Antrag: Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Landtag stellt fest, dass die Besteuerung großer Erbschaften einen wichtigen Beitrag zum Steueraufkommen des Landes darstellt und dass es dringend einer verfassungskonformen Neuregelung der Erbschaftsteuer bedarf. Er wertet die Erbschaftsteuer als gemeinwohlorientierte Gerechtigkeitssteuer, speziell im Sinne einer Generationengerechtigkeit. Ihr Aufkommen ist deshalb insbesondere zur Finanzierung verstärkter Bildungsaufwendungen zu sichern und steigern.

Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine fristgerechte Neugestaltung der Erbschaftsteuer einzusetzen.

Er fordert die Landesregierung weiterhin auf, für eine Regelung einzutreten,

  •  die zu einer deutlichen Erhöhung des Gesamtaufkommens führt, durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und die Ausgestaltung eines progressiven Steuertarifverlaufs und der Freibeträge,
  • bei der die persönlichen Freibeträge so angepasst werden, dass in der Regel das durchschnittliche selbstgenutzte Wohneigentum steuerfrei übertragen werden kann,
  • mit einem einheitlichen progressiven Steuertarif, der sich nur nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, d.h. der Größe des vererbten Vermögens und nicht nach dem Verwandtschaftsgrad richtet,
  • mit einer einfachen, standardisierten und unbürokratischen Bewertung des vererbten Betriebsvermögens und einer Pauschalbesteuerung eines bestimmten Teils des fortgeführten Betriebes,
  • mit einem Freibetrag nur für Betriebsvermögen, der sicherstellt, dass sich kleine Betriebe gar nicht erst dem Bewertungsverfahren unterziehen müssen,
  • mit einem Recht auf Stundung der Erbschaftsteuer für alle Betriebsarten von bis zu zehn Jahren, solange die Betriebsfortführung ohne essentielle Abstriche erfolgt.

Begründung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 7. November 2006 das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. Dem Bundesgesetzgeber ist eine Frist zur Neuregelung und Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis 31.12.2008 eingeräumt worden. Viele Vertreter der Union und der FDP spekulieren darauf, dass sich die Koalition nicht einigt und damit die Erbschaftsteuer faktisch abgeschafft wäre.

In diesem Jahrzehnt werden ca. 2 Billionen Euro vererbt. Die Erbschaftsteuer stellt einen wichtigen Baustein der Generationengerechtigkeit dar. Sie ist ein Ausdruck dafür, dass der Staat die sich verschärfende Ungleichheit der Einkommen und der Vermögen als ernstes politisches Problem ansieht. Große Vermögen und Erbschaften müssen mehr an der Finanzierung staatlicher Aufgaben beteiligt werden.

Niedersachsen hat im Jahr 2007 mehr als 340 Mio. Euro Erbschaftsteuer eingenommen. Die Haushaltslage in Niedersachsen erfordert eine nachhaltige Absicherung dieser Einnahmen, die aus den daraus möglichen staatlichen Handlungsspielräumen einen wichtigen Beitrag zur Umverteilung des Vermögens zwischen den Generationen leisten können.

Fraktionsvorsitzender

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