diesen Spielraum haben die Kommunen bereits und sie nutzen sie bekanntlich. Wir haben doch eine weitgehende Beauftragung privater Dritter (ca. 80%). Das geht an mittelständische Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, die weiter existieren sollen!
Aber die Kommunen wollen auch die Verantwortung über die Entsorgung und Entsorgungswege behalten, die Gewährleistungsverantwortung bleibt ihnen ohnehin.
Wohin das führt, wenn Sie die kommunale Verantwortung aufheben, haben wir beim Gewerbeabfall gesehen! Dieser durfte durch die Unternehmen direkt an private Verwerter weitergegeben werden. Die Verwertung wurde aber von den privaten Entsorgern häufig nur vorgetäuscht, oft landete diente dieser
Gewerbeabfall nur in Riesendeponien, Löcher wurden aufgefüllt. Ich erinnere nur an die Deponie in Halle Lochau. Gestern erst berichtete die Süddeutsche Zeitung über die Empörung in Tschechien, als entdeckt wurde, dass Textilabfälle und zerbrochenes Spielzeug nächtens in einem Naturschutzgebiet abgekippt wurden. Das ist nur ein Fall von mehreren und tritt seit dem 1. Juni 2005 gehäuft auf. Soviel zur qualitativ angemessenen Verwertung durch Private!
Gleichzeitig fehlte Abfall in den kommunalen Anlagen, ihre mangelnde Auslastung erhöhte den Kostendruck bei den kommunalen Gebührenhaushalten.
Die kommunale Kontrolle sichert auch die Umweltstandards, die wir bei der Abfallentsorgung alle brauchen. Bei einer vollständigen Privatisierung fallen die schnell der Kostenkalkulation zum Opfer.
Anrede,
Wir brauchen außerdem Investitionssicherheit für die Kommunen und für die Privaten, die im Auftrag der Kommunen Anlagen betreiben und in diese investiert haben.
Anrede,
Ziel der Abfallwirtschaft ist doch ein umweltgerechter und verantwortlicher Umgang mit den Abfällen. Dies können wir mit den jetzigen Rahmenbedingungen am besten gewährleisten und deswegen brauchen wir keine weitere Liberalisierung.

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