Nadja Weippert: Rede zu Opfer von Kindesmissbrauch besser schützen (Antrag CDU)

Rede Nadja Weippert© Plenar TV

TOP 23 Opfer von Kindesmissbrauch besser schützen - kinderpornografisches Bild- und Videomaterial im Internet umfassend löschen

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,

Butscha, Hamas-Massaker oder Alan Kurdi:

Bei vielen von uns kommen uns bei diesen Schlagworten schreckliche Bilder in den Kopf. Bilder von Hass, Gewalt, Blut, Tod und unermesslicher Trauer. Bilder, die auf ewig in unser Gedächtnis eingebrannt sind und einen nicht mehr loslassen, obwohl wir selbst nicht vor Ort waren, sondern diese Bilder nur über diverse „Medien“ gesehen haben.

Bilder haben also die Kraft, emotional zu bewegen, zu berühren, zu verstören und letztlich sogar zu zerstören. Deshalb kann und darf auch das Thema dieses Entschließungsantrages niemanden von uns kalt lassen. Kindesmissbrauch und Kinderpornografie betreffen die Schwächsten und damit zugleich Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft.

Ich möchte an dieser Stelle daher nicht nur den Opfern mein tief empfundenes Mitgefühl aussprechen, sondern auch einen ausdrücklichen Dank an die Menschen senden, die bei unseren Ermittlungsbehörden diese schwierigen Themen bearbeiten.

Danke, dass Sie diese insbesondere psychisch belastende Arbeit Tag für Tag erledigen, um Opfer zu schützen, Täter zu stoppen und Gerechtigkeit zu erzielen. Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, was die Verfolgung dieser Straftaten mit unseren Ermittler*innen macht.

Der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ schafft tatsächlich Entlastung – und zwar bereits schon jetzt. Das waren wir den Menschen, die diese hochbelastende Arbeit erledigen, auch schuldig!

Wie einer Unterrichtung des Sozialministeriums aus November letzten Jahres zu entnehmen ist, wird bereits eine vom Landeskriminalamt Niedersachsen entwickelte KI-Software flächendeckend bei der Auswertung von kinder- und jugendpornografischem Material eingesetzt und zudem fortlaufend weiterentwickelt.

Zum Teil können dadurch menschliche Arbeitskapazitäten und damit Belastungen verringert werden. Aber zur Wahrheit gehört eben auch: nur zum Teil!

Denn am Ende müssen doch immer Menschen analog das digital vorselektierte Material bewerten und beurteilen.

Bundesweit arbeiten die Landesjustizverwaltungen aktuell an der Umsetzung der europäischen „KI-Verordnung“, um die effektive Nutzung von künstlicher Intelligenz in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zukünftig stärker zu fördern und vor allem rechtssicher zu gewährleisten.

Dabei wird insbesondere auch geprüft, auf welche Ermittlungsgrundlagen moderne KI-Anwendungen gestützt werden können und ob es diesbezüglich gegebenenfalls gesetzgeberischen Handlungsbedarf gibt.

Liebe Kolleg*innen,

wie Sie der bereits gerade eben von mir zitierten Unterrichtung des Sozialministeriums zudem entnehmen können, gibt es die von ihnen hier im Antrag geforderte landesweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonstiger jugendgefährdender Schriften bereits auch schon – und zwar bei der Staatsanwaltschaft Hannover.

Auch die Entgegennahme und Erstbearbeitung aller in Niedersachsen eingehender NCMEC-Meldungen – also Meldungen des „National Center for Missing & Exploited Children“ – erfolgt in einer dafür im LKA Niedersachsen eingerichteten zentralen Stelle.

Im Rahmen dieser zentralen Bearbeitung werden unter anderem Maßnahmen zur Erstbewertung der Meldungen im Hinblick auf ein fortbestehendes Missbrauchsrisiko, zur Identifizierung von Tatverdächtigen sowie zur Abgabe an die zuständigen regionalen Polizeibehörden vorgenommen. Die fachliche Zentralisierung der Sachbearbeitung erfolgt zudem im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie in den jeweils örtlich und fachlich zuständigen 1. Polizeifachkommissariaten. Aktuell wird daher weder bei der Justiz noch auf Seiten des LKA ein zusätzlicher Bedarf für eine noch weitergehende Zentralisierung der Strukturen gesehen.

Liebe Kolleg*innen,

die bisher von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen zeigen, dass die Brisanz und Wichtigkeit des Themas nicht erst durch diesen Unions-Entschließungsantrag im Fokus unserer Behörden sind, sondern schon sehr lange auf der Agenda ganz oben stehen und deswegen auch proaktiv fortlaufend optimiert werden.

Vor allem bin ich aber gespannt, wie sich die weitere Entwicklung auf Bundesebene zur Speicherung von IP-Adressen entwickelt.

Klar ist: Es muss möglich sein, Straftäter*innen auch im Netz zu identifizieren.

Wir sind offen dafür, die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden zu erweitern. Der Bundesrat hat diesbezüglich im September 2024 beschlossen, den Gesetzentwurf des Landes Hessen zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität in den Bundestag einzubringen.

Darin ist eine Einführung einer einmonatigen Mindestspeicherfrist für Quellen-IP-Adressen und Port-Nummern nach Maßgabe der obergerichtlichen deutschen und europäischen Rechtsprechung vorgesehen.

Eine anlasslose Massenüberwachung kann hingegen nicht die richtige Antwort sein.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Innenausschuss.

Vielen Dank!

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