Dringliche Anfrage: Welchen Einfluss hat die Landesregierung auf das Verbot einer Demonstration ... gegen einen Neonaziaufmarsch in Bad Nenndorf genommen?

 

Hat die Landesregierung Einfluss auf das Verbot einer Demonstration von DGB, Jüdischer Gemeinde, Kirchen, Sportvereinen und demokratischen Parteien gegen einen Neonaziaufmarsch in Bad Nenndorf genommen?

Offenbar auf Druck des Innenministeriums hat die Versammlungsbehörde beim Landkreis Schaumburg in der vergangenen Woche eine vom DGB angemeldete Demonstration gegen den Naziaufmarsch zum Winklerbad in Bad Nenndorf verboten. Dem folgte auch das Verwaltungsgericht Hannover. Diese Entscheidungen erwiesen sich beide als rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht ließ die DGB-Demonstration zu, allerdings nur als stationäre Kundgebung. Grundlage der Entscheidung der Versammlungsbehörde und der Verwaltungsgerichte war eine Gefahrenprognose des Innenministeriums. Zudem hatte das Innenministerium offenbar den "polizeilichen Notstand" erklärt, weil angeblich nicht genug Polizeikräfte verfügbar waren.

Am 14.8.2010 marschierten, wie bereits in den Jahren zuvor, etwa 800 Nazis in einem Naziaufmarsch durch das niedersächsische Bad Nenndorf, um ihre geschichtsverdrehenden, volksverhetzenden und rassistischen Parolen zu verbreiten. Wie bereits in den Vorjahren formierte sich im Vorfeld breiter zivilgesellschaftlicher Protest. Unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sollte eine friedliche Gegendemonstration unter dem Motto "Bad Nenndorf ist bunt" gegen den Naziaufmarsch durchgeführt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist seit seiner Gründung einer der zentralen Akteure bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der demokratischen Gesellschaft. In der Tradition der während des NS-Regimes verbotenen Gewerkschaften engagiert sich der DGB seit jeher friedlich gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus. Auch in Bad Nenndorf gab es in den vergangenen Jahren nie Gewalttätigkeiten in Zusammenhang mit den Demonstrationen des DGB. Im Gegenteil gelang es den Ordnerinnen und Ordnern immer wieder, mögliche Eskalationen durch beherztes Eingreifen im Ansatz zu unterbinden.

Offensichtlich kam der niedersächsische Verfassungsschutz in diesem Jahr zu einer gegenteiligen Einschätzung. So veröffentlichte der niedersächsische Verfassungsschutz eine Warnung vor angeblich bis zu 500 gewaltbereiteten so genannten "Linksextremisten". Gleichzeitig teilte das niedersächsische Innenministerium mit, es stünden angeblich nicht in ausreichender Zahl Polizeikräfte zur Verfügung, um beide Demonstrationen zu sichern. Dies verwunderte Beobachterinnen und Beobachter vor allem deshalb, weil beide Demonstrationen bereits seit Monaten angemeldet waren und am selben Wochenende in Niedersachsen keine weitere Großveranstaltung statt fanden.

Mit Verweis auf diese Warnungen und die nicht ausreichenden Polizeikräfte untersagte der Landkreis sowohl den Aufmarsch der Nazis als auch die Gegendemonstration des DGB. Am 9.7.2010 hatte die Polizeidirektion offenbar 1650 Polizisten angefordert. Nach einer neuen Gefahrenprognose des Verfassungsschutzes wurden am 5.8.2010 weitere 500 Polizisten angefordert. Nach Angaben der Versammlungsbehörde konnte das Innenministerium auch nach Anforderung in anderen Bundesländern nur weitere 300 Polizisten bereitstellen. Anlass genug für die Feststellung des polizeilichen Notstandes?

Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte in einer Entscheidung das Verbot der DGB-Demonstration, genehmigte aber den Naziaufmarsch. Bundestagsvizepräsident Thierse sprach nach dieser Entscheidung von einem Urteil, dass "auf beunruhigende Weise parteiisch" sei. Erst das OVG Lüneburg ermöglichte in einer am Freitagabend ergangenen Entscheidung eine stationäre Kundgebung des DGB. Am 14.8.2010 demonstrierten schließlich über 1200 Menschen friedlich und vielfältig gegen den Naziaufmarsch in Bad Nenndorf.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Hat das Innenministerium der Versammlungsbehörde empfohlen oder in anderer Einfluss darauf genommen die vom DGB angemeldete Demonstration zu verbieten?
  2. Welche Gründe führten dazu, dass nach Ansicht des Innenministeriums "nicht ausreichend" Polizeikräfte zum Schutz beider Demonstrationen zur Verfügung standen, obwohl Niedersachsen zum Beispiel bei den Castortransporten viel größere Versammlungen bewältigen muss und beide Versammlungen in Bad Nenndorf bereits seit Monaten bekannt waren?
  3. Wie bewertete die Landesregierung die Auswirkungen des Verbots der DGB-Demonstration bei gleichzeitiger Erlaubnis des Nazi-Aufmarsches auf den zivilgesellschaftlichen friedlichen Protest in Bad Nenndorf und auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung?

Fraktionsvorsitzender

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