Dringliche Anfrage: Warum kommt die Polizei, wenn der Muezzin ruft?

Erneut hat der niedersächsische Innenminister abstrakte Generalkontrollen vor niedersächsischen Moscheen angeordnet. Die Gläubigen werden beim Freitagsgebet ohne konkreten Tatverdacht kontrolliert und zum Vorzeigen des Ausweises gezwungen. Viele Muslime empfinden dies als schikanös und diskriminierend, weil damit aus ihrer Sicht ein Generalverdacht gegen ihre Religion untermauert wird.

Die Massenkontrollen sind daher aus integrationspolitischer Perspektive fragwürdig bis kontraproduktiv. Aber auch aus verfassungsrechtlichen Gründen sind die Massenkontrollen zu hinterfragen. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht eine Absage erteilt, so z.B. beim Kennzeichenscanning und bei der Rasterfahndung. Das Gericht forderte für Massenkontrollen stets einen konkreten Tatverdacht, um die vielen  Kontrollen Unschuldiger zu rechtfertigen. An einer konkreten Gefahrenprognose fehlt es aber bei den "Moscheekontrollen" offenkundig, denn es wird weder eine konkrete Person oder Gruppe gesucht, noch sind die Generalkontrollen bisher auch nur ansatzweise erfolgreich, da weder Terroristen, Gefährder oder Sympathisanten ermittelt werden konnten. Die Massenkontrollen werden daher vielfach als Einschüchterungsversuch durch den Staat und seine Behörden erlebt und bewertet.

Wir fragen die Landesregierung

  1. Welche konkreten Erfolge haben die Massenkontrollen bisher gebracht?
  2. Welche Rechtsgrundlage haben unpräzise Massenkontrollen ohne konkreten Tatverdacht vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung?
  3. Welches integrationspolitische Signal wird ausgesandt, wenn Gläubige vor oder nach dem Gebet kontrolliert, festgehalten und teilweise sogar abgestempelt werden?   

Fraktionsvorsitzender

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