Gesetz zur Erweiterung des Wahlrechtes in Niedersachsen (Kommunales Wahlrecht ab 14)

Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen:

Artikel 1

Änderung  der Niedersächsischen Verfassung

Die Niedersächsische Verfassung in der Fassung vom 19.Mai 1993 (Nds. GVBl. 1993,  107), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2006 (Nds. GVBl. S. 58), wird wie folgt geändert:

Artikel 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben  und im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben."

Artikel 2

Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. 2006,  473), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 07.12.2006 (Nds. GVBl. S. 575) wird wie folgt geändert:

In § 34 Abs. 1 Nr. 1 wird die Zahl "18" durch die Zahl "14" ersetzt.

Artikel 3

Niedersächsische Landkreisordnung

Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) in der Fassung vom 30. Oktober 2006 (Nds. GVBl. 2006,  510) wird wie folgt geändert:

In § 29 Abs. 1 Nr. 1 wird die Zahl "16" durch die Zahl "14" ersetzt

Artikel 4

Gesetz über die Region Hannover

Das Gesetz über die Region Hannover (RegHannG ND) in der Fassung vom 05. Juni 2001 (Nds. GVBl. 2001,  348), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.05.2006 (Nds. GVBl. S. 203) wird wie folgt geändert:

In § 37 Abs. 1 Nr. 1 wird die Zahl "16" durch die Zahl "14" ersetzt.

Begründung:

Jugendlichen soll früher ein Recht auf politische Mitbestimmung eingeräumt werden.

Von den Fragen der politischen Zukunftsgestaltung sind nachfolgende Generationen häufig am stärksten betroffen.  Daher ist es sinnvoll, junge Menschen so früh wie möglich an den sie betreffenden Entscheidungen teilhaben zu lassen. Insbesondere die Landespolitik, die einen ihrer Schwerpunkte im Bildungsbereich hat, hat direkte Auswirkungen auf die Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Ausgerechnet diese Gruppe nicht an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen, erscheint nicht mehr zeitgemäß. Schülerinnen und Schüler sind im Bildungsbereich "Experten in eigener Sache" und sollten in demokratische Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Unter anderem die im Mai in Lüneburg stattgefunde Schüler-Demonstration mit 2500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat das Interesse an der Landespolitik zum Ausdruck gebracht.

Eine demokratische Gesellschaft ist auf die aktive Beteiligung aller Altersgruppen angewiesen. Erst die Möglichkeit mitentscheiden zu können und durch ein frühes Wahlrecht ernst genommen zu werden, kann Abwehrmechanismen gegenüber Politik frühzeitig entgegenwirken.

Die parallel zur letzten Landtagswahl erfolgreich durchgeführte  "Juniorwahl" hat gezeigt, dass Jugendliche für politische Themen zu begeistern sind und in der Lage sind, sich eine differenzierte Meinung zu bilden. Vielfach wurde nach der Teilnahme an der "Juniorwahl" Unmut darüber geäußert nun doch nicht "richtig" wählen zu dürfen.

Der Anlass "erste Wahl" ist für Lehrerinnen und Lehrer ein guter Anknüpfungspunkt, um Lerninhalte zur Kommunal- oder Landtagswahl zu vermitteln.  Die Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre gewährleistet, dass jeder Wahlberechtigte seine erste Wahl während der Schulzeit erlebt und so durch die Schule in seiner Urteilsfähigkeit unterstützt werden kann. Eine tradierte Kultur des Nicht-Wählens kann die Legitimation demokratischer Systeme langfristig in Frage stellen.

Erfahrungen z.B. in den Jugendverbänden zeigen, dass auch Jugendliche im Alter von 14 Jahren nicht nur politisch interessiert sind, sondern politische Zusammenhänge durchschauen, bewerten und einordnen können. Ab dem 14. Lebensjahr können sie in vielen Jugendorganisationen und Parteien Ämter übernehmen.

Die Herabsetzung des Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre hat gezeigt, dass Jugendliche, entgegen zuvor geäußerter Befürchtungen mit ihrem Stimmrecht sehr verantwortungsvoll umgehen. Gleichzeitig aber zeigt die geringe Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe, dass eine Wahlaltersenkung Parteien vor die Herausforderung stellt, ihre politischen Ziele auch einer jüngeren Altersgruppe verständlich zu vermitteln.

Untersuchungen belegen, dass im Alter von 12 bis 14 ein "intellektueller Entwicklungsschub" zu verzeichnen ist.

Mit 14 Jahren erlangen die Jugendlichen ihre volle Religionsmündigkeit und ihre Strafmündigkeit. Sie sollen mit der Vollendung des 14. Lebensjahres auch das aktive Wahlrecht erhalten.

Fraktionvorsitzender

Zurück zum Pressearchiv