Antrag: Weiterführung des Bleiberechtsprogramms zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten

Fraktion der SPD                                                                                             
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Ende 2013 läuft das XENOS-Bundesprogramm „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ aus. Es wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Das Programm unterstützt erfolgreich seit 2008 Flüchtlinge und Bleibeberechtigte, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene, sich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren.

Das BMAS plant jedoch keine Weiterförderung des Programms, obwohl der ESF-Mittel für ein neues Bleiberechtsprogramm ab Ende 2013 zur Verfügung gestellt hat. Bundesweit stehen damit 28 erfolgreiche regionale Netzwerke vor dem Aus. In Niedersachsen sind konkret drei Projekte von den Sparplänen des BMAS betroffen. Neben dem Netzwerkprojekt „FairBleib Südniedersachsen“ sind dies für den Raum Osnabrück/Oldenburg „NetwIn“ und für den Raum Hildesheim, Hannover, Braunschweig und Lüneburg das Projekt „AZF II“. Alle Projekte verweisen gute Erfolgsquoten bei der Integration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen und leisten damit auch für die deutsche Gesellschaft einen wichtigen Beitrag.

Der Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich die Länder im Rahmen der diesjährigen Integrationsministerkonferenz in Dresden unter dem Tagesordnungspunkt „Erleichterter Arbeitsmarktzugang bei humanitärem Aufenthalt, Aufenthaltsgestattung und Duldung“ einstimmig dafür ausgesprochen haben, dass sie die aus dem ESF-Bundesprogramm für die arbeitsmarktliche Integration von Flüchtlingen entstandenen Strukturen und Hilfeangebote ausdrücklich befürworten. Der Landtag begrüßt ebenso die diesbezügliche Forderung an die Bundesregierung, mit Blick auf die ESF-Förderperiode ab 2014 die Fortführung des Programms zu gewährleisten.

Der Landtag unterstützt deshalb die Landesregierung in ihrem Bemühen, die Bundesregierung dazu zu bewegen, dass:

- das XENOS-Bundesprogramm „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergefördert wird;

- weitere länderübergreifende Regelungen erforderlich sind, damit Flüchtlinge und Bleibeberechtigte erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Der Landtag bittet die Landesregierung ihr entschlossenes Auftreten zur Erhaltung und Weiterführung des Bleiberechtsprogramms zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten konsequent fortzusetzen und sich insbesondere im Bundesratsverfahren hierfür einzusetzen.

Begründung

Durch das XENOS-Bundesprogramm „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ konnten nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen Bundesländern, regionale Netzwerke etabliert werden, die ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit zahlreichen und vielfältigen Maßnahmen bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen. So sind knapp 50 Prozent der über 11.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der bundesweit 28 Netzwerke auf dem 1. Arbeitsmarkt in Ausbildung oder Arbeit vermittelt worden (Stand: 2011). Die Projekte tragen somit zur Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage bei. Sie sind darüber hinaus ein wichtiger Baustein in der sozialen Integration. Denn durch die Vermittlung von Sprachkursen wird oftmals ein erster Schritt für eine erfolgreiche Teilhabe an der Gesellschaft geleistet. Bleibt das BMAS bei seiner Entscheidung, das Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Integration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten nicht weiterzuführen, müssen hocheffektive und wirkungsstarke Projekte ihre Arbeit einstellen. Dabei haben insbesondere Flüchtlinge in Deutschland große Schwierigkeiten, sich erfolgreich in das Arbeitsleben zu integrieren. Viele Hürden und Hindernisse wie zum Beispiel das Anerkennungsverfahren von ausländischen Abschlüssen und Zeugnissen oder die Residenzpflicht erschweren ihnen den Weg in den Arbeitsmarkt. Die regionalen Netzwerkprojekte unterstützen und beraten die Flüchtlinge, um ihnen diesen Weg in den Arbeitsmarkt und damit auch den Weg in die Gesellschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.

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