Meta Janssen-Kucz: Rede zur Änderung des Krankenhausgesetzes und zur Patientensicherheit

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Anrede,

zunächst einmal möchte mich an dieser Stelle nochmal bei allen bedanken, die im Sonderausschuss zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes mitgewirkt haben und den umfangreichen Abschlussbericht erarbeitet haben. Danke!

Ein Teil der Ergebnisse des Sonderausschusses ist bereits in das Bestattungsgesetz eingeflossen, und einen weiteren wesentlichen Teil werden wir heute in das Krankenhausgesetz aufnehmen.

Wir haben den Gesetzentwurf intensiv inhaltlich und vor allem rechtlich beraten und werden daher heute mit breiter Mehrheit ein Krankenhausgesetz verabschieden, mit dem wir in Niedersachsen Vorreiter in Sachen Patientensicherheit werden.

Anrede,

wir betreten mit der Novelle aber auch rechtspolitisches Neuland. Denn die Frage, welche Kompetenzen ein Bundesland eigentlich bei der Ausführung eines Bundesgesetzes hat, konnte nicht abschließend geklärt werden. Vor allem die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände haben die Regelungskompetenz des Landes angezweifelt.

Aber, meine Damen und Herren, wenn es einem mit der Patientensicherheit wirklich ernst ist, muss auch mal ungewöhnliche Wege gehen. Das tun wir heute sehr bewusst und nach gründlicher Abwägung.

Wir machen damit deutlich, dass sich Taten wie etwa die Mordserie des Krankenpflegers Nils H. nicht wiederholen dürfen. Im Idealfall wirken die Regelungen des Krankenhausgesetzes deshalb vorbeugend und lassen derartiges Fehlverhalten gar nicht erst zu. Darüber hinaus haben wir aber auch Mechanismen erarbeitet, die dafür sorgen, dass Auffälligkeiten künftig frühzeitig erkannt werden.

Aber wir wollen natürlich auch ganz grundsätzliche die Patientensicherheit verbessern.

Es muss selbstverständlich sein, dass sich Menschen in Krankenhäusern sicher und geschützt fühlen und immer bestmöglich medizinisch behandelt und gepflegt werden.

Anrede,

wir halten fest an unseren Patientenfürsprecher, denn sie haben sich bewährt und sind wichtige Ansprechpartner für die Patienten. Danke an all diejenigen, die sich in den Kliniken ehrenamtlich für die Belange der Patienten engagieren.

Zentraler Punkt der Reform ist die Einführung von Stationsapotheken. Wir betreten bewusst gerade hier Neuland, auch wenn es die meiste Kritik hervorgerufen hat. Stationsapotheker werden nicht nur einen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit leisten, sie werden – das wissen wir aus den Kliniken, die bereits welche haben – auch zu einem deutlich effizienteren Einsatz von Arzneimitteln beitragen. Ich bin überzeugt, dass schon nach kurzer Zeit keine Klinik ihre Stationsapotheker mehr missen will. Eine Möglichkeit zur Refinanzierung zu prüfen, wie die Große Koalition das mit ihrem Änderungsantrag fordert, ist trotzdem gut und richtig. Denn wir alle wissen um die angespannte finanzielle Situation der Kliniken.

Anrede,

des Weiteren verstärken wir die Aufsicht über die Krankenhäuser durch das zuständige Sozialministerium und wir führen ein anonymes Meldesystem ein. Denn gerade eine offene Fehlerkultur ist Grundlage für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Arzneimittelkommissionen und Mortalitätskonferenzen runden das Sicherheitspaket ab. Meine Vorredner haben das alles ausführlich vorgestellt.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit der Reform des Krankenhausgesetzes in Sachen Patientensicherheit Vorbild für andere Bundesländer sein werden.

Erlauben Sie mir bei aller Zuversicht zum Abschluss eine Einschränkung: ein wichtiges Ergebnis des Sonderausschusses bleibt auch weiterhin unbearbeitet: nämlich die angespannte Personalsituation vor allem in der Pflege. Wir wissen aus Studien, dass es Zusammenhänge gibt zwischen der Personalausstattung und bspw. der Hygiene, der Genauigkeit im Umgang mit Medikamenten oder der Vorbeugung von Folgeerkrankungen. Die Personalausstattung ist quasi ein limitierender Faktor für die Patientensicherheit. Solange wir nicht mehr Pflegepersonal haben, werden alle anderen Maßnahmen nur begrenzt Wirkung entfalten können. Wir wissen, dass hier in erster Linie der Bund in der Pflicht ist. Insofern meine Bitte an die Landesregierung, sich in Berlin für dieses Anliegen einsetzt. Denn das, was Gesundheitsminister Spahn vorgelegt hat, ist bei Weitem nicht ausreichend.

Insofern gilt aber auch beim Krankenhausgesetz: nach der Reform ist vor der Reform.

 

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