Eva Viehoff: Rede zum Nds. Bildungsurlaubsgesetz - Jetzt Bildungsfreistellung modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

Rede Eva Viehoff© Plenar TV

TOP 30 – Antrag SPD/GRÜNE: 50 Jahre Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz: Jetzt Bildungsfreistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisieren und weiterentwickeln, Beteiligung erhöhen, Erwachsenenbildung stärken

- Es gilt das gesprochene Wort - 

<Anrede>

Schon gestern hatten wir das Thema Erwachsenenbildung auf der Agenda. Heute wollen wir uns dem Thema noch einmal widmen, aber über relevantere Aspekte sprechen.

Die wichtige Frage ist, wie wir Bildung intelligent mit Arbeit verknüpfen und wie wir dies in unserer modernen Arbeitswelt attraktiv, flexibel und digital umsetzen. Denn Erwachsenenbildung ist wesentlicher Bestandteil eines breiten Bildungsbegriffes und gehört – ich sagte es gestern schon – zum Leben dazu. So werden wir auch Artikel 4 unserer Niedersächsischen Verfassung besser gerecht.

In Niedersachsen haben Angestellte seit 50 Jahren die Möglichkeit, jährlich fünf Tage Bildungsurlaub zu nehmen – dank des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes. Ich selber habe diese Möglichkeit gerne in Anspruch genommen und mich so weitergebildet. Sowohl meine Kompetenz im Umgang mit der Technik als auch meine sozialen Kompetenzen habe ich im Rahmen von Bildungsurlauben erweitern können. Das hat mir beruflich wie privat geholfen und das hilft mir heute noch.  Meine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub hat nicht nur mich gestärkt, sondern ist gleichfalls meinen verschiedenen Arbeitgeber*innen zugutegekommen.

<Anrede>

Nach 50 Jahren ist es nun an der Zeit für eine Novellierung, um das Gesetz an die Bedürfnisse und geänderten Arbeitsbedingungen der Menschen in Niedersachsen anzupassen. Der vorliegende Antrag definiert notwendige Eckpunkte. die bei einer Novellierung des Bildungsurlaubsgesetzes berücksichtigt werden sollten.

Es ist an der Zeit, den Namen des Gesetzes zu ändern, denn das Wort „Bildungsurlaub“ suggeriert, dass es sich um zusätzliche Urlaubstage handelt. Das stimmt aber nicht. Die Freistellung dient nicht der Erholung, sondern der Weiterbildung. Es geht um Zeit für Bildung und eben nicht um Urlaub. Folgerichtig soll es in Bildungszeitgesetz umbenannt werden. Dieser Name wird der Definition von Bildungsurlaub gerechter.

Darüber hinaus muss das Gesetz die geänderten Arbeitsbedingungen der Menschen in den Blick nehmen. Nicht jede*r arbeitet Vollzeit, nicht jede*r fünf Tage die Woche.

<Anrede>

So nimmt meine Mitarbeiterin demnächst Bildungsurlaub. Sie arbeitet 30 Stunden bei mir, weil sie gleichzeitig auch Care- und Familienverantwortung hat. Nun hat sie endlich ein Angebot gefunden, das für sie passt – ein Teilzeitangebot. Doch dies ist kein Angebot über 30 Wochenstunden, sondern eines im Umfang von ca. 20 Stunden. Damit macht sie unter den aktuellen Bedingungen in ihrer Bildungszeit 10 Minusstunden, weil das Angebot nicht an ihre tatsächliche Arbeitszeit angepasst ist, es aber auch nicht möglich ist, dass sie die Stunden jeweils nach dem Bildungsangebot nachholt.

Dies zeigt deutlich, dass Angebote flexibler werden müssen. Auch sollten digitale Angebote in den Blick genommen werden, und die Akkumulierung der Bildungszeit über mehr als zwei Jahre muss gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Besonders wichtig ist uns ein Fokus auf Angebote der politischen Bildung, wie z.B. die Anerkennung von Besuchen im Niedersächsischen Landtag als Bildungszeit und die Entwicklung eigener Formate zur Demokratiebildung.

<Anrede>

50 Jahre Bildungsurlaubsgesetz sind ganz sicher ein Grund zum Feiern. 50 Jahre Bildungsurlaubsgesetz sind aber auch ein Grund für einen Relaunch, damit Bildungszeit noch attraktiver und den Bedürfnissen einer geänderten Arbeitswelt gerecht wird.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

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