Antrag: Verbesserung der Schutzgebietsbetreuung vor Ort durch Ökologische Stationen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

In mehreren Regionen in Niedersachsen nehmen Naturschutzorganisationen Betreuungsaufgaben im Naturschutz, insbesondere in Natura 2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten, wahr. Stationen gibt es z. B. in der Diepholzer Moorniederung, in der Lüneburger Heide, am Dümmer oder am Steinhuder Meer. Alle arbeiten zusammen in Kooperation mit Naturschutzverbänden.

Zu den Kernaufgaben der Vor-Ort-Betreuung zählen u. a. die direkte Vorbereitung und Begleitung von konkreten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie deren Erfolgskontrolle. Die Betreuung von Schutzgebieten kann dabei einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Erhaltungsziele in den niedersächsischen Natura 2000-Gebieten leisten. Zuständig für die Betreuung, Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete sind die unteren Naturschutzbehörden. Verbände und andere Organisationen können hier wertvolle Unterstützungsleistungen erbringen. Gemäß § 15 Abs. 3 NAGBNatSchG trägt für Naturschutzgebiete und Natura 2000-Ge­biete grundsätzlich das Land nach Maßgabe des Landeshaushalts die Kosten für Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen.

Der Landtag stellt fest:

  • Die bestehenden Kooperationen mit Naturschutzorganisationen zur Betreuung von Schutzgebieten haben sich bewährt: Diese Organisationen nehmen die Aufgabe in vorbildlicher Weise wahr und kooperieren dabei sehr gut mit den zuständigen Behörden des Landes, den unteren Naturschutzbehörden und den Landnutzerinnen und Landnutzern.
  • Naturschutzorganisationen haben im Vergleich zu staatlichen oder kommunalen Stellen bessere Möglichkeiten, Drittmittel etwa aus Stiftungen oder von privaten Spenderinnen und Spendern für die Betreuung von Schutzgebieten einzuwerben. Die erforderlichen Maßnahmen müssen damit nicht ausschließlich aus öffentlichen Kassen finanziert werden.
  • Da diese gemeinnützigen Organisationen überwiegend vom Ehrenamt getragen werden, können sie im engen Miteinander mit den in der jeweiligen Region agierenden Organisationen und Verwaltungen als Katalysatoren des Naturschutzes fungieren und Potenziale nutzen, die dem behördlichen Naturschutz nicht im gleichen Maße zur Verfügung stehen.

Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,

  1. die bestehenden Kooperationen mit Naturschutzorganisationen zur Betreuung von Schutzgebieten auf verlässlicher Finanzierungsgrundlage fortzusetzen,
  2. auf der Basis eines landesweiten, mit Kommunen, den unteren Naturschutzbehörden und Naturschutzorganisationen abgestimmten Konzepts vorrangig in großräumigen Schutz- und Natura 2000-Gebieten eine Vor-Ort-Gebietsbetreuung zu initiieren und langfristig aufzubauen,
  3. eine einheitliche Bezeichnung aller Einrichtungen außerhalb behördlicher Strukturen anzustreben, die mit der Betreuung von Schutzgebieten befasst sind.

Begründung

Neben der hoheitlichen Sicherung durch die unteren Naturschutzbehörden der Natura 2000-Gebie­te wird es künftig darauf ankommen, Maßnahmen für die Erhaltung oder gegebenenfalls erforderliche Wiederherstellung der relevanten Qualitäten und Wertigkeiten dieser Gebiete vorzunehmen, um den strengen Maßstäben der EU im Naturschutz gerecht zu werden. Eine entsprechend den Erfordernissen in den jeweiligen Gebieten angemessene Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten kann einen zentralen Beitrag zur Erreichung des Schutzzwecks der jeweiligen Schutzgebiete bzw. der Erhaltungsziele für die FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete leisten. Dies ist bereits insbesondere in den Tätigkeitsgebieten der Naturschutzstationen des Landes zu erkennen. Im Bereich der Diepholzer Moorniederung kümmert sich der BUND bereits seit 1983 in Kooperation mit dem Land um die inzwischen mehr als 24 000 Hektar umfassenden Schutzgebietsflächen. Ähnliche Kooperationen gibt es mit anderen Einrichtungen, u. a. in der Lüneburger Heide, am Dümmer oder am Steinhuder Meer.

Neben den vier bestehenden Naturschutzstationen des Landes am Dümmer, an der Ems, an der Unterelbe und im Fehntjer Tief nehmen örtliche Verwaltungsstrukturen des Landes die Schutzgebietsbetreuung für die beiden Nationalparke Niedersächsisches Wattenmeer und Harz - hier gemeinsam mit Sachsen-Anhalt - und für das Biosphärenreservat Elbtalaue wahr. Für alle anderen Gebiete liegt das Schutzgebietsmanagement nach Abschaffung der Bezirksregierungen in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörden, die dieses als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises wahrnehmen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Erweiterung und Verbesserung der Vor-Ort-Betreuung von (ausgewählten) Schutzgebieten in Niedersachsen, in denen ein besonderer Bedarf besteht, erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass seitens der unteren Naturschutzbehörden angesichts der aktuellen Erfordernisse zur Sicherung der FFH-Gebiete kein bzw. kein zusätzliches Personal für die Gebietsbetreuung bereit gestellt werden kann.

Daher bietet es sich an, die bestehenden Kooperationen mit den Organisationen mit dem Schwerpunkt der Schutzgebietsbetreuung fortzuführen oder auf andere Schutzgebiete auszuweiten und in weiteren Gebieten eine neue verbandliche Schutzgebietsbetreuung zu etablieren.

Bereits seit den 1960er-Jahren hat das Land Nordrhein-Westfalen konsequent den Weg beschritten, das Management seiner Schutzgebiete an regionale Biologische Stationen in Trägerschaft örtlich aktiver Naturschutzvereine und ?verbände zu übertragen. Rund zwei Drittel aller FFH-, EU-Vo­gelschutz- und Naturschutzgebiete sowie 70 % der Vertragsnaturschutzflächen werden inzwischen von den rund 40 Biologischen Stationen des Landes NRW betreut.

Ähnlich wie in NRW dient eine einheitliche Bezeichnung der bestehenden und neu zu gründenden Einrichtungen - etwa mit dem Zusatz „Ökologische Station“ - der Erkennbarkeit über die Region hinaus.

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