Kleine Anfrage mit Antwort: Künftige Europäische Strukturfonds und Katastrophenprävention

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Die FAZ berichtete bereits am 5. September 2003, dass so wird EU-Regionalkommissar Michel Barnier zitiert die Katastrophenvorsorge ab 2007 zum festen Bestandteil der EU-Regionalförderung werden soll. Die Europäische Kommission hat am 10. Februar 2004 dargelegt, wie sie sich die finanzielle und inhaltliche Ausgestaltung der Strukturpolitik ab 2007 vorstellt. Danach sollen die Mittel des Ziels 2 (neu) auch unter dem Gesichtspunkt der Vorbeugung gegen Naturkatastrophen eingesetzt werden.
Niedersachsen muss Aufgaben der grenzüberschreitenden Katastrophenvorsorge für den Nordseeraum wahrnehmen. Mit der Beteiligung des Landes am Havariekommando sind wichtige Schritte eingeleitet, um das Ausmaß von Unfällen in der Schifffahrt unterhalb der Katastrophenschwelle begrenzen zu können. Für das Elbeeinzugsgebiet hat die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) Vorschläge für Maßnahmen zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen von Hochwassern vorgelegt, die in den kommenden Jahren zur Umsetzung anstehen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet sie die mögliche Förderung von Maßnahmen zur Katastrophenprävention im Rahmen der künftigen EU-Strukturförderpro-gramme?
2. Welche eigenen Vorstellungen beabsichtigt sie in Hinsicht auf Katastrophenprävention und die Fähigkeit zur Bewältigung von großen Störfällen in die Diskussion um die Ausgestaltung der künftigen Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen einzubringen?
3. Welche Projekte der Katastrophenprävention wären nach Auffassung der Landesregierung zur Umsetzung mit Mitteln der EU-Regionalförderung in Niedersachsen bzw. in Kooperation mit Nachbarländern grundsätzlich geeignet?
Die Europäische Kommission hat im Februar 2004 die Reformdebatte über die Ausgestaltung der künftigen EU-Strukturpolitik nach 2006 sowohl durch die Finanzielle Vorschau ("Mehr Wohlstand in Europa: die politische Agenda und der finanzielle Rahmen der erweiterten EU für den Zeitraum 2007 - 2013") als auch den Dritten Kohäsionsbericht (Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt) eröffnet.
Die Kommissionsvorschläge stellen die Grundlage nunmehr beginnender Verhandlungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten dar. Konkrete Fördermöglichkeiten für einzelne Themenfelder können zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus den Vorschlägen nicht abgeleitet werden. Ebenso wenig kann derzeit die landespolitische Interessenlage bekundet werden, Mittelanteile eines noch nicht näher inhaltlich und finanziell umrissenen EU-Programms für bestimmte Fördermaßnahmen vorzusehen.
Sollten sich allerdings Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Katastrophenprävention abzeichnen, wären diese aus dem Programmteil für die Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung zu finanzieren. Es müsste dann eines sorgfältig abgewogenen Ineinandergreifens von wirtschafts-, beschäftigungs- und umweltbezogenen Maßnahmen einschließlich Maßnahmen der Risikoprävention bedürfen, um die für Niedersachsen geltende Gemeinschaftspriorität "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" und den damit angestrebten Wandel regionaler Strukturen erreichen zu können.
Die Landesregierung begrüßt allerdings den Vorschlag der Europäischen Kommission, auch in der kommenden Strukturförderperiode als Ausdruck der Solidarität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft neben Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung Maßnahmen des Umweltschutzes und der Risikoprävention als förderfähig anzusehen. In Umsetzung der Strategie von Göteborg soll einer nachhaltigen Entwicklung besondere Aufmerksamkeit gelten.
Niedersachsen hat den Gesichtspunkt des vorbeugenden Katastrophenschutzes bereits in der laufenden Förderperiode 2000 bis 2006 berücksichtigt, indem neben Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen im Rahmen des PROLAND-Programms auch im Ziel 2-Programm Maßnahmen zum Küstenschutz auf den Inseln und zum Hochwasserschutz in den Ziel 2-Gebieten an der Elbe gefördert werden. Um eine Kofinanzierung nationaler Mittel aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zu ermöglichen, sind das Ziel 2-Programm im Zuge der Hochwasserkatastrophe an der Elbe Anfang 2003 geändert und eine Maßnahme aufgenommen worden, die dem präventiven Hochwasserschutz dient.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Siehe Vorbemerkung
Zu 2: Siehe Vorbemerkung
Zu 3: Grundsätzlich kommen als Projekte der Katastrophenprävention für den Katastrophenschutz im engeren Sinne beispielsweise folgende Maßnahmen in Betracht, die im europäischen Rahmen zu realisieren wären:
- Vernetzung der nationalen Dienststellen und Einrichtungen für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz,
- Vernetzung der Forschungsvorhaben,
- Vernetzung von Schulungs- und Ausbildungsstätten,
- Aufbau eines Expertennetzes,
- Optimierung des Havariekommandos,
- vorbeugende Maßnahmen des Sturmflut- und des Hochwasserschutzes.
Für Niedersachsen hat weiterhin die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Niederlanden im Bereich des Katastrophenschutzes vorrangige Bedeutung. Hier kann auf bestehenden Projekten aufgebaut werde

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