Antrag: Sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden muss gesetzlich geregelt werden
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannover, den 07.09.2004
Entschließung
Der Landtag möge beschließen,
die sachliche Zuständigkeit der Polizeibehörden auch weiterhin, wegen der hohen Eingriffsintensität des polizeilichen Handelns, gesetzlich zu regeln, da polizeiliches Handeln in der Regel einen Eingriff in Grundrechte beinhaltet.
Begründung:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umorganisation der Polizei und zur Änderung dienst- und personalrechtlicher Bestimmungen sowie der Beschlussempfehlung des Innenausschuss sollen die §§ 89, 90 Nds. SOG, die die sachliche Zuständigkeit der einzelnen Polizeibehörden regeln, ersatzlos gestrichen werden. Damit wäre die Zuständigkeit der Polizeibehörden, im Gegensatz zu geltendem Recht, ungeregelt.
Eine solche Regelung ist wegen des aus Art. 20 Abs. 3 GG abgeleiteten Vorbehalts des Gesetzes unzulässig. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass nicht nur die materielle Eingriffsgrundlage, sondern auch die Errichtung von Polizeibehörden einschließlich der Zuständigkeitsabgrenzungen dem Gesetzesvorbehalt unterliegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung, welche sich auf ein Planfeststellungsverfahren im Bereich des Straßenbaus bezog, in diesem Fall die Zuständigkeitsreglung über den Erlassweg als rechtmäßig angesehen. Eine einschlägige verfassungsrechtliche Entscheidung gibt es hierzu nicht. Hieraus soll nun der Schluss gezogen werden, dass auch die Zuständigkeiten der Polizeibehörden gesetzlich ungeregelt bleiben dürften. Dies verstößt gegen das Grundgesetz, zumal polizeiliches Handeln in der Regel einen Eingriff in Grundrechte auf gesetzlicher Grundlage nach sich zieht. Gerade das polizeiliche Handeln ist mit einer weit aus höheren Eingriffsintensität verbunden, als z.B. im Rahmen der Zuständigkeitsregelung im Straßenbau. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung – wie es die bisherige Rechtslage in Niedersachsen vorsah – ergibt sich auch aus der damit geschaffenen größeren Rechtssicherheit für den Bürger.
Fraktionsvorsitzender