Antrag: Weiterentwicklung des Beratungs- und Unterstützungsangebots für die Schulen: Qualitätsentwicklung von Schule und Unterricht fördern – Lehrkräfte wirksam unterstützen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Ziel der Schule ist es, allen Schülerinnen und Schülern eine bestmögliche Bildung zu ermöglichen und alle ihre Talente zu fördern. Lehrkräfte und Schulleitungen haben ein anspruchsvolles und vielfältiges Tätigkeitsprofil und sind mit den unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Sie benötigen ein hochqualifiziertes, niedrigschwelliges und flexibles Beratungs- und Unterstützungsangebot, um die Qualität von Unterricht und Schule zu sichern und weiterzuentwickeln und herausfordernde Aufgaben, neue bildungspolitische Entscheidungen und Schulentwicklung umzusetzen und zu bewältigen.

Die Landesschulbehörde hat die Aufgabe, die Beratung und Unterstützung der Schulen zu gewährleisten (Nds. Schulgesetz, § 120). Bei der im Jahr 2016 durchgeführten Online-Befragung des Kultusministeriums „Mehr Zeit für gute Schule“ ist jedoch deutlich geworden, dass sie mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten dieser Aufgabe bisher aus Sicht der Lehrkräfte nur unzureichend gerecht wird. Die Unterstützung durch die Behörden wurde von den Lehrkräften in allen Tätigkeitsbereichen, nach denen gefragt worden war (Unterricht, Sprachförderung und interkulturelle Bildung, Zusammenarbeit, inklusive Bildung, Ganztag, Schule leiten und verwalten), überwiegend negativ bewertet. Kultusminister Tonne hat hierauf angekündigt, die zentrale Leitung der Landesschulbehörde abzuschaffen und die Regionaldirektionen direkt dem Kultusministerium zu unterstellen.

Der Landtag stellt fest:

  • Lehrkräfte benötigen für ihre vielfältige, sich stetig weiterentwickelnde und herausfordernde Tätigkeit ein niedrigschwelliges, flexibles und qualifiziertes Beratungs- und Unterstützungssystem.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesschulbehörde stellen sich täglich dieser anspruchsvollen Aufgabe und leisten eine engagierte Arbeit. Sie stoßen jedoch immer wieder an strukturelle Grenzen.
  • Die Landesschulbehörde erfüllt die Ansprüche von Schulen, Schulleitungen und Lehrkräften in ihrer jetzigen Struktur nur unzureichend. Immer wieder erleben Lehrkräfte und Schulleitungen die Behörde nicht als Unterstützung.
  • Allein die Abschaffung der zentralen Leitung der Landesschulbehörde wird nicht reichen, um die strukturellen Probleme zu überwinden und das Beratungs- und Unterstützungsangebot nachhaltig zu verbessern.
  • Damit die Schulen ihre Ziele besser erreichen können und die Lehrkräfte bei ihrer Arbeit wirksamer unterstützt und dadurch auch entlastet werden, muss das Beratungs- und Unterstützungssystem in Niedersachsen grundlegend umgebaut werden. Barrieren müssen abgebaut und durch eine Regionalisierung mehr Präsenz in der Fläche erreicht werden. Aufsicht und Beratung müssen voneinander getrennt werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. Bei der angekündigten Umstrukturierung der Landesschulbehörde die Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Schulen von der Schulaufsicht zu trennen.
  2. Das Beratungs- und Unterstützungssystem stärker zu dezentralisieren. Hierbei sollen multiprofessionelle Beratungs- und Unterstützungsteams auf regionaler Ebene gebildet werden.
  3. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Landes niedrigschwelliger zu gestalten und stärker auf die konkreten Beratungs- und Unterstützungsbedarfe der Schulen und ihrer Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte auszurichten. Hierfür ist eine systematische Bedarfsermittlung einzuführen und im Gespräch mit den Verbänden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermitteln. Die Schulen und ihre Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte können sich unmittelbar an die Beratungs- und Unterstützungsanbieter wenden, ohne dass eine Bestätigung oder Freigabe durch Dezernentinnen oder Dezernenten erfolgen muss.
  4. Bei der Neustrukturierung die vielfältigen bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangebote zu bündeln, hierbei sollten auch die regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI), die Sprachbildungszentren und weitere Beratungsangebote einbezogen werden.
  5. In dem Beteiligungsverfahren mit Verbänden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu klären, inwiefern eine Angliederung an das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) sinnvoll erscheint oder wie eine geeignete Organisationsstruktur aussehen kann.
  6. Die Qualitätsentwicklung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes wird weiterzuentwickeln und in ihrer Wirksamkeit zu evaluieren.
  7. In einem Beteiligungsverfahren mit den Schulleitungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesschulbehörde die Fachaufsicht und die Zusammenarbeit zu umzustrukturieren, dass sie serviceorientiert und schulnaher funktioniert. Hierzu sind auch die Rückmeldungen aus der Organisationsstrukturanalyse und der Onlinebefragung zu berücksichtigen.
  8. Die Arbeit der Fachberaterinnen und Fachberater sowie der Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren regelmäßig zu evaluieren und deren Qualifizierung zu verbessern.

