Antrag: Visitenkarte unserer Kommunen: Willkommenskultur fängt in den Ausländerbehörden an

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Niedersachsen ist ein weltoffenes Land mit einer langen Einwanderungsgeschichte. Unser Land lebt von seiner Vielfalt, dem Engagement und den Ideen der Menschen ganz unterschiedlicher Herkunft. Diesem Prinzip ist die Arbeit in allen Ressorts der Landesregierung verpflichtet.

Eine Anerkennungs- und Willkommenskultur gegenüber Zuwandererinnen und Zuwanderern muss daher gesellschaftlich gelebt werden. Der Staat hat hierbei eine Vorbildfunktion. Insbesondere den Ausländerbehörden kommt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung zu, da der erste Kontakt mit dem Staat in der Regel in der Ausländerbehörde stattfindet. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) bezeichnet die Ausländerbehörden daher als „Visitenkarte einer Stadt“. Sie sind traditionell Ordnungsbehörden, deren Aufgabenverständnis sich lange Zeit an der Vorgabe einer Zuwanderungsbegrenzung auszurichten hatte. Seit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 und verschiedenen Verwaltungsreformen sind sie auch in die Integrationsförderung eingebunden und haben aus diesem Grunde begonnen, den Dienstleistungscharakter für Zuwanderinnen und Zuwanderer in den Vordergrund zu stellen. Damit stehen Ausländerbehörden vor der Herausforderung, die Erfüllung staatlicher Hoheitsaufgaben mit einer Willkommenskultur zu verbinden. Der Informations- und Beratungspflicht, die auf Angebote, Hilfestellungen und die Beseitigung von Hindernissen ausgerichtet ist, kommt dabei großes Gewicht zu.

Der Landtag bestärkt die Landesregierung in ihrer Absicht,

die niedersächsischen Ausländerbehörden im Rahmen eines Pilotprojekts bei weiteren Optimierungsprozessen zur Verbesserung ihrer Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung zu beraten und zu begleiten. Die Organisation interner Prozesse und Arbeitsabläufe sowie die Vernetzung mit anderen Akteuren des Integrationsmanagements gehören ebenso dazu wie Maßnahmen der Personalentwicklung zur Stärkung des service- und kundenorientierten Handelns auf Grundlage interkultureller Beratungskompetenzen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, das Pilotprojekt nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Landtag darüber zu berichten.

Begründung

Kulturelle Vielfalt prägt den Alltag der Menschen, Behörden und Institutionen in Niedersachsen. Nach wie vor gilt es allerdings, diese als gesamtgesellschaftlichen Konsens zu verankern und insgesamt eine Willkommens- und Anerkennungskultur zu etablieren. Hier sind staatliche Institutionen zu allererst gefragt. Zuwandernde, die ihr Leben in Deutschland neu organisieren wollen, sind vielfach auf unterschiedlichste Behördenkontakte angewiesen; die zuständige Ausländerbehörde ist neben der Meldebehörde dabei meist die erste Anlaufstelle.

Ausländerbehörden tragen in der Einwanderungsgesellschaft eine oft unterschätzte Verantwortung. Die ersten Erfahrungen mit diesen Behörden sind vielfach entscheidend für das Bild ausländischer Zuwanderinnen und Zuwanderer von ihrer neuen Heimat. Sie sind somit die Visitenkarten des Landes und der Kommunen. Für Städte und Kommunen ist eine serviceorientierte Ausländerbehörde auch wegen des zunehmenden regionalen Wettbewerbs um ausländische Fachkräfte von Bedeutung.

Für Niedersachsen empfiehlt sich ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen die niedersächsischen Ausländerbehörden bei weiteren Optimierungsprozessen zur Verbesserung ihrer Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung beraten und begleitet werden. Hierbei spielen organisatorische, personelle und strukturelle Aspekte eine wichtige Rolle. Dadurch können Ausländerbehörden zu einer grundsätzlich positiven Haltung Deutschlands gegenüber Zuwandernden beitragen. Diese Haltung richtet sich nicht nur an Hochqualifizierte und Fachkräfte, sondern an alle Menschen, die mit ihrer ganz persönlichen Geschichte zu uns kommen und sich mit ihren Anträgen und Anliegen an den Staat wenden.

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