Antrag: Steueraufkommen durch gerechten Steuervollzug sichern

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Hannover, den 11.06.13

 

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Steuergerechtigkeit und eine faire Finanzierung des Gemeinwesens sind die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Staatswesen und einen handlungsfähigen Staat. Die notwendigen Einnahmen für staatliche Investitionen in zukunftsträchtige Bereiche wie Bildung und Infrastruktur lassen sich nur durch eine konsequente Erhebung der fälligen Steuern erzielen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. So entgehen dem Staat nach seriösen Schätzungen durch Steuerhinterziehung jedes Jahr Einnahmen in Milliardenhöhe.

Um diese Zielsetzungen zu erreichen, ist die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen so auszurichten, dass sie ihrer Rolle als tragende Einnahmeverwaltung des Landes auch gerecht werden kann. Dafür sind eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine Stärkung der Betriebsprüfungsstellen des Landes Niedersachsen unumgänglich.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und keine lässliche "Sünde", sondern eine Straftat, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft gefährdet. Wird sie nicht angemessen verfolgt und geahndet, untergräbt dies die Steuergerechtigkeit und die Akzeptanz des Steuersystems in der Bevölkerung. Der ehrliche Steuerzahler darf sich nicht als der "Dumme" vorkommen.

Internationale Konzerne weisen in vielen Fällen trotz hoher Gewinne niedrige Steuerquoten aus. Die Steuervermeidung internationaler Konzerne beruht regelmäßig auf der grenzüberschreitenden Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer. Um eine solide Staatsfinanzierung zu sichern und Steuergerechtigkeit zu gewährleisten, müssen dringend Maßnahmen gegen die aggressive Steuerplanung durch internationale Konzerne ergriffen werden. Die Aufdeckung der Offshoreleaksdaten, u. a. durch den NDR und die Süddeutsche Zeitung und der Ankauf von Steuer-CDs, haben deutlich gemacht, dass sich auch Privatpersonen internationale Geschäftsmodelle zu Nutze machen, um ihre Steuerpflicht zu reduzieren oder Steuern zu hinterziehen.

Der Landtag fordert daher die Niedersächsische Landesregierung auf

  • die Ausbildungskapazitäten für Steuer- und FinanzanwärterInnen bedarfsgerecht zu erhöhen, um die Stärkung der Betriebs- und Außenprüfung mit qualifiziertem Personal sicherzustellen.
  • zusätzlich mindestens 100 Stellen im Bereich der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung zu schaffen, um die Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, die dem Land bisher durch nicht ausreichende Steuerprüfungen verloren gehen.
  • qualifizierte Beamtinnenund Beamte von reinen Verwaltungstätigkeiten zu entlasten und stattdessen weitere Verwaltungsmitarbeiter im Angestelltenbereich bereitzustellen, damit die Betriebs- und Steuerprüfer sich auf ihr Kerngeschäft der Steuerprüfung konzentrieren können.
  • weitere organisatorische und technische Verbesserungen in der Steuerverwaltung zu prüfen, um einen möglichst effizienten Steuervollzug zu gewährleisten. 
  • sich für die Einführung eines Benchmarking Prozesses einzusetzen, der alle Länder jährlich dazu verpflichtet, die finanzielle und personelle Ausstattung ihrer jeweiligen Steuerverwaltungen offenzulegen.
  • die Attraktivität der Betriebsprüfungsdienste des Landes Niedersachsen gezielt zu verbessern.
  • sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die Personalkosten der Länder für die Durchführung von Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen beim Länderfinanzausgleich in der Weise berücksichtigt werden, dass es sich für die einzelnen Bundesländer „lohnt“ diese Prüfungen verstärkt mit zusätzlichem Personal durchzuführen.
  • sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass in das Kreditwesengesetz explizite Regelungen aufgenommen werden, die ein Vorgehen gegen Banken im Falle der systematisch betriebenen Beihilfe zur Steuerhinterziehung oder der Verweigerung der Kooperation mit Steuerbehörden ermöglichen.
  • die Bundesregierung aufzufordern, sich dafür einzusetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Zinsrichtlinie zügig auf alle Kapitaleinkünfte und alle natürlichen und juristischen Personen ausgedehnt wird. Der zwischenstaatliche Informationsaustausch ist national und international effektiver zu gestalten, um Steueroasen weltweit trocken zu legen. Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Steueroasen müssen neu verhandelt und gegebenenfalls ausgesetzt werden.
  • sich über den Bundesrat für eine Verschärfung der Verjährungsfristen für Steuerbetrug einzusetzen. Die gegenwärtigen Regelungen der Abgabenordnung stehen einer wirksamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung entgegen, weil die Frist für die Verfolgung entsprechender Sachverhalte gerade bei Auslandsbezug häufig zu kurz bemessen ist. Verstöße gegen das Steuerrecht dürfen künftig nicht mehr automatisch schon nach zehn Jahren verjähren. Die Verjährungsfristen sollen künftig so gestaltet werden, dass eine wirksame Strafverfolgung und Nacherhebung verkürzter Steuern auch über diesen Zeitraum hinaus ermöglicht wird.

Begründung

Vom Staat geduldeter Steuerbetrug verletzt das Gerechtigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und gefährdet sowohl den Zusammenhalt unserer Gesellschaft als auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Alle, auch diejenigen, die in der Einkommens- und Vermögensverteilung ganz oben angesiedelt sind, müssen sich an die Steuergesetze halten.

Mit einer Verbesserung des Steuervollzugs und der Eindämmung des Steuerbetrugs kann die Einnahmebasis unseres Landes auf eine bessere Grundlage gestellt werden, die notwendig ist, um die Herausforderungen des demografischen Wandels ebenso bewältigen zu können und die nötigen Zukunftsinvestitionen im Bereich der Bildung, im sozialen Bereich und im Bereich der Infrastruktur vorzunehmen und gleichzeitig die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten.

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