Antrag: Weiterentwicklung des Bildungsföderalismus: Rückfall in die Kleinstaaterei verhindern, gemeinsame Bildungsziele und ?standards vereinbaren

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den 20.10.04
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
1. Der Landtag kritisiert, dass Ministerpräsident Christian Wulff mit seinem konzeptionslosen und populistischen Vorstoß zunächst zur Kündigung eines nicht existierenden Staatsvertrages zur KMK, später dann des Abkommens über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Chaos angerichtet und Niedersachsen bundespolitisch isoliert hat.
2. Der Landtag stellt fest, dass eine gemeinsame Bildungsplanung der Länder und die Verständigung über Bildungsziele und Bildungsstandards auch in Zukunft notwendig sind. Insbesondere muss die Gleichwertigkeit und wechselseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen sichergestellt werden.
3. Der Landtag fordert deshalb die Landesregierung auf, in der KMK konstruktiv mitzuarbeiten, sich weiterhin an den internationalen Bildungsstudien der OECD zu beteiligen und sich dafür einzusetzen, dass in Anerkennung der gesamtstaatlichen Bedeutung von Bildung auch der Bund in der KMK Sitz und Stimme erhält.
4. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich insbesondere dafür einzusetzen, dass das Hamburger Abkommen mit seinen zahllosen Detailregelungen abgelöst wird durch Staatsverträge, die Vereinbarungen enthalten zu
5. - länder- und schulformübergreifenden Bildungsstandards,
6. - einer unabhängigen Qualitätsagentur und einer bundesweiten Bildungsberichterstattung,
7. - Anerkennungsregeln für Schulabschlüsse am Ende der Pflichtschulzeit und für die Vergabe der Hochschulreife,
8. - Mindeststandards für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern.
9. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, dem Parlament zeitnah darzulegen, wie und innerhalb welcher Strukturen sie zukünftig die Aufgaben, die bisher außerdem von der KMK bearbeitet wurden, erledigen will und mit welchen Kosten sie dafür rechnet.
Begründung
Statt konstruktive Vorschläge in die Debatte über die Reform der KMK und des Föderalismus einzubringen, hat die Landesregierung im Alleingang das Abkommen über das Sekretariat der Kultusministerkonferenz gekündigt. Damit hat die Landesregierung Niedersachsen bundesweit isoliert. Sie hat zugleich dafür gesorgt, dass sich die KMK im kommenden Jahr vor allem mit sich selbst beschäftigen muss. Die Position der Länder in der Föderalismuskommission hat die Landesregierung mit diesem Vorgehen erheblich geschwächt.
Der KMK kommt für die gemeinsame Bildungsplanung der Länder weiterhin eine Schlüsselfunktion zu. Sie ist unerlässlich, um Qualität, Vergleichbarkeit und Mobilität im Bildungssystem zu sichern und auszubauen. Sie stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler, Studentinenn und Studenten, Lehrerinnen und Lehrer und Professorinnen und Professoren überall in Deutschland lernen und lehren können.
Gleichwohl besteht ein Reformbedarf des Bildungsföderalismus. Die rein quantitativen Vorgaben, die über Bildungsqualität wenig aussagen, sind überflüssig und behindern innovative Schulentwicklung. Insbesondere das Hamburger Abkommen muss deshalb durch eine klare Vereinbarung über die Bildungsqualität ersetzt werden. Nur so kann mehr Freiheit und Selbstverantwortung für die Schulen geschaffen und ein produktiver Wettbewerb in der Bildungspolitik ermöglicht werden.
Unstrittig ist die Notwendigkeit zur Verschlankung der KMK und zur Anwendung der Landestarife bei den Beschäftigten der KMK. Unverständlich ist, weshalb diese Vorschläge von der niedersächsischen Landesregierung nicht bereits früher in die Reformkommission eingebracht wurden.
In Anerkennung der gesamtstaatlichen Bedeutung von Bildung ist der Bund in die gemeinsame Bildungsplanung einzubeziehen, statt aus Kompetenzeifersüchtelei Initiativen des Bundes für eine Weiterentwicklung des Bildungswesens abzuwehren.
Fraktionsvorsitzende

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