Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen in Niedersachsen gesetzlich ermöglichen - Hochspannungsgleichstromkabel in Niedersachsen erproben

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. dem Landtag umgehend ein "Energienetzgesetz" vorzulegen, damit die rechtliche Grundlage für Planfeststellungsverfahren für eine Erdverkabelung auf der Höchstspannungsebene geschaffen werden kann;
  2. sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass auf der geplanten Leitungstrasse Wahle – Mecklar als Pilotvorhaben die Verlegung eines Höchstspannungsgleichstromkabels als Erdkabel erprobt wird.

Der Landtag unterstützt die Landesregierung dabei, dieses Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und erwartet, dass die Landesregierung alle Möglichkeiten nutzt, dass in den laufenden drei Raumordnungsverfahren für Höchstspannungskabeltrassen in Niedersachsen die Erdverkabellegung in vollem Umfang berücksichtigt wird.

Begründung

Nach einem seit kurzem vorliegenden, vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen  Rechtsgutachten, kann der Landesgesetzgeber eine Rechtsnorm für ein Planfeststellungsverfahren für Errichtung, Betrieb und Änderung von Höchstspannungserdkabeln einführen. Das Gutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass für Erdkabel, die aufgrund einer solchen landesrechtlichen Regelung verlegt würden, nach § 21 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Umlegung der Kosten möglich ist.

Augrund der erhöhten Stromdurchleitungen in Folge der Liberalisierung des Strommarktes müssen die Energienetze im norddeutschen Raum ausgebaut werden. So sind nach der DENA-Netzstudie Teil 1 der Neubau und der Ausbau von ca. 850 Kilometern Leitungstrasse erforderlich, von denen ca. die Hälfte der dort prognostisierten erforderlichen Trassenkilometer durch Niedersachsen verläuft. Gerade Stromtrassen der Höchstspannungsebene stellen einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaftsbild dar, der weit stärker von den Menschen wahrgenommen und abgelehnt wird als bei anderen technischen Bauwerken. Von diesen Leitungen können zudem Gefährdungen und Gefahren für die menschliche Gesundheit durch elektromagnetische Strahlung ausgehen. Zudem führen Hochspannungsfreileitungen zur Minderung des Verkehrswertes benachbarter Wohngebäude.

Wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Neubau von Stromtrassen wirklich erforderlich ist, so müssen die Landesregierung und die zuständigen Genehmigungsbehörden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Zerstörung der gewachsenen Kulturlandschaft und der Natur, sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit so gering wie möglich zu halten. Die unterirdische Verlegung der Leitungen, die bisher an fehlenden Rechtsgrundlagen gescheitert ist, kann eine wirksame Möglichkeit sein, um gravierende Nachteile von den Menschen und der Natur abzuwenden.

Für den Einsatz von Gleichstromhöchstspannungserdkabeln liegen weltweit mehr Erfahrungen vor als mit Wechselstromhöchstspannungserdkabeln. Sie gelten als wesentlich kostengünstiger zu realisieren und zu betreiben und sind zudem mit einem geringeren Eingriff in Naturraum und Landschaft verbunden. Die geplanten Trasse Wahle - Mecklar könnte mit ca. 150 Kilometern für den wirtschaftlichen Betrieb als unterirdische Gleichstromleitung für ein Pilotprojekt geeignet sein und von den Investitionskosten mit einer Lösung einer teilweise unterirdisch geführten Wechselstromleitung vergleichbar sein. Auf europäischer Ebene gibt es konkrete Überlegungen für den Aufbau eines Transeuropäischen Energienetzes als Höchstspannungsgleichstrom-Übertragungs-Netz. (HGÜ). Die Trasse Wahle  -  Mecklar kann sich hier als Teilstück einfügen.

Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten, das die rechtlichen Möglichkeiten des Landes erstmals benennt, werden alle bisher gegen die Durchsetzung von Erdkabeln vorgebrachten Argumente entkräftet. Die Landesregierung muss deshalb schnellstens handeln und einen Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Energienetzgesetz vorlegen. Der Landtag als Gesetzgeber wird die Beratungen dieses Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode abschließen, damit das Gesetz schon Anfang 2008 in Kraft treten kann.

Fraktionsvorsitzender

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