Antrag: Reparaturbonus - Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Niedersachsen muss zu einem Land werden, das seiner Ressourcenverantwortung gerecht wird. Dazu gehören Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung innovativer, ressourcenschonender Wirtschaftsprozesse. Ziel müssen nachhaltige Wertschöpfungsketten mit kurzen Wegen in den Regionen sein. Das stärkt auch kleine und mittlere Unternehmen und damit die lokale Wirtschaft.

Diese Nachhaltigkeit trägt ganz wesentlich zum Umweltschutz und letztlich auch zum Klimaschutz bei. Die leider immer noch vorherrschende Wegwerfmentalität ist dagegen weder ökologisch noch sozial, weil sie den Ressourcenverbrauch steigert und den Geldbeutel der Verbraucher*innen belastet.

Aber Reparaturen müssen auch technisch möglich sein. Viele Produkte werden leider so gestaltet, dass sie nicht durch die Verbraucher*innen selber gewartet oder repariert werden können. Das muss sich ebenso ändern wie die bei manchen elektronischen Produkten offenbar eingebaute Begrenzung der Lebensdauer.

Wo Reparaturen sich nicht lohnen, muss im Interesse der Nachhaltigkeit nachgeholfen werden, indem Reparaturen finanziell gefördert werden. „Reparieren statt Wegwerfen“ stärkt zudem lokale Handwerksbetriebe.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die Entwicklung innovativer, ressourcenschonender Wirtschaftsprozesse, intelligentes Produktdesign sowie lokale Betriebe und Initiativen, die Reparaturen anbieten, zu unterstützen und das Ziel nachhaltiger Wertschöpfungsketten mit kurzen Wegen in den Regionen zu verfolgen,
  2. ein mit dem thüringischen Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott vergleichbares Förderprogramm aufzulegen und  
  3. sich auf Bundes- sowie EU-Ebene für langlebige, reparaturfreundliche und möglichst wiederverwertbare Erzeugnisse sowie die Ausweitung des bereits in der EU-Ökodesignrichtlinie für bestimmte Produktgruppen vorgesehenen Rechts auf Reparatur einzusetzen.

Begründung

Eine Studie der Beratungsgesellschaft Imug aus Hannover unter dem Titel „Reparieren statt Wegwerfen“ kommt zu dem Ergebnis, dass Deutschlands Privathaushalte jährlich knapp 437.000 Tonnen Elektroschrott erzeugen, indem sie defekte Geräte entsorgen, statt sie reparieren zu lassen. In Thüringen kamen laut thüringischem Umweltministerium im Jahr 2019 19,4 kg Elektroschrott pro Einwohner*in zusammen. Eine Berechnung des Europäischen Umweltbüros hat ergeben, dass vier Millionen Tonnen CO₂ eingespart werden könnten, wenn die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones in der EU auch nur um ein Jahr verlängert würde. Gerätereparaturen bergen also ein beachtliches Umweltschutzpotenzial, denn sie reduzieren den Verbrauch an Chemikalien, Metallen, Erden und Wasser.

Das vom thüringischen Umweltministerium aufgelegt Förderprogramm zur Vermeidung von Elektroschrott zielt auf die Nutzung dieses Potenzials und soll Verbraucher*innen dazu animieren, Elektrogeräte zum Kundendienst zu bringen, anstatt sie zu entsorgen. Für solche Reparaturen können sich Verbraucher*innen die Hälfte der Kosten, maximal 100 EUR pro Person und Jahr, vom Freistaat Thüringen erstatten lassen, sofern die Bruttorechnungssumme mindestens 50 EUR beträgt. Die Auszahlung erfolgt über die Landesverbraucherzentrale.

Seit März 2021 gelten auch in Deutschland die Regelungen der EU-Ökodesignrichtlinie. Für Produkte wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Fernseher und Displays gilt nun ein „Recht auf Reparatur“. Diese müssen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können, dürfen also an für die Reparatur entscheidenden Stellen nicht vernietet oder verschweißt sein[1]. Über einen Zeitraum von mindestens sieben bis zehn Jahren müssen Hersteller Ersatzteile zur Verfügung stellen[2]. Das Ziel ist es, die Lebensdauer der Produkte zu verlängern und somit den Ressourcenschutz zu verbessern. Das „Recht auf Reparatur“ gilt bislang nicht für Smartphones, Laptops, kleinere Elektrogeräte und nicht-elektronische Produkte.

Im November 2020 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments darüber hinaus die verpflichtende Kennzeichnung von Produkten hinsichtlich ihrer Lebensdauer und Reparaturmöglichkeiten gefordert. Außerdem soll die absichtliche Verkürzung der Lebensdauer von Produkten seitens der Hersteller*innen in eine Liste unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen werden. Diese Maßnahmen verschafften den Verbraucher*innen mehr Transparenz bei ihren Kaufentscheidungen, reduziere Abfall, fördere das Recycling und schütze Umwelt und Klima. Die Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sagte damals dazu, das sei ein großer Erfolg, um die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln, damit Elektroschrott gar nicht erst entsteht. Es mache keinen Sinn für Umwelt, Klima und den Geldbeutel, Smartphones, Waschmaschinen und andere Produkte zu Wegwerfartikeln zu machen.


[1]https://www.vde.com/tic-de/news/2021/recht-auf-reparatur

[2]https://www.recyclingnews.de/politik_und_recht/was-die-eu-oekodesign-vorgaben-fuer-hersteller-innen-bedeuten/

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