Evrim Camuz: Rede zum Antrag (CDU) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Rede Evrim Camuz© Plenar TV

TOP 11 – Antrag der CDU - Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen - Rechtsrahmen zur Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ausschöpfen!

- Es gilt das gesprochene Wort -

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch ist uns allen ein wichtiges Anliegen. Es ist uns von besonderer Bedeutung Kinder und Jugendliche gerade vor Gefahrenlagen durch das Internet zu schützen, wie es bei der Weiterverbreitung und Erstellung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen der Fall ist.

Betroffene belastet nicht nur die sexualisierte Gewalt, die zur Erstellung solcher Aufnahmen verübt wird. Es geht auch um die weitere Gewalt, die durch das Hochladen und Weiterverbreiten solcher Inhalte im Internet ausgeübt wird. Was aber auch klar ist: Die Einführung einer allgemeinen und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist dafür nicht die Lösung.

Kinder und Jugendliche werden nicht effektiv geschützt, indem wir alle Bürger*innen dieses Landes überwachen und unter Generalverdacht stellen. Das ist die bittere Wahrheit, die zu selten ausgesprochen wird.

Im Kontext von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen nutzen Täter in der Regel Tools zur Anonymisierung wie z.B. VPN-Dienste, Tor-Netzwerke und Ende-zu-Ende Verschlüsselung, um sich vor den Ermittlungsbehörden zu verstecken. Die Vorratsdatenspeicherung führt hier keinen Schritt weiter, weil die gespeicherten IP-Adressen schlicht nicht zu den Tätern, die sich in den Tiefen des Darknets herumtreiben, führen.

Und was steht auf der anderen Seite? Ein schwerwiegender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger*innen. Ist es das also wert? Null Opferschutz, maximaler Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung aller Bürger*innen.

Die CDU spricht hier viel über eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung.  Diese darf, wie vom EuGH herausgearbeitet, aber nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Wie stellen Sie sich eine solche Regelung dann vor? Eine Regelung, die nicht nur auf dem Papier für mehr Kinderschutz steht, sondern tatsächlich auch effektiv wirkt. Einer Lösung hierfür bleibt die CDU seit Anbeginn uns bislang leider schuldig.

Unter den engen Voraussetzungen des EuGH ein Modell zur Vorratsdatenspeicherung aufzustellen, erfordert sehr konkrete Normierungen zur Begrenzung der Datenerhebung und zu hinreichenden Kontroll- und Schutzmaßnahmen. Das Ergebnis: mehr Bürokratie. Ich stelle fest: Bürokratieabbau steht also nicht auf der Agenda der CDU.

Eine wenig hilfreiche Maßnahme auf der einen Seite – mehr Bürokratie und intensive Eingriffe in Bürger*innenrechte.

Lasst uns doch über tatsächlich sinnvolle Maßnahmen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen sprechen. Über weniger eingriffsintensive Maßnahmen, wie das Quick-Freeze-Verfahren. Aber auch über die wichtige Frage, wie wir dafür sorgen können, dass Behörden die Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich löschen lassen. Hier steht der Staat klar in der Verantwortung.

Wer sich wirklich für den Schutz von Missbrauchsopfern einsetzen will, sollte diesen nicht als Vorwand zur Durchsetzung parteipolitischer Ziele einsetzen, sondern tatsächlich wirkmächtige Präventions- und Repressionsmaßnahmen vorantreiben. Der sollte unseren Antrag zur Stärkung der Kinderschutzstrategie nicht nur anschauen, sondern mit beschließen. Ihr Antrag, allerdings wird dem überhaupt nicht gerecht. Daher lehnen wir diesen ab.

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