Antrag: Schnelles Netz für alle: 5 G Versteigerung muss sinnvolle Parameter setzen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Im Frühjahr 2019 steht eine der wichtigsten Zukunftsentscheidungen an, die Versteigerung der 5 G Lizenzen. Der 5 G Mobilfunkstandard ist ein technischer Quantensprung und wird von Experten als Schlüsselinfrastruktur der Zukunft bezeichnet, weil er Datenübertragung in Echtzeit ermöglicht. Für die Bürgerinnen und Bürger kann ein flächendeckender und stabil verfügbares 5 G Mobilfunknetz die Lebensqualität erheblich steigern. Für Unternehmen ist er Voraussetzung um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, auszubauen, und ermöglicht zusätzlich ganz neue Geschäftsmodelle, wenn 5 G flächendeckend und stabil verfügbar ist. Hierfür ist es unabdingbar, die richtigen Parameter zu setzen. Für die Lizenzversteigerungen ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) federführend, die vom Bundesverkehrsministerium beaufsichtigt wird. Bei vorangegangenen Lizenzversteigerungen stand das Erzielen große Erlöse für den Bundeshaushalt vor strengeren Vergaberichtlinien und Anforderungen für die Mobilfunkunternehmen. Beispielsweise wurden bei der Versteigerung von UMTS-Lizenzen im Jahr 2000 50,8 Milliarden Euro eingeworben. 2010 wurden bei weitere Mobilfunkfrequenzen versteigert und 4,4 Milliarden Euro eingenommen. Das sind Mittel, die den Unternehmen bei dem Ausbau der Netze fehlte. Unterschiedliche Untersuchungen zu dem Thema zeigen, dass Deutschland im europäischen Ländervergleich zu den Schlusslichtern beim Mobilfunk gehört. Beispielsweise sind die Erhebungen von Open Signal zur Verfügbarkeit von LTE von Anfang 2018[1] zu nennen. Demzufolge gibt es in Deutschland eine durchschnittliche Downloadgeschwindigkeit von 22,7 Mbit/s und einer Verfügbarkeit von 65,7 Prozent. Damit steht Deutschland im Vergleich von 36 europäischen Länder auf dem 32. Platz. Lediglich Georgien, Polen Russland und Weißrussland schneiden in diesem Vergleich schlechter ab.

Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung und der BNetzA dafür einzusetzen, dass

1.      die Versteigerung nicht Einnahmenmaximierung für den Bundeshaushalt zum Ziel hat, sondern vielmehr die Versorgung mit schnellem und flächendeckenden Mobilfunk bis Ende 2022.

2.      die Ausbauvorgaben mit Sanktionen bzw. Bußgeldern verbunden werden, falls sie nicht erreicht werden.

3.      die Ausbauvorgaben verbindliche Vorgabe die flächendeckende Abdeckung mit 5 G enthalten, anstatt den bisherigen Parameter 98 Prozent der Haushalte beizubehalten.

4.      Unter Beachtung kartellrechtlicher Grenzen die rechtlichen Voraussetzungen für Inlands-Roaming geschaffen werden und Inlands-Roaming in den Ausbauvorgaben verpflichtend festgeschrieben wird.

5.      die Erlöse der Lizenzversteigerung direkt für sogenannte „weiße Flecken“ bei der LTE Abdeckung im ländlichen Raum den Ländern bereitgestellt werden. Auch hier müssen Sanktionsmöglichkeiten mit den Unternehmen vertraglich festgelegt werden.

6.      Das Verkehrsministerium ab 2019 einen jährlichen öffentlichen Bericht Mobilfunk in Deutschland vorlegt, der die Mobilfunk-Verfügbarkeit und Downloadgeschwindigkeiten in den einzelnen Kommunen der Bundesländer auf Basis eigenständiger Messungen und Prüfungen transparent darstellt.

Begründung

Die Binsenweisheit „Aus Fehlern sollte man lernen“ gilt auch für die Versteigerung der 5 G Lizenzen im Jahr 2019. Es ist unstrittig, dass die UMTS-Lizenzversteigerungen der Jahre 2000 und 2010 nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt haben: Einer flächendeckenden Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen mit schnellem Mobilfunk auf Stand der aktuellen Technik. Deshalb muss der Rahmen bei der Versteigerung und die Ausbauvorgaben der 5 G Lizenzen angepasst werden. Insbesondere die Möglichkeit für Sanktionsmöglichkeiten und Bußgelder, sowie die Abschaffung des Parameters „Haushalte“ zugunsten des Parameters „Fläche“, wären eine qualitative Verbesserung im Sinne des übergeordneten Ziels alle Menschen und Unternehmen mit schnellem und verlässlichen Mobilfunk zu versorgen. „Inlands-Roaming“ kann dabei eine weitere substanzielle Verbesserung sowohl bei der Nachverdichtung mit LTE-Masten im ländlichen Raum als auch insgesamt beim Aufbau des neuen 5G-Netzes sein. Dann gäbe es in einem Gebiet nur noch eine Funkanlage, die von allen Wettbewerbern genutzt wird. Der Aufbau der Sendeanlagen würde dann durch eine geografische Aufteilung nach Netzbetreibern erfolgen. Dadurch würden der Aufbau mehrerer 5 G Netze nebeneinander verhindert und damit Kosten in Milliardenhöhe vermieden, die im Endeffekt auf die Endkundentarife verteuern würden. Gleichzeitig müssen die Versteigerungserlöse von mehreren Milliarden Euro in den Mobilfunk-Ausbau direkt im ländlichen Raum reinvestiert werden.

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[1] Vgl. https://opensignal.com/blog/2018/02/20/europes-4g-speeds-rise-while-the-rest-of-the-world-stalls/ [Abgerufen am 14.11.2018].

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