Eva Viehoff: Rede zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen (Gesetzentwurf Landesregierung)
Top 23: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen (Landesregierung)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
Heute sprechen wir abschließend über das zu verabschiedende Pflichtexemplargesetz. Ein Thema, das auf den ersten Blick wirkt und eine richtig wichtige Rolle spielt, wenn es um unsere Kultur und unser Wissen geht.
Schon lange sind in Deutschland Verlage und andere Publizierende gesetzlich verpflichtet, bestimmte Exemplare ihrer Veröffentlichungen – sogenannte Pflichtexemplare – an die Landesbibliotheken und die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern. Zur Sicherung unseres kulturellen Erbes.
Anrede,
Das heute vorliegende Gesetz wurde schon in der 18. Wahlperiode angeschoben, aber zunächst nicht weiterverfolgt. Und bei der Einbringung des Gesetzentwurfes waren sich fast alle einig, dass eine Regelung nicht nur für körperliche sondern auch für nicht körperliche Medien sinnvoll ist, um unser digitales kulturelles Erbe zu sichern.
Doch auch wenn sich die Frage nach der Sicherung sowohl offline als auch online verfügbarer Medienwerke sinnvoll und logisch anhört, hat die Beratung gezeigt, dass es am Ende so einfach dann doch nicht ist.
Um es also noch einmal klarzustellen: es geht bei der vorgesehenen gesetzlichen Regelung darum, dass körperliche Medienwerke und unkörperliche Medienwerke, die körperlichen Medienwerken entsprechen, unter die Pflichtexemplarregelung fallen, d.h. sie sind abgabepflichtig. Alle anderen unkörperlichen Medienwerke werden über webhosting durch die deutsche Nationalbibliothek erfasst, oder die Landesbibliothek fordert sie direkt an, eine unaufgeforderte Abgabepflicht besteht nicht.
Anrede,
In der vorgelegten Form ist dieses Gesetz notwendig, um unser kulturelles Erbe offline wie online zu sichern. Wir gehen davon aus, dass das Gesetz sowohl im Sinne des Urheberrechts als auch im Sinne der Regelungen für die Deutsche Nationalbibliothek rechtens ist und werden ihm zustimmen.
Vielen Dank.