Christian Meyer: Rede zur Bewältigung der Corona-Pandemie

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

in Artikel 2 des Grundgesetzes steht der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Daher sind die notwendigen Einschränkungen etwa von Partys, Shoppen und Fußballspielen richtig und auch eine Umsetzung von Grundrechten.

Gesundheitsschutz geht auch vor wirtschaftlicher Betätigung und Gewinninteressen. Für die meisten Einschränkungen gibt es daher in der Bevölkerung zum Schutz vor dem Virus zurecht auch eine hohe Akzeptanz.

Was jedoch fehlt ist nicht nur eine Parlamentsbeteiligung, sondern auch eine Abwägung mit anderen Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Medienfreiheit, Freiheit der Berufsausübung, allgemeine Freizügigkeit oder auch Religionsfreiheit.

Das Verbot jeglicher Demonstrationen auch von Kleinstgruppen, das das Sozialministerium erlassen hat, war klar verfassungswidrig, wie sowohl das Verwaltungsgericht Hannover als auch das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden haben. Es war niemanden zu vermitteln, dass zwar auf einem Baumarktparkplatz eine lange Schlange gebildet werden konnte, aber wenn Einzelne mit Schutzmaske und Einhaltung von Sicherheitsabständen auf die Flüchtlingspolitik hinweisen wollten, sie von der Polizei sogar gezwungen wurden T-Shirts mit politischen Aussagen auszuziehen, wie in Lüchow passiert.

Gut, dass die Landesregierung jetzt eingelenkt hat und Meinungsäußerungen und Demonstrationen genauso wie Einkaufen erlaubt. Denn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und eine Totaleinschränkung gibt es nur in Diktaturen. 

Auch die Religionsfreiheit ist in unserer Verfassung verankert. Auch hier fehlt uns die Abwägung warum man zwar in einem Bekleidungsgeschäft oder Elektromarkt mit Sicherheitsabstand einkaufen kann, aber ein Gottesdienst in einer Kirche, Synagoge oder Moschee mit dem gleichen Sicherheitsabstand und Reduzierung auf eine kleine Zahl nicht möglich sein soll. Die meisten Kirchen, die ich kenne bieten jedenfalls mehr Abstand als kleine Läden. 

Der Besuch eines Auto- oder Möbelhauses ist meines Wissens kein Grundrecht, das Demonstrationsrecht und die freie Religionsausübung schon.

Was uns und auch die Öffentlichkeit neben den ständigen Pannen aus der Landesregierung bei Kinderbetreuung, Friseuren und Hausbesuchen besonders stört: Kriterien für Entscheidungen fehlen. Warum darf ein Autohaus unbegrenzt aufmachen ein Möbelhaus nicht? Warum durfte man Blumen im Baumarkt kaufen, aber nicht auf dem Wochenmarkt? Warum sollen jetzt ausschließlich kommerzielle Bundesliga-Spiele zugelassen werden, aber das Sporttreiben von Einzelpersonen auf einem Sportplatz bleibt verboten?

Auch hier kann es nicht darum gehen ob die Lobby für Auto- oder Möbelhäuser gerade größer ist als für kleine Blumenhändler auf Wochenmärkten, sondern wir brauchen gleiche Kriterien und eine stärkere Abwägung mit den Grundrechten und auch den sozialen Auswirkungen.

Möbelhäuser haben in NRW so eine große Lobby, dass sie gegen die Vereinbarungen der Ministerpräsidenten bei der Bundeskanzlerin unbegrenzt öffnen können und Stephan Weil fand nun, dass auch Autohäuser vollständig geöffnet werden müssen, während größere Kaufhäuser oder Spielwarengeschäfte dies nicht tun können.)

Bei den aktuellen „Öffnungsdiskussionsorgien“, wie es die Kanzlerin nannte, fehlt es völlig an sachlichen Kriterien und Abwägung mit Grundrechten. Wir erleben ein Wettrennen der Bundesländer, wer nun mehr Autohäuser, Baumärkte oder Shopping Malls öffnet. Und es scheint den Regierungen auch wichtiger zu sein, dass der Profifußball wieder rollt, anstatt sich um die Gruppen zu kümmern, die von den Öffnungsdebatten nicht profitieren, weil sie etwa im Supermarkt oder in der Pflege arbeiten und immer noch keine gute Kinderbetreuung bekommen.

Und diese wirtschaftlichen Öffnungsorgien lenken davon ab, sich mal um die Bereiche und Probleme zu kümmern, die davon nicht profitieren.

Alleinerziehende mit Kindern haben wenig Lobby und daher war die Kinderbetreuung so stark eingeschränkt und die Kassiererin im Supermarkt und die Journalistin dann in Niedersachsen doch wieder nicht systemrelevant.

Wie geht es mit den Kindern und Jugendlichen weiter, die keine Abschlussklassen sind? Wie kommen sie mit sozialer Isolation zurecht? Wie ermöglichen wir älteren Menschen in Alten- und Pflegeheimen wenigstens ein Mindestmaß an Kommunikation und Menschlichkeit? Wie gehen wir mit Einsamkeit, häuslicher Gewalt und Suiziden um?

Meine Damen und Herren,

schlichte Öffnungsdebatten sind zu einfach und lenken davon ab, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie man das Leben in Corona Zeiten neu und anders gestalten kann. Es provoziert Neid Debatten, zwischen denen, die profitieren und denen, die sich nicht gesehen fühlen, weil sie nicht profitieren und sich gegenüber den anderen benachteiligt fühlen.

Deshalb braucht es Perspektiven für alle – neue Wege und Perspektiven für die Krise. Zurück zum Alltag ist die kurzfristige Antwort jedenfalls nicht.

Daher ist eine umfangreiche Parlamentsbeteiligung, Offenlegung und Abwägung der Kriterien unerlässlich. Und wir müssen auch die sozialen, demokratischen und wirtschaftlichen Folgen von Entscheidungen stärker berücksichtigen.

Z.B. sind die sozialen und gesundheitlichen Folgen von Vereinsamung, fehlenden Besuchen und Spielkameraden stärker zu berücksichtigen. Sport und Spielen im Freien muss z.B. auch wenn es keine wirtschaftliche Betätigung ist, unter strengen Kontaktvermeidungsregeln stärker möglich sein. Warum z.B. leere Sport- oder Spielplätze an der frischen Luft nicht für Familien mit Kindern zeitweise und auf einen Haushalt begrenzt geöffnet werden können, ist fragwürdig. Ich kenne jedenfalls viele Spielplätze auf dem Lande wo auch in Nicht-Corona-Zeiten keine oder nur ein Kind mit seinen Eltern spielen will. Warum es besser ist das Kind dann zum Einkaufen oder Shoppen in geschlossene Räume mitzunehmen, wo Abstandsregeln von Kindern nur schwer eingehalten werden als auf einen leeren Spielplatz, erschließt sich mir nicht. Auch die Öffnung von weitläufigen Tier- und Wildparks sowie Zoos mit begrenzten Teilnehmerzahlen und Hygieneauflagen ist wie in Schleswig-Holstein und RLP zu prüfen.

Und dazu muss auch eine offene Diskussion in einer demokratischen Gesellschaft und nicht nur in einem nichtöffentlichen Krisenstab möglich sein.

Man muss das Verbot von Gottesdiensten und die Öffnung von Baumärkten und Autohäusern kritisieren dürfen und die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer zeigen ja, dass es unterschiedliche Antworten auf Corona geben kann.

Liebe Landesregierung, nehmen Sie den Verfassungsauftrag ernst: wesentliche Entscheidungen und Einschnitte in die Grund- und Bürgerrechte müssen im Parlament diskutiert werden. Beteiligung und öffentliche Diskussion macht Verordnungen besser und nicht schlechter.

Menschen- und Bürgerrechte sind gerade in Corona-Zeiten ein hohes Gut.

 

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