Michael Lühmann: Rede zum Antrag (SPD/GRÜNE) "Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen - Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen"

Rede Michael Lühmann© Plenar TV

TOP 35 Antrag (SPD/GRÜNE): Freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen - Instrumente der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen

- Es gilt das gesprochene Wort - 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser zeitlos wunderschöne und unveränderliche Satz steht nicht nur am Beginn unseres Grundgesetzes, vielmehr gilt nach der Karlsruher Rechtsprechung, dass unsere freiheitlich demokratische Grundordnung in der Menschenwürde als oberstem Wert ihren Ausgangspunkt findet. Die Garantie der Menschenwürde umfasst dabei „insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar“, so das BVerfG in seinen Leitsätzen zum NPD-Urteil aus dem Jahr 2017. Sie sehen, wie sensitiv Karlsruhe beim Kernwert unserer Verfassung ist.

Die Menschenwürde als unabwägbares Menschenrecht ist dabei zentrale Lehre und zugleich Auftrag, den uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes – die Gräueltaten des Nationalsozialismus noch frisch vor Augen – mitgegeben und anvertraut haben. „Die Menschwürde zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Dieser zweite Satz aus Artikel 1 ist das Nie Wieder in den Buchstaben des Grundgesetzes, ein unmissverständlicher Auftrag, sich allem Wirken entgegenzustellen, das sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet.

Dies gilt ausweislich des Art. 21 GG ganz besonders für Parteien, die versuchen, diese Grundordnung planvoll anzugreifen. „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,“ so steht es in Artikel 21 Absatz 2 GG „sind verfassungswidrig.“

Nachdem auch der Verfassungsschutz Niedersachsen die AfD zum Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft hat, sind es nunmehr fünf Bundesländer und das Bundesamt für Verfassungsschutz, die zur gesicherten Einschätzung kommen: Die AfD greift die Grundordnung und ihren Kern, die Menschenwürde an. Die AfD ist mithin nach den Buchstaben des Grundgesetzes eine verfassungswidrige Partei. Wir alle sind aufgefordert, Politik und Gesellschaft, uns hierzu zu verhalten.

Deshalb legen wir heute im Niedersächsischen Landtag einen Antrag vor, mit dem wir die Landesregierung bitten, sich einerseits im Bundesrat für einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das BVerfG einzusetzen und zum anderen alle dafür notwendigen Schritte, insbesondere eine qualifizierte Material-Sammlung im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorzubereiten.

Wir stellen uns damit an die Seite der Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie des Landes Schleswig-Holstein, die bereits ähnliche Anträge auf den Weg gebracht haben. Und zugleich stellen wir uns entschieden an die Seite der wehrhaften Demokratie. Dabei ist uns gemeinsam wichtig, dass wir zunächst auf die Entscheidung des VG Köln schauen. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt, mit vielen Fingerzeigen gen Hauptsacheverfahren, dass die gesamte AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Die Entscheidung im Eilverfahren ist gerade kein Freispruch. Das Gericht verlangt vielmehr einen umfassenderen Vortrag, um den Verdacht zur Gewissheit zu verdichten. Bis dahin nutzen wir die Zeit zur Vorbereitung.

Unsere gemeinsame Erwartungshaltung hier ist klar, auch Bundesinnenminister Dobrindt muss sich endlich seiner Verantwortung stellen, auch Richtung Karlsruhe – wenngleich für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens, wie bei der NPD zuvor, auch eine Mehrheit im antragsberechtigten Bundesrat ausreicht.

Liebe Kolleg*innen, ein Parteiverbotsverfahren, ist kein Schritt, den man leichtfertig geht. Art. 21 GG schützt Parteien in besonderem Maße, und besteht zugleich darauf, dass die innere Ordnung demokratisch gestaltet und die Mittelverwendung korrekt sein muss – das System Schledde dürfte auch hier am Grundgesetz scheitern.

Unser Grundgesetz und in Konkretion das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zeigen klare Verfahren auf, wie sich Demokratie gegen verfassungsfeindliche Parteien wehren kann und soll! Das abschließende Urteil fällt allein das Bundesverfassungsgericht, nicht Politik, nicht Parteien. Zugleich ist es alleinige Aufgabe von Politik, dieses Verfahren auf den Weg zu bringen. Denn es steht uns aus tiefer Verantwortung gegenüber Artikel 1 Grundgesetz nicht zu, eine rechtsextremistische Partei vor Karlsruhe zu schützen. Es steht uns nicht zu, uns zwischen Grundgesetz und Karlsruhe zu werfen, indem wir verhindern, dass Karlsruhe die Verfassungswidrigkeit der AfD prüfen kann!    

Ich bin den heute hier im Plenum anwesenden Petent*innen sehr dankbar, dass Sie uns mit der Petition zum AfD-Verbotsverfahren diesen Auftrag auch in den Niedersächsischen Landtag hineingetragen haben. Mit dem vorliegenden Antrag zeigen wir, dass wir die Sorge vieler Menschen in Niedersachsen sehr ernst nehmen. Und ich bin auch dem niedersächsischen Verfassungs-schutz dankbar, dass er seinem allein gesetzlichen Auftrag mit großer Ernsthaftigkeit und Sorgfalt nachgekommen ist. Und ich bin nach wie vor optimistisch, dass wir am Ende der Beratungen ein starkes, gemeinsames Signal aussenden.

Und dass wir bei der Frage, wie umgehen mit rechten Verfassungsfeinden in den Parlamenten, nicht zwischen politisch bekämpfen und höchstrichterlich prüfen entscheiden, sondern dass wir uns, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen Demokrat*innen im Land und im Parlament, auf ein „sowohl als auch“ einigen. Dann werden wir auch weitere Länder von der Richtigkeit und Notwendigkeit des hier eingeschlagenen Weges überzeugen.

Vor zwei Jahren hat uns hier Leon Weintraub aufgefordert, gegen die Rechtsradikalen alles zu tun, was deren Angriff auf die Demokratie zu stoppen vermag. Und mit Michel Friedman werbe ich, werben wir dafür, den Verfahren zu vertrauen und mit allem, was wir haben, in Verantwortung vor unserer Geschichte und unserem Grundgesetz, der AfD entgegenzutreten – statt den Weg, den uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes aufgezeigt und überantwortet haben, zu zerreden.

Denn die AfD, die von Friedmann zu Recht so bezeichnete „Partei des Hasses“, darf mit ihrem Angriff auf unsere Demokratie nicht durchkommen. Und sie wird damit auch nicht durchkommen.

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