Begründung

Die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Landes haben eine herausragende Bedeutung, um die Schulen dabei zu unterstützen, die Qualität ihres Unterrichtes zu sichern und zu verbessern und Aufgaben wie die Verwirklichung der Inklusion und den Ausbau zu Ganztagsschulen zu bewältigen.

Die im Jahr 2016 durchgeführte Online-Befragung des Kultusministeriums „Mehr Zeit für gute Schule“ hat deutlich gemacht, dass die Landesschulbehörde mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten dieser Aufgabe bisher nur unzureichend gerecht werden kann. In Bezug auf alle Tätigkeitsbereiche, zu denen gefragt worden war (Unterricht, Sprachförderung und interkulturelle Bildung, Zusammenarbeit, inklusive Bildung, Ganztag, Schule leiten und verwalten), wurde die Unterstützung durch die Behörden von den Lehrkräften auf einer Skala von 1 („trifft nicht zu“) bis 4 („trifft zu“) mit im Durchschnitt nur 1,46 bis 1,99 als sehr niedrig wahrgenommen.

Die Schulen sind eigenverantwortlich für den Unterricht und für die Qualitätsentwicklung. Damit sie hierfür die Beratungs- und Unterstützungsangebote optimal nutzen können, müssen diese besser auf die Bedarfe der Schulen und ihre konkreten Fragestellungen zugeschnitten werden.

Um der Eigenverantwortlichkeit der Schulen gerecht zu werden, werden die Beratungs- und Unterstützungsangebote von der Schulaufsicht getrennt. Die Zuständigkeit für die Beratungs- und Unterstützungsangebote wird in einem Beteiligungsverfahren mit den Mitarbeitenden und den Verbänden entwickelt und auf das NLQ übertragen oder in einer neuen Struktur aufgebaut. Dadurch wird auch eine engere Verzahnung von interner und externer Evaluation der Schulen und passgenauen Beratungs- und Unterstützungsangeboten ermöglicht. Selbstverständlich funktioniert auch eine gute Aufsicht nur über Beratung und Begleitung. Die Schulaufsicht hat deshalb in ihrer Arbeitsbeschreibung weiterhin auch die Aufgabe Beratungsgespräche zu führen und an weitergehende Beratungsangebote zu vermitteln. Hierfür sind entsprechende Zeiten vorzusehen.

Die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote werden gebündelt. Unter Einbeziehung der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) und der Sprachbildungszentren wird eine regionalisierte Beratungs- und Unterstützungsstruktur mit multiprofessionellen Beratungsteams aufgebaut. Dadurch kann ein ortsnahes und stärker auf die Bedarfe der Schulen ausgerichtetes Beratungs- und Unterstützungsangebot gewährleistet werden.

Damit die Lehrkräfte und die pädagogischen Mitarbeiter*innen der Schule wirkungsvoller in ihrem Schul- und Unterrichtsalltag unterstützt werden können, muss der Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten erleichtert werden. Es muss auch ein direkter Zugang ohne den Umweg über die Schulleitung oder die Landesschulbehörde möglich sein.

Es wird ein Qualitätsentwicklungsmanagement auch für das Beratungs- und Unterstützungsangebot selbst aufgebaut um sicherzustellen, dass die Angebote tatsächlich den Bedarfen der Schulen gerecht werden.

Die geplante Umstrukturierung von Kultusminister Tonne löst die bestehenden Probleme und die Kritik der Schulleitungen und Lehrkräfte nicht auf. Es ist auch fraglich, ob die engere Anbindung der Regionaldirektionen an das Kultusministerium dazu führen wird, die Kommunikation der Landesschulbehörde mit den Schulen grundlegend zu verbessern.

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