Belit Onay: Rede zum Niedersächsischen Polizeigesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

heute nun wollen SPD und CDU das NPOG endlich verabschieden.

Die bisherigen Beratungen zum Gesetz waren ein absolutes Desaster!

Erst der Verriss durch die externen Expertinnen und Experten in der Anhörung und dann die vernichtende Kritik vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) in der weiteren Beratung.
Wie schlimm es um dieses Gesetz steht, sieht man bereits im allerersten Punkt in der ersten Vorlage des GBD: die Kritik beginnt dort nämlich schon beim neuen Titel des Gesetzes. So wies der GBD darauf hin, dass es sogenannte Ordnungsbehörden – dafür steht das „O“ in NPOG – in Niedersachsen gar nicht gibt.

Die heißen bei uns Verwaltungsbehörden, aber von Fakten lässt sich die GroKo nicht beirren.

Die Fassung, die uns heute nun vorliegt, ist das Ergebnis eines mit Müh und Not gefundenen Kompromisses. Dieser Kompromiss ist faul, er ist wackelig und noch schlimmer: er ist verfassungswidrig.

Und er ist noch nicht einmal fertig, da die Richtlinie Justiz/Inneres (EU 2016/680; JI-Richtlinie) noch immer nicht eingearbeitet ist. Dies hätte schon im Mai 2018 geschehen müssen!

Obwohl SPD und CDU bei der Reform des Datenschutzgesetzes dies für das NPOG angekündigt haben, hat man das aufgrund eines künstlich erzeugten Zeitdrucks unterlassen.

Damit ist dieses Gesetz nachweislich europarechtswidrig, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es geht hier auch nicht um ein Nice-to-Have, sondern es geht um die Einführung von Mindeststandards für den Datenschutz in den Bereichen der Polizei und der Justiz, um insgesamt ein höheres Datenschutzniveau zu erreichen.

Aber mit Datenschutz braucht man SPD und CDU nicht zu kommen.

Doch auch die bereits vorhandenen Regelungen strotzen nur so von Problemen und diese haben sich zuletzt sogar noch verschärft.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu automatischen Kennzeichenlesegeräten hat sich zugegebenermaßen die Haltung des Bundesverfassungsgerichts geändert, aber damit gleichzeitig die schon länger vorgetragenen Bedenken des GBD zu zahlreichen Punkten in vollem Umfang bestätigt.

Besonders hervorgestochen ist ja das Theater um die Section-Control.

Oh Gott, was war das peinlich!

Erst weist man trotzig alle Bedenken zur Rechtswidrigkeit zurück, dann gibt’s eine fette Klatsche vor dem Verwaltungsgericht!

Dort bekommt man schwarz auf weiß, dass eine Rechtsgrundlage fehlt.

Damit nicht genug: dann holt man sich noch Ende letzter Woche die zweite Watsche vom OVG Lüneburg.

Wenn es um Bürgerrechte geht, macht man den gleichen Fehler lieber zweimal. Nur um sicher zu gehen.

Ähnlich sieht es bei der Schleierfahndung aus.

Die verfassungsrechtlichen Probleme dieser Regelung zu den verdachts- und ereignisunabhängigen Personenkontrollen haben sich nach dem Urteil der BVerfG ebenfalls verschärft.

Es fehlt ein konkreter Grenzbezug und damit die Bestimmtheit und es fehlt die erforderliche Anordnung zur Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen, womit die Maßnahme nachvollziehbar und überprüfbar wäre.

Dennoch will man an dieser Regelung festhalten.

Ein weiteres Problem haben wir nach dem BVerfG-Urteil auch bei der Body-Cam und den dortigen Vorabaufnahmen.

Hier fehlt die Angemessenheit der Maßnahme, da diese z.B. bereits im Bereitschaftsdienst zulässig ist, womit ein konkreter Eingriffsanlass fehlt. Die Vorabaufnahmen können jederzeit an jedem Ort erfolgen.

Hinzu kommt, dass die Body-Cam vorrangig einseitig dem Schutz der Polizei dienen soll.

Denn die Möglichkeit, nach Einsätzen auf die aufgezeichneten Daten bei Ermittlungen auch von Seiten der Betroffenen zuzugreifen, ist bewusst nicht geregelt.

Dies würde eine befristete Speicherung der Daten etwa über eine Treuhandstelle erfordern. Ein einseitiger Schutzzweck der Body-Cam fördert keinesfalls die Transparenz polizeilicher Arbeit und verstößt hier gegen das Rechtsstaatsprinzip.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie es um das Verhältnis der GroKo zu den Grundrechten bestellt ist, hat ein Punkt in den Beratungen sehr eindrücklich gezeigt.

Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weil die Datenerhebung in der Wohnung der betroffenen Person kaum noch beschränkt werden soll.

Wegen Artikel 13 Abs. 4 GG – also der Unverletzlichkeit der Wohnung – hatte der GBD angeregt, es müsse technisch sichergestellt werden, dass innerhalb der Wohnung keine anderen Daten, außer den Aufenthaltsdaten der betroffenen Person erhoben werden dürfen.

Im Innenausschuss haben uns die Kollegen von SPD und CDU deutlich gemacht, dass sie das Problem zwar sehen, aber dass es ihnen herzlich egal ist. Sie wollen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nur soweit schützen, wie dies technisch möglich ist.

Grundrechte unter Technikvorbehalt!

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, der eigentliche Hammer liegt ja noch an ganz anderer Stelle: da gibt es ja noch die Präventivhaft!

Am Anfang standen die 74 Tage. Und wenn man SPD und CDU in den Beratungen hörte, konnte man ja fast den Eindruck gewinnen, dass ohne diese 74 Tage Präventivhaft die Polizei in Niedersachsen die Arbeit einstellen muss.

Jetzt auf einmal sollen auch schon 35 Tage reichen.

Wie die jetzt zustande kommen, kann uns auch niemand erklären.

Was wir aber mit Sicherheit wissen ist, dass auch das verfassungswidrig ist.

In den Beratungen gab es mehrfach den Hinweis, dass nach europarechtlichen Vorgaben bei sämtlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen die Frage der Pflichtverteidigung geregelt sein muss.

Auch diese Hinweise eines europarechtlichen Mindeststandards haben Sie, meine Damen und Herren von der Groko einfach ausgeschlagen in den Beratungen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

diese 35 Tage Präventivhaft sind Teil eines Kompromisses zwischen SPD und CDU.

Das Vertrauen der beiden Koalitionspartner ineinander ist derart mies, dass man den Kompromiss gerade noch bis Mai durchbringen konnte, weshalb wir heute ein verfassungswidriges, europarechtswidriges und unfertiges Gesetz auf dem Tisch haben.

Teil dieses faulen Kompromisses ist auch ein Fahrplan für die sog. Intelligente Videoüberwachung. Dazu gibt es einen separaten Antrag.

Bei der Situationsanalyse, von der dort gesprochen wird, geht es eigentlich um Verhaltensanalyse.

Doch was als Verhaltensanalyse beginnt, ist schnell eine Verhaltenssteuerung. Bürgerinnen und Bürger, die wissen, dass ihr Verhalten von Algorithmen ausgewertet wird, benehmen sich anders und agieren nicht mehr frei, sondern in der Angst, sich verdächtig zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon für technisch erheblich weniger intensive Eingriffe eindringlich davor gewarnt, dass ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetwerdens die Wahrnehmung der Grundrechte erheblich beeinträchtigen kann.

Die weiteren Themen wie den Staatstrojaner oder die Online-TKÜ habe ich ja bisher noch gar nicht erwähnt. Damit wird der Staat nun selber zum Risiko für die IT-Sicherheit. Er erwirbt Sicherheitslücken erwirbt und hält diese geheim.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

dieses Gesetz ist nachweislich ein verfassungsrechtliches Desaster.

Es wird ein massives rechtliches Problem darstellen, insbesondere für die Polizeibeamten, die damit zukünftig arbeiten müssen.

Dieses Gesetz darf in dieser Form den Landtag keinesfalls verlassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nun können sie meine Worte natürlich abtun als übliche Kritik der Opposition, deshalb möchte ich nochmals insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen bei der SPD auf eine weitere Stimme der Vernunft zu hören, nämlich auf Alexander Saipa, Generalsekretär der SPD Niedersachsen.

„Die niedersächsische SPD hat immer klar gestellt, dass wir kein Polizeigesetz mittragen werden, das gegen die Verfassung verstößt.“

„Die Landtagsabgeordneten der SPD jedenfalls werden die nötige Sorgfalt nicht einem parlamentarischen Schnelldurchlauf opfern, der allein dazu dient, aus der Luft gegriffene Fristen einzuhalten. Die vorgebrachten Bedenken müssen geprüft werden – und zwar in der dafür notwendigen Zeit.“

Meine Damen und Herren von der SPD: Lehnen Sie dieses Gesetz ab!

 

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