Rede Belit Onay: Gesetzentwurf (Landesregierung) zur Novelle des NKomVG

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- Es gilt das gesprochene Wort - 

Sehr geehrter Herr Präsident,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach intensiven Beratungen und Anhörungen im Landtag stehen wir heute vor der Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Wichtige Punkte zur Stärkung unserer Kommunen finden sich in dem Gesetzentwurf. 

Zum Beispiel soll die Realisierung von Bürgerbegehren und –entscheiden durch die Absenkung von Hürden erleichtert werden. Das ist ein wichtiger Schritt für direkt-demokratische Elemente in der Kommune.

Dabei ist die Kommune schon jetzt die vermutlich direkteste Form der Demokratie in Niedersachsen, weil sie direkt vor Ort und nah an den Menschen stattfindet. Weil Fragen und Belange aus der direkten Nachbarschaft, aus dem unmittelbaren Lebensumfeld behandelt und entschieden werden. Dabei leisten die kommunalen Mandatsträgerinnen und –träger ehrenamtlich einen immensen Beitrag für unsere Gesellschaft.

Insofern wollen wir das bewährte System der repräsentativen Demokratie nicht ersetzen, aber wir wollen es um sinnvolle Elemente direkter Demokratie ergänzen. Denn Demokratie lebt von Beteiligung und daher reicht es nicht, die Bürgerinnen und Bürger einmal alle fünf Jahre zur Urne zu bitten.

Wir erhöhen die Taktung der demokratischen Kontaktaufnahme zwischen WählerInnen und den Gewählten. Dazu erleichtern wir mit der Novelle des NKomVG die kommunale Bürgerbeteiligung, denn bisher setzt Niedersachsen im Ländervergleich leider besonders hohe Hürden hierfür.

Für Bürgerbegehren soll es eine Staffelung des Unterschriftenquorums in Form von

 

  • 10 Prozent bis 100.000 EinwohnerInnen
  • 7,5 Prozent bis 200.000 EinwohnerInnen
  • und ab dann 5 Prozent-Schritten gelten.

Für Bürgerentscheide wird das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent abgesenkt. 

Zukünftig wird zudem auch in Niedersachsen die Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens eingeführt. Damit soll es nicht mehr während des gesamten Verfahrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids zulässig sein, sich über ein Bürgerbegehren hinwegzusetzen und vollendete Tatsachen zu schaffen. 

Meine Damen und Herren,

wer bisher in Niedersachsen ein Bürgerbegehren auf den Weg brachte, musste einen formellen Kostendeckungsvorschlag einreichen. Dies war in der Vergangenheit auch der Hauptgrund für die Unzulässigkeit, also das Scheitern von Bürgerbegehren.

Dem Beispiel anderer Länder folgend soll deshalb zukünftig auf den Kostendeckungsvorschlag als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens verzichtet werden. Die Kostenfrage stellt sich in der Diskussion über ein Bürgerbegehren erfahrungsgemäß auch dann, wenn die Initiatoren keinen Deckungsvorschlag eingereicht haben.

Als weitere wichtige Neuerung wird es die Möglichkeit einer EinwohnerInnen-Befragung geben, sodass alle EinwohnerInnen ab 14 Jahren in einer Kommune befragt werden können – also auch Nicht-EU-BürgerInnen. Im Übrigen bin ich aber weiterhin der festen Überzeugung, dass es schnellstmöglich das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen geben muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ein anderes Feld demokratischer Teilhabe ist die Gleichstellung. Zukünftig werden in Niedersachsen 80 Kommunen neu verpflichtet, eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich einzustellen und die Gleichstellung konsequent umzusetzen.

Konkret bedeutet dies, dass nun auch alle Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte einstellen müssen.

Um ihre Unabhängigkeit zu stärken, erhöhen wir mit der Novelle die Voraussetzungen für eine Abberufung. In Zukunft können sie daher nur noch mit einer absoluten Mehrheit durch einen Rats- oder Kreistagsbeschluss abberufen werden. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein weiterer wichtiger Baustein zur Stärkung der Kommunen ist für uns die Erleichterung der wirtschaftlichen Betätigung.Zukünftig ist es Kommunen nur dann untersagt, ein wirtschaftliches Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, wenn ein privater Dritter den damit verfolgten öffentlichen Zweck besser oder wirtschaftlicher erfüllen kann.

Außerdem stellen wir klar, dass Betätigungen in den Bereichen Telekommunikation, Energieversorgung, öffentlicher Personennahverkehr, Wasserversorgung und Versorgung mit Breitbandtelekommunikation grundsätzlich einem öffentlichen Zweck dienen.

Schließlich wollen wir Kommunen in die Lage versetzen, die Energiewende zu unterstützen.

Mit der Novelle des NKomVG senken wir daher auch in diesem Bereich die Hürden für die Kommunen und streichen die Voraussetzung, dass eigene oder örtliche Versorgungszwecke vorliegen müssen, um erneuerbare Energien erzeugen oder gewinnen zu dürfen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

abschließend möchte ich von dieser Stelle den neu gewählten kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im ganzen Land nochmals viel Erfolg in der nun beginnenden neuen Kommunalwahlperiode wünschen. Ich wünsche ihnen allen viel Kraft bei ihrer Arbeit für solidarische, lebenswerte, weltoffene und demokratische Kommunen in ganz Niedersachsen.

Und ich denke, mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir pünktlich eine hervorragende und zeitgemäße Arbeitsgrundlage hierfür. 

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