Antrag: Rückkehr zum Sportbetrieb sofort ermöglichen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest:

Sowohl Breiten- als auch Spitzensport leisten einen erheblichen Beitrag zur individuellen Gesundheit und zum Zusammenhalt der Gesellschaft. Sie sind gerade in Krisenzeiten wichtige Elemente unseres Gemeinwesens und jetzt kommt Sport und seiner präventiven Funktion eine besondere Bedeutung zu. Es gilt, was auch vor der Krise galt: Sport treiben ist gut für die Gesundheit und stärkt das Immunsystem.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. In Absprache mit dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) ist auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) der Sportbetrieb unter bestimmten Auflagen wie sie einige Länder verfügt haben zu ermöglichen
  2. Freizeit und Breitensport
    • Zu Freizeit- und Trainingszwecken sollen Individualsportarten im Freien, beispielsweise Leichtathletik, Ballsportarten ohne Körperkontakt, Reiten, Bewegen auf Rollen und Rädern, Wassersportarten (aus wissenschaftlichen Gründen mit Ausnahme des Schwimmens), Tennis, Badminton, Einzeltanz, Gymnastik, bei denen die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand sowie die Hygienevorschriften eingehalten werden können, wieder zugelassen werden.
    • Hierzu muss der Sportbetrieb im Freien auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme von Schwimm- und Spaßbädern zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Vereine strikte Terminvergaben und ein Hygienekonzept vorhalten.
    • Fitnessstudios ist unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsanordnungen und unter Vorlage eines entsprechenden Konzeptes die Wiederaufnahme des Betriebes ebenfalls zu gestatten.
  3. Spitzen- und Profisport
    Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen sowie Sportstätten zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports soll unter Auflagen so schnell wie möglich zugelassen werden.
    Spitzen- und Profisport betreiben:
  •   olympische und paralympische Bundeskaderathletinnen und -athleten (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader), die an Bundesstützpunkten, anerkannten Landesleistungszentren und Landesstützpunkten trainieren
  • Profimannschaften aller Sportarten;
    • Bei der Durchführung der Trainingseinheiten ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus SARS-Cov-2 zwingend zu beachten, dass Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;
    •  während der gesamten Trainingszeit das Einhalten des gebotenen Sicherheitsabstands zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Spielerinnen und Spielern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Trainerinnen und Trainern sowie Betreuerinnen und Betreuern zu gewährleisten ist. Ein Training von Spielsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
    • Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen erfolgen, diese Gruppen sollten, sofern möglich und sinnvoll, feste Trainingseinheiten bilden;

4.     Landessportbund, Sportverbände sowie Vereine sind unter Beteiligung der Träger der Sportanlagen und -einrichtungen aufzufordern Handlungshinweise und -empfehlungen für ihre Sportarten sowie zur Nutzung der Sportanlagen, angepasst an die jeweilige Sportart und die individuellen Gegebenheiten vor Ort zu entwickeln, um die Kontaktverbote, Hygienevorschriften und den Mindestabstand einzuhalten. Diese sollen auch die Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter unterstützen.
5.     Die Trägerinnen und Träger der Einrichtungen oder Anlagen müssen einer Öffnung ausdrücklich zustimmen.
6.     Neue Angebote durch Sportvereine
Die Sportvereine sollen dabei unterstützt werden, durch Digitalisierung und neue Formate auch ihre Vereinsmitglieder und betreuenden Schulen unter Kontaktbeschränkungen weiter zum Sport zu animieren. Kleine Videos können die Animation zum Austausch über Erfolge beim sportlichen Austausch und andere Möglichkeiten unterstützen, als Mannschaft in Kontakt zu bleiben und sich für den eigenen Sport fit zu halten.

Begründung

Der Sport erfüllt eine wesentliche sozialgesellschaftliche Aufgabe, gerade für Kinder und Jugendliche. Sportvereine und alle Gruppen, die nicht-organisierten Sport betreiben, setzen sich seit Wochen mit der krisenbedingten Beschränkung ihres Angebots und ihrer Möglichkeiten auseinander. Viele Sportvereine können in dieser Zeit ihren Mitgliedern nicht mehr das gewohnte Sportangebot anbieten und geraten damit auch selbst in Notlagen. Diese Herausforderung haben die Sportvereine und auch Einzelsportlerinnen und -sportler mit großer Kreativität angenommen und viele digitale Angebote zur Kontakterhaltung und zur Sportausübung geschaffen. Dies ist in hohem Maße anerkennenswert. Dies kann aber kein Ersatz sein.

In den Planungen zur behutsamen Lockerung der Beschränkungen spielt der Sport bisher keine wahrnehmbare Rolle. Sowohl die Träger von Sportstätten und Vereine als auch die Sporttreibenden Menschen haben in den letzten Wochen bewiesen, dass sie unter den gegebenen Beschränkungen verantwortungsvoll und gesundheitsorientiert handeln. Dieses Vertrauen ist die Grundlage einen begrenzten Sportbetrieb auch auf Sportanlagen wiederaufzunehmen. So wie der Geschäftsführung eines Supermarktes zugetraut wird, ihre Aufgabe gewissenhaft und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wahrzunehmen, so sollte dies auch den Sportvereinen mit seinem geschultem Trainings- und Betreuungspersonal zugetraut werden.

Vereine und nicht-organisierte Sporttreibende können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Menschen sich gerade in Zeiten der Kontaktbeschränkung bewegen und gleichzeitig Emotionen abbauen können. Außerdem ist es für viele Leistungssportler*innen wichtig, die körperliche Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und mit entsprechender Begleitung steigern zu können. Der Sportbetrieb ist daher schnellstmöglich wieder zu ermöglichen.

 

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