Lena Nzume: Rede zu "Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken..." (Antrag CDU)
TOP 30: Unterstützung durch Klassenassistenzen im niedersächsischen Schulwesen verstärken (Antr. CDU)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Präsident*in, sehr geehrte Damen und Herren,
Inklusion zu stärken und das Menschenrecht auf Bildung so umzusetzen, dass alle teilhaben können, sind zentrale Anliegen der Grünen.
Ich danke allen Initiativen, Schulen und engagierten Personen, die sich täglich dafür einsetzen, dass Inklusion in Niedersachsen gelingt.
Das Modell der Klassenassistenz an der Grundschule Wesendorf zeigt, wie gebündelte Ressourcen im Unterricht alle Kinder unterstützen können.
Unterstützungspersonen stehen hier der ganzen Klasse zur Verfügung und helfen allen Kindern unabhängig vom Förderstatus. Alle profitieren davon. Die positiven Rückmeldungen über die gesteigerte Berufszufriedenheit der Lehrkräfte und die verbesserte Lernsituation der Kinder zeigen den Erfolg des Projekts.
Nun zum Aber:
Jeder von uns weiß, wie schwierig ein Systemwechsel ist. Ein Systemwechsel erfordert umfassende Umstrukturierungen, die finanzielle, organisatorische und qualitative Aspekte betreffen.
Eine zentrale Gelingensbedingung ist die Zusammenarbeit von Kultus- und Sozialbehörden auf allen Ebenen. Das Sozialministerium und das Kultusministerium arbeiten bereits an Lösungen.
Die Finanzierung der Klassenassistenzen für die rund 1700 Grundschulen in Niedersachsen würde rund 600 Mio. Euro kosten. Angesichts knapper Kassen würde das eine Belastung für Land und Kommunen sein. Erst recht, wenn wir alle Schulen 2700 so ausstatten wollen. Eine vom Land vorgegebene Regelung würde Konnexität zur Folge haben.
Auch die Frage nach ausreichend qualifizierten Fachkräften, besonders in ländlichen Regionen, ist ungeklärt. Das Modell zeigt, dass Aus- und Weiterbildung entscheidend ist, um die Qualität zu sichern und den Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht zu werden. Wir brauchen Qualitätsstandards, Kooperationskulturen und eine sozialdatenbasierte Steuerung.
Zudem müssen wir rechtliche Rahmenbedingungen für eine sichere Ressourcenzuweisung schaffen. Der individuelle Rechtsanspruch nach SGB VIII und IX muss in ein verlässliches und transparentes System überführt werden. Aktuell sind auch jetzt schon kommunale Poollösungen möglich, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Und immer mehr Kommunen setzen diese ein z.B. Wilhelmshaven, Wesendorf oder Oldenburg. Doch für eine flächendeckende Einführung braucht es bundesgesetzliche Änderungen. Das inklusive SGB VIII spielt dabei eine wichtige Rolle. Dabei müssen Individualleistungen mit pauschalierten oder systembezogenen Leistungen kombiniert werden, denn einige Kinder werden immer eine Einzelförderung brauchen.
Wir brauchen durchdachte, nachhaltige Lösungen und keine Schnellschüsse, die mehr Probleme schaffen als sie lösen.
Ich schlage vor, den Ministerien den nötigen Raum für den Wandel zu geben. Ein wichtiger Schritt ist der geplante Fachtag im nächsten Jahr. Der Wechsel zu einem klassenbezogenen Ansatz muss sorgfältig und im Dialog erfolgen.
Lassen Sie uns gemeinsam an einer inklusiven und gerechten Bildung arbeiten